Vorratsdatenspeicherung: CSU will Vorstoß wagen

Patrick Bellmer
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Die bayrische Schwesterpartei der CDU will noch zu Beginn des jungen Jahres einen neuen Vorstoß in Sachen Vorratsdatenspeicherung wagen. Zu diesem Zweck soll im Rahmen der traditionellen Klausurtagung der CSU-Bundestagsfraktion in Wildbad Kreuth mit Experten gesprochen werden.

Im März hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin betriebene Speicherung der Verbindungsdaten für nicht verfassungskonform und somit für ungültig erklärt. Seitdem werden die entsprechenden Daten nur noch für Abrechnungszwecke gespeichert, in der Regel nur für wenige Tage.

Laut Hans-Peter Friedrich, dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag, wolle man zumindest einen Zustand wie vor der Vorratsdatenspeicherung erreichen. Im Interview mit dem Deutschlandfunk schlug er vor, die Telekommunikationsanbieter zum Speichern der Verbindungsdaten für mindestens vier Wochen zu verpflichten.

Es ginge in erster Linie darum, die Vorgaben der Europäischen Union umzusetzen und den Sicherheitsbehörden die Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus zu erleichtern. Die Frage, ob man weiterhin das Ziel verfolge, auch ohne konkreten Verdacht jedermanns Verbindungsdaten zu speichern, beantwortete Friedrich nicht.

Einer der größten Kritiker der Vorratsdatenspeicherung befindet sich indes noch immer in den Reihen der Regierungskoalition. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, sagte dem Hamburger Abendblatt, dass auch andere – ursprünglich als unabdingbar bezeichnete – Maßnahmen im Kampf gegen Kriminalität und Terror bislang gar nicht genutzt worden sind.

Damit spielt Leutheusser-Schnarrenberger auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Durchsuchung an, die es dem Bundeskriminalamt ermöglicht, die Computer verdächtiger Personen ohne deren Kenntnis zu überwachen. „Inzwischen haben wir im BKA-Gesetz die Möglichkeit der Online-Durchsuchung und meines Wissens bis heute keinen einzigen Anwendungsfall.“, so die Ministerin. Verbindungsdaten würden nur in einem verschwindend geringen Anteil aller Ermittlungen eine Rolle spielen, „Telekommunikationsdaten spielen in 99,5 Prozent aller Ermittlungsverfahren keine Rolle.“.

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