Ridefreak
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 571
Hallo Leute!
Mir stellt sich die Frage, ob Zollbestimmungen EU Weit gleich sind oder aber in jedem Land der EU anders?
Kurz zur Erklärung um was es geht. Die Mutter meiner Freundin wohnt in Belgien und fliegt demnächst in die USA. Da wir schon oft mit dem Gedanken spielten uns ein iPad2 zuzulegen, kam uns natürlich die Idee, dass Sie uns ein iPad2 aus den USA mitbringen könnte. Mit 499USD wären das ca. 377€ (inc 4% sales TAX New York).
Jetzt fängt die Sache mit dem Zoll an. In Deutschland gibt es einen Zollfreibetrag bis 430€ für den Eigenbedarf. Sobald dieser überschritten wird, muss man Steuern entrichten.
Da die Mutter meiner Freundin aber von Brüssel aus fliegt, fragte ich mich natürlich berechtigt, ob Belgien auch eine Zollfreibetragsgrenze von 430€ hat?
Laut dem Konsulat Belgiens steht folgendes:
"Reisende aus einem Nicht-Mitgliedstaat der EU....
Sonstige Erzeugnisse: bis zu einem Höchstwert von 175 Euro."
Die 175€ waren ja früher auch in Deutschland. Aufgrund dessen fragte ich mich, ob es nicht doch eine EU Einheitliche Direktive für die Zollbestimmungen gibt.
Folgendes fand ich dann hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/index_de.htm
"Durch die seit 1. Dezember 2008 geltenden Regelungen wurde:
der bisher geltende Schwellenwert von €175 auf €430 für Flug- und Schiffsreisende sowie auf €300 für Bürger, die über Land und Binnengewässer reisen, erhöht..."
Was kann man jetzt glauben, die Angaben auf der Konsulatswebsite oder aber der der Europäischen Kommission? Da soll noch einer durchblicken
Gruß
Ride
Mir stellt sich die Frage, ob Zollbestimmungen EU Weit gleich sind oder aber in jedem Land der EU anders?
Kurz zur Erklärung um was es geht. Die Mutter meiner Freundin wohnt in Belgien und fliegt demnächst in die USA. Da wir schon oft mit dem Gedanken spielten uns ein iPad2 zuzulegen, kam uns natürlich die Idee, dass Sie uns ein iPad2 aus den USA mitbringen könnte. Mit 499USD wären das ca. 377€ (inc 4% sales TAX New York).
Jetzt fängt die Sache mit dem Zoll an. In Deutschland gibt es einen Zollfreibetrag bis 430€ für den Eigenbedarf. Sobald dieser überschritten wird, muss man Steuern entrichten.
Da die Mutter meiner Freundin aber von Brüssel aus fliegt, fragte ich mich natürlich berechtigt, ob Belgien auch eine Zollfreibetragsgrenze von 430€ hat?
Laut dem Konsulat Belgiens steht folgendes:
"Reisende aus einem Nicht-Mitgliedstaat der EU....
Sonstige Erzeugnisse: bis zu einem Höchstwert von 175 Euro."
Die 175€ waren ja früher auch in Deutschland. Aufgrund dessen fragte ich mich, ob es nicht doch eine EU Einheitliche Direktive für die Zollbestimmungen gibt.
Folgendes fand ich dann hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/index_de.htm
"Durch die seit 1. Dezember 2008 geltenden Regelungen wurde:
der bisher geltende Schwellenwert von €175 auf €430 für Flug- und Schiffsreisende sowie auf €300 für Bürger, die über Land und Binnengewässer reisen, erhöht..."
Was kann man jetzt glauben, die Angaben auf der Konsulatswebsite oder aber der der Europäischen Kommission? Da soll noch einer durchblicken
Gruß
Ride