Zu schnell gefahren

JayDee1207

Lt. Commander
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Dez. 2008
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1.301
Hallo liebe Forumsmitglieder,

Ich wurde nachts von der Polizei angehalten, da ich angeblich viel zu schnell war und deren Aussage nach so schnell, daß sie Probleme hatten mir zu folgen.
Es gibt aber kein Video oder Foto noch sonstigen Beweis
Einer der beiden Beamten meine nun, er werde den Vorfall der Führerscheinstelle melden.
Was würden denn die Konsequenzen von sowas sein ?
 
Er möchte es also der Führerscheinstelle melden, das ist erstmal schön für ihn.

Und ansonsten?
War von einem Verwarngeld die Rede?
Ordnungswidrigkeit und Bußgeldverfahren?
Oder vielleicht sogar ein Strafverfahren?

Sollte nichts davon zutreffen, verstehe ich nicht, was der Beamte überhaupt von dir möchte.
Die Führerscheinstelle kümmert sich in der Regel nur um den Führerscheinentzug bei Drogen- oder Alkoholproblematik, krankheitsbedingten Bedenken oder ganz klassisch bei den "Punkten in Flensburg".
 
Nein, davon hat keiner der Beamten etwas gesagt, da ich natürlich nachgefragt habe. Und ich habe auch keine Angaben gemacht zu meiner Geschwindigkeit.
Einer hatte nur gefragt ob ich öfters im Straßenverkehr aufgefallen bin ich habe gesagt, daß ich vor ca 4 Jahren das letzte mal wegen Übertretung der Geschwindigkeit 10€ oder so bezahlen musste. Sonst fahre ich ja auch kaum zu schnell.
 
Die Konsequenzen richten sich nach dem, wie viel Du zu schnell gefahren sein sollst. Wenn man in die Punkteränge kommt, dann kassiert die Polizei auch nicht direkt. Dann wird das per Post mit einem Anhörungsbogen geregelt.
 
Also soweit ich weiß, können die in einem mit gleichem Abstand hinterher fahren, und dann vom Tacho die Geschwindigkeit nehmen abzüglich Toleranz, welche etwas höher ist bei ungeeichtem Tacho. Das haben die nicht gemacht. Die haben nur geschätzt wie schnell ich gefahren.
 
Was die gemacht haben, das kannst Du ja schlecht beurteilen. Du warst ja nicht im Streifenwagen. Warte die Post ab. Und ziehe gegebenenfalls einen Anwalt zur Hilfe dazu.
 
Ich habe gefragt,ob die das mit dem Tacho gemacht haben, oder sonst ein Beweis vorliegt.
 
Aber offensichtlich haben sie Dir nicht alles gesagt. Wie sie die Beweise gesichert haben und wie schnell Du gewesen sein sollst, das haben sie Dir nicht gesagt.
 
vermutlich haben sie keine Geschwindigkeitsmessung gemacht (welchen Grund sollte es geben, nicht den genauen Delikt anzugeben)

und wollten dir jetzt etwas angst machen.
hat geklappt ;)
 
Maximal ein Anhörungsbogen wird kommen. Aber so wie du das beschrieben hast ist alles recht schwammig formuliert.
 
Der TE ist doch genauso schwammig in seinen Antworten hier. Ob er zu schnell war oder nicht, wird er schon wissen. Er weiß wo er lang gefahren ist. Wie schnell man da fahren darf, kann man nachprüfen. Und wie schnell er war sollte er ja zumindest ca. wissen. Ich mein wer durch die Gegend brettert und nicht mal schätzen kann wie schnell er war, der sollte nicht fahren. Es geht hier ja ganz offensichtlich nicht um eine geringfügige Übertretung. Weder wäre dann die Polizei kaum hinterhergekommen, noch hätten sie sich überhaupt die Mühe gemacht.

Ansonsten steht hier naturgemäß ohnehin nur seine Sicht der Dinge.

