[ZOLL, USA] "Einfuhr" von Software

F_GXdx

Captain
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März 2006
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Hallo,

Ich muss Software aus den USA kaufen, abgewickelt wird über Kreditkarte und Download. Wie erledige ich da den Zoll, das werde ich ja wahrscheinlich selbst anmelden müssen? Ist außer der MWST noch weitere Steuer zu erwarten? Wert der Software ist wohl etwa 300-500 Euro. Es wird nichts verschickt, nur Download.

Danke und Gruß
 
Ähm... was willst du denn da Verzollen? Du bekommst ja keine Ware im eigentlich Sinn geliefert - also wird dafür auch kein Zoll für fällig. Ausser natürlich du gehst zum Zoll, sagst "ich hab da was für 500Euro gekauft und möchte das gern verzollen"... aber ich glaub dann werden die dich komisch angucken :D

MWST ist klar, aber das du Zoll dafür bezahlen musst halte ich für unsinnig~




cya
cr@zy
 
Ja, du hast tatsächlich Recht, der Zoll ist anscheinend nur für "körperliche Waren" zuständig, selbst wenn ich für 1 Million Software per Download importiere, ist das Zollfrei. Eigenartige Regelung, aber ist so. Also nur Einfuhrumsatzsteuer. Wo melde ich die an? Kann sein, dass es da was in meiner Finanzsoftware gibt, aber auf der Seite habe ich noch nie etwas eingetragen. Eigentlich ist es sowieso lächerlich, weil ich die EUSt sowieso auch gleich wieder absetzen kann, aber naja. Danke für die Hilfe ;)
 
Anruf bei der örtlich zuständigen Zollverwaltung sollte das Problem innerhalb von wenigen Minuten klären ...
 
Da geht niemand ran, versuche ich schon den ganzen Vormittag. Auch nicht in Dresden, Hauptzollinfo "alle Mitarbeiter sind belegt" oder so. (bzw deren Wurstsemmeln sind belegt, keine Ahnung.)
 
Habe Kumpel beim Zoll, der macht sich gerade schlau, werde Meldung abgeben. :lol:

Software ist vom Einfuhrzoll befreit, auch wenn sie runtergeladen wird. Wenn Du die Ware ins Betriebsvermögen aufnimmst um z.B. die UST geltend zu machen musst Du beim FA oder Deinen Steuerberater fragen, damit hat der Zoll nix am Hut, die nehmen das Geld nur an und leiten es weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, danke.

Also das ElsterOnline sagt mir unter "abziehbare Vorsteuerbeträge" für Feld 62:

"§ 1 Absatz 1 Nr. 4 UStG

die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen nach § 1 Absatz 1 Nr. 4 UStG eingeführt worden sind (Feld 62)"

Hier könnte ich also die Einfuhrumsatzsteuer wieder zurückholen, allerdings finde ich leider das Feld nicht, für noch nicht verzollte eingeführte Gegenstände.
 
Frage mal beim FA nach, ob Du mittels Deiner UST-ID was aus den USA importieren darfst.
 
Ist mir jetzt nicht ganz klar was du meinst, aber Nachfrage beim Finanzamt hat ergeben, es ist Ziffer 52: Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG) , und Eintrag der 19% Steuer in Ziffer 53. Abzuziehen ist das ganze dann wieder in Ziffer 62 (insofern man berechtigt dazu ist), damit alles seine Richtigkeit hat. Zoll ist nicht involviert. Danke nochmal an alle.
 
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