Zweite Rechnung vom Anwalt "legal"?

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alffrommars

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hallo!
folgender sachverhalt:

- ner kanzlei wurde ein mandat erteilt und die hat ihre arbeit aufgenommen
- dann wurde noch etwas besprochen was gemacht werden soll und dann kam die rechnung von 150€ (fall abgeschlossen?)
- jetzt nach ner weile kommt wieder ne rechnung von 150€ ohne das die kanzlei nochmal kontaktiert wurde oder so

is das so üblich? einfach nochmal ne rechnung nachzuschieben? oder geht das schon in richtung betrug?

mfg
 
Frag doch einfach nach, was das für eine Rechnung ist...
Eventuell ging auch mit der Bezahlung der ersten Rechnung was schief oder es ist bei denen falsch gebucht worden.
Richtige Kommunikation kann so einige Probleme schnell klären.
 
Anwälte sind Gangster im Anzug, zwar nicht alle, aber so einige die die Unwissenheit scharmlos ausnutzen. Ich habe da auch schon negative Erfahrungen gemacht. Lass dir aufschlüsseln für was die zweite Rechnung ist. Aber ich kann dir jetzt schon sagen das der Anwalt schon was findet womit er die zweite Rechnung begründet.
 
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für nicht aufgeforderte arbeit zahlen? da kann doch jeder kommen?

vorallem is das ne dolle kanzlei^^

geht um ne abmahnung :D

1200€ sollte das kosten, auf 750€ "runtergehandelt" und die typen selbst wollen dafür jetzt 300€ sehn?
das is doch bissl überzogen? das hätte ich auch selber gekonnt mir ner modifierzierten unterlassungserklärung.

ich selbst hab die rechnung noch nich gesehn was drinne steht. aber bei der kanzlei nie wieder!
absolut unfähig die leute wie man sieht!
 
Viele Anwälte lassen sich alleine schon die Beratungsgespräche schon gut entlöhnen da können 150€ gut hinkommen. Einen Hinweis auf die kosten gibts bei vielen leider nicht.
 
Bei mir ging es um 6000,- Euro Anwaltskosten, ich habe bis heute noch keine Aufgliederung der Kosten. Anrufe und briefliche Anfragen wurden ignoriert.
 
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das ding war ja meines wissens abgeschlossen.
es wurde noch ausgemacht das noch was hingeschickt wird das die auf eventuell 750€ runter gehen und die mod. unterlassungserklärung (die eig. als erstes hätte kommen müssen, sieht man die unfähigkeit) und ne woche später kam die 1. 150€ rechnung.

und jetzt eben die zweite ... :confused_alt:

ich mein ich zahl das nich da können die sich quer stellen. für was noch zahlen? unfähigkeit? ein brief 150€?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Richtige Kommunikation kann so einige Probleme schnell klären.
Ich empfehle einen Anruf bei der fraglichen Kanzlei. Der geschilderte Sachverhalt sagt ohnehin nichts aus, worauf sich die Rechnung der Kanzlei begründet.

Im übrigen können Anwälte entgegen der landläufigen Meinung nicht abrechnen was sie wollen. Ihre Vergütung richtet sich nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte.

Da wir hier ansonsten nur wild spekulieren können, mach ich mal dicht.
 
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