Zuschläge für Sonntagsarbeit

Tammy

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Hallo :)

Ich wüsste gerne, wie hoch denn für eine Angestellte der Zuschlag für eine Arbeit am Sonntag den 31.12.2017 in der Zeit von 6 bis 12 Uhr wäre.

Ist da ein Zuschlag zwingend vorgeschrieben und wenn, wie hoch. Das Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern und die Berufsbezeichnung Bäckereifachverkäuferin mit 35 Stunden Woche von montags bis samstags.

Der Stundenlohn liegt deutlich unter 50€ Brutto, welches für die Steuerfreiheit ja maßgeblich sein müsste.

Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
 
Als ich noch im Einzelhandel gearbeitet habe, gabs für einen verkaufsoffenen Sonntag, wo 5 Stunden geöffnet war, 10 Überstunden.

Und Sylvester ist kein Feiertag... falls man auf Feiertagszuschläge hofft.
 
Danke euch :)

Im Vertrag steht, haben eben nochmals nachgesehen, dass die Gehaltsempfehlungen für das Bäckerei und Konditorenhandwerk MV gelten, nur kann ich die nicht einsehen.
 
Dort, woher du auch den Link hast, dazu muss man dort registriert sein :)

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Und Sylvester ist kein Feiertag... falls man auf Feiertagszuschläge hofft.

Sonn und Feiertagszuschlag sind unterschiedllich und es wird eh immer "nur" der höchste gezahlt.

Frag doch einfach bei der NGG nach falls bei euch nicht Verdi zuständig sind.
 
Im Arbeitsvertrag ist das leider nicht geregelt, nur der o.g. Passus mit der Empfehlung.
 
Dann frag bei der NGG nach. Die werden das beantworten können.

Ansonsten warum fragt man sowas nicht vor der Unterzeichnung?
 
... der 31.12.2017 ist kein Feiertag!

Aber er war ein Sonntag! Also max. Sonntagszuschlag. Allerdings in dieser Branche wird es wohl keine grosse Tarifbindung geben. (sonst steht die Antwort in den Tarifverträgen)

Es stellt sich also die Frage wer hat angeordnet und wie ist die übliche Regelung für Sonntagsarbeit.

Anders sieht das am 01.01.2018 aus - Feiertag - aber ohne Tarifbindung... max. Feiertagszuschlag - in welcher Höhe?

Also der Tip für die Zukunft: Vor dem Arbeitseinsatz klären, was und wie bezahlt werden soll und ggf. bei Unklarheiten verhandeln.

Anders und interessant ist die Anwendung der Halbtagsregel (24.12. und 31.12. wird als ein Tag Urlaub abgerechnet) und dann Rufbereitschaft mit ggf. Einsatz am 31.12. - das wäre meine Denksportaufgabe für 2018. Hier gibt es keine klare Regelung - auch nicht im Tarifvertrag. (denn Urlaub schliesst eindeutig Rufbereitschaft aus!)
 
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