Chatkontrolle: Anlasslose Massenüber­wachung endgültig vom Tisch

Michael Schäfer
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Chatkontrolle: Anlasslose Massenüber­wachung endgültig vom Tisch
Bild: Manuchi | gemeinfrei

Am Ende wurde es noch einmal knapp: In einem wahren Abstimmungskrimi hat das EU-Parlament die anlasslose Massenüberwachung nun endgültig zu Grabe getragen. Konservative Parteien hatten zuletzt noch versucht, eine Wiederholungsabstimmung zu erzwingen, um das Vorhaben doch noch irgendwie auf den Weg zu bringen.

Erneute Abstimmung

In einem laut dem ehemaligen EU-Parlamentarier der Piratenpartei Patrick Breyer „demokratisch hochbedenklichen Manöver“ haben Teile des EU-Parlaments die geplanten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem EU-Rat und der Europäischen Kommission platzen lassen, um den Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments doch noch zu ihren Gunsten zu ändern und die anlasslose Chatkontrolle weiter fortsetzen zu können.

Am vergangenen Mittwoch wurde zunächst darüber abgestimmt, ob die genannte Wiederholungsabstimmung stattfinden oder von der Tagesordnung gestrichen werden soll.

Grund für die versuchte erneute Abstimmung war, dass am 3. April 2026 die befristete EU-Ausnahmeverordnung 2021/1232 ausläuft, die es US-Konzernen wie Meta erlaubt, private Nachrichten anlasslos zu durchsuchen. Dabei sind drei Formen der Überwachung möglich: Die Suche nach bereits bekannten Fotos und Videos, bei der via sogenannten Hash-Scanning nach Übereinstimmungen in den Dateien gesucht wird. Dieses Vorgehen soll laut Breyer für über 90 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich sein. Hinzu kommen die automatisierte Bewertung von bisher unbekanntem Material sowie die automatisierte Analyse von Textinhalten in privaten Chats.

Automatisierte Analysen weisen hohe Fehlerquote auf

Kritiker führten dabei immer wieder an, dass die KI-Analyse von unbekannten Bildern und Texten extrem fehleranfällig sei. Aber auch die von der Europa-SPD befürwortete anlasslose Massendurchsuchung nach bekanntem Material ist bei Fachleuten hochumstritten: Neben der von Wissenschaftlern immer wieder genannten Unzuverlässigkeit der Algorithmen sollen diese Massen-Scans zudem auf intransparente ausländische Datenbanken statt auf europäisches Strafrecht setzen. Dabei sollen die Algorithmen blind für Kontext und fehlenden Vorsatz sein, etwa bei einvernehmlichem Sexting von Teenagern. Dies kann dazu führen, dass massenhaft private, aber strafrechtlich völlig irrelevante Chats an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

Lobby-Gruppen sollen massiv interveniert haben

Im Vorfeld der Abstimmung sollen laut Breyer zudem US-Techkonzerne, ausländisch finanzierte Lobbygruppen und Behörden wie das Bundeskriminalamt die Öffentlichkeit mit Warnungen vor einem angeblichen „rechtsfreien Raum“ geradezu überflutet haben. In nun veröffentlichten Ratsprotokollen soll sich zudem zeigen, dass einige Akteure aus Angst, ein Einlenken könnte einen Präzedenzfall für die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 schaffen, keinerlei Kompromissbereitschaft an den Tag legten.

Laut BKA-Präsident Holger Münch könnten Ermittlungsbehörden ohne anlasslose Chatkontrolle künftig blind sein, dabei ist eine gezielte Telekommunikationsüberwachung bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss auch nach dem 3. April weiterhin vollumfänglich erlaubt, gleiches gilt für das anlasslose Scannen von öffentlichen Posts und gehosteten Dateien. Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass rund 50 Prozent der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind, aber massiv Ressourcen binden, die an anderen Stellen für verdeckte Ermittlungen gegen echte Missbrauchsringe dringend benötigt werden.

Manöver, wenn auch nur knapp, gescheitert

Jetzt hat das EU-Parlament mit einer hauchdünnen Mehrheit von nur einer einzigen Stimme zunächst die automatisierte Bewertung unbekannter privater Fotos und Chattexte als „verdächtig“ oder „unverdächtig“ abgelehnt. In der anschließenden Schlussabstimmung verfehlte der so geänderte Rest-Vorschlag mit 58 Prozent Gegenstimmen dann sogar deutlich die benötigte Mehrheit.

Dies hat zur Folge, dass die zuletzt immer wieder verlängerte EU-Ausnahmeverordnung ab dem 4. April 2026 nicht mehr angewendet werden darf. US-Konzerne wie Meta, Google und Microsoft müssen ab diesem Zeitpunkt das anlasslose Scannen privater Chats europäischer Bürger einstellen, das digitale Briefgeheimnis gilt somit wieder. Laut Breyer wurde damit ein „kaputtes und illegales System gestoppt“. Dadurch, dass die Ermittler nun nicht mehr in einer Flut aus falschen und längst bekannten Verdachtsmeldungen aus den USA „ersticken“, werden seiner Aussage nach wieder Kapazitäten frei, „um organisierte Missbrauchsringe gezielt und verdeckt zu jagen“.

Freiwillige Kontrolle auf der Gegenseite weiterhin ein Thema

Doch für den ehemaligen Parlamentarier ist der Kampf noch nicht zu Ende. Weitere prozedurale Schritte der EU-Regierungen sind für ihn nicht gänzlich ausgeschlossen. So beharren nicht wenige EU-Regierungen in den Trilog-Verhandlungen weiterhin auf der Forderung nach einer „freiwilligen“ Chatkontrolle. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist angesichts der auch in der Vergangenheit vorhandenen strikten Ablehnung des EU-Parlaments fraglich – erst eine Zusage aller drei Gremien kann ein solches Vorhaben in geltendes Recht wandeln.

Nächster Halt: Flächendeckenden Alterskontrollen

Dabei steht das nächste Vorhaben bereits auf der Tagesordnung: In den laufenden Trilog-Sitzungen soll als Nächstes darüber verhandelt werden, ob Messenger- und Chatdienste sowie App-Stores gesetzlich zu flächendeckenden Alterskontrollen verpflichtet werden. Laut Breyer würde dies die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder Gesichtsscans erfordern und damit die anonyme Kommunikation faktisch unmöglich machen – was vor allem gefährdete Gruppen wie Whistleblower oder andere Verfolgte massiv gefährden würde. Dieses Vorhaben könnte von den Befürwortern der Chatkontrolle nun als Verhandlungsmasse eingebracht werden, um doch noch irgendwie einen Kompromiss in ihrem Sinne zu erreichen und die angedachte Massenüberwachung in irgendeiner Form doch noch zu ermöglichen.