Die Konsequenzen sind einfach. Stimmt es was die Polizei sagt und es gibt Belege dafür, dürfte dein Lappen weg sein. Stimmt es was du sagst, passiert gar nix. Stimmt es das sie keine Beweise haben und nur Angst machen wollten. Dein Glück, aber denk mal über deine Fahrweise nach. Aus Langeweile fährt dir kein Polizist hinterher und macht dir Angst bezüglich möglicher Strafen. Da muss man gewaltig schneller gefahren sein als erlaubt.

Alles in allem wirst du es sehen. Hier war keiner dabei und alles ist Spekulatius und das einseitiger, weil wir nur deine Sicht der Dinge kennen.
 
Also in Österreich darf ein Beamter die Geschwindigkeit mit dem Auge einschätzen und darf dich trotzdem strafen, auch ohne Video oder Radarmessung. Machen sie allerdings selten.

Ansonsten können sie auch ohne Video durch Nachfahren die Geschwindigkeit bestimmen in dem sie den eigenen Tacho notieren + Zeit und Strecke. Da müssen/sollten sie mehr Toleranz lassen, ist aber grundsätzlich möglich.
Siehe hier http://www.iww.de/va/archiv/geschwindigkeitsmessung-geschwindigkeitsmessung-durch-nachfahren-f44024

Also sie müssen nicht unbedingt ein Video oder eine Radarmessung haben, sofern die Überschreitung hoch genug war. Ist natürlich die Frage ob die Beamten das wussten oder gemacht haben.
 
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Wenn die schon Probleme hatten die zu folgen, das warst aber ziemlich viel zu schnell. Wie schnell bist du denn in was für einer Zone ggf gefahren ?

Des weiteren ist mal ein Kollege von mir mit ca 90 durchs gefahren . Das hat v damals ein ortsansässiger Polizist in zivil gesehen, der gerade mit seiner Frau am spazieren war. Zack da war der Lappen weg. Polizisten können bzw dürfen sowas wohl irgendwie einschätzen. Inwieweit weis ich nicht mehr genau, liegt schon über zehn Jahre zurück.
 
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Wenn die Geschwindigkeit derart zu hoch ist, das es zur Gefahr der Allgemeinheit kommen kann, können und müssen Polizisten tätig werden unabhängig von zunächst sonstig üblichen Beweisen, die allesamt vorbereitet werden müssen. Was nun mal nicht immer möglich ist. Ich sagte ja, aus Spaß oder wegen normaler Übertretungen fährt dir keiner nach...
 
@TE
Auch wenn dich einige dazu auffordern: Schreibe hier besser nicht, dass du wirklich um x-kmh zu schnell warst. Blöde Zufälle gibt es...;)
Einfach abwarten und Teetrinken. Wenn etwas richtig Dickes vom Amt kommt, geh zu einem Verkehrsrechtler.

@hallo7
Schätzen der Geschwindigkeit ist in Ö nur bei langsamen Geschwindigkeiten (Schritttempozonen, 30er, evt. noch Ortsgebiet) erlaubt.
 
wie Mustis schon schreibt, halte ich es für wahrscheinlich, dass die Polizei Dich zwar nicht messen konnte, aber Dir dennoch das Verhalten anlasten können.

Wenn Du zu schnell gefahren bist, ist das immer eine Gefährdung. Bist Du dicht aufgefahren, wird es noch mal teurer, hast Du überholt wo es evtl. nicht zulässig war, wieder eine Gefährdung.

Da wird schon was auf Dich zukommen, es ist allerdings müßig von hier aus zu spekulieren was!?!
 
JayDee1207 schrieb:
Ich habe gefragt,ob die das mit dem Tacho gemacht haben, oder sonst ein Beweis vorliegt.
Es gibt im Zweifelsfall zwei Polizeibeamte als Augenzeugen. Da siehst du als Einzelperson erst mal schlecht gegen aus. Du kannst nur abwarten und ggf. einen Anwalt einschalten.
 
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