Computerladen verkauft kaputte Maus

Onkelhitman schrieb:
Ansich hätte der Threadtitel lauten müssen: "Computerladen verkauft Maus mit falscher Seriennummer".

Auch das nicht, es hat nämlich wieder diesen vorwurfsvollen Unterton.
Denn nach all dem was hier so steht muss man davon ausgehen das der Händler damit nix zu tun hat.
Also sollte der Threadtitel eher so lauten:
"Ware mit abweichender Seriennummer erhalten, was kann ich tun?"

Onkelhitman schrieb:
Hier geht es aber nicht darum etwas zu vertuschen oder zu verdecken, sondern der Sachverhalt ist eigentlich klar.

Wer sagt das?
Nur der TS, und genau da ist das Problem was ich gesagt hatte.
Ich soll als Objektiver Leser davon ausgehen das bei einen so Merkwürdigen Fall in der TS die Wahrheit sagt?
Ja das könnte ich, aber die Vergangenheit hat doch gerade in Foren gezeigt das nicht jeder Mensch die Wahrheit sagt.
Wie im Leben halt, nur oft mehr weil Anonym usw.
Hinzu kommt das man ja nicht selten sofort von Webmaster abgestraft wird diese "Vorwürfe" zu unterlassen und somit gibt man den evtl. Lügenden auch noch Rückendeckung und der jenige der den "Vorwurf" gemacht wird dann auch noch von anderen Usern an den Pranger gestellt, die auch die haben die Rückendeckung der Webmaster......
Ich sage man so, ich bin schon seit vielen vielen Jahren in Foren Unterwegs, und immer wieder zeigt sich doch das am Ende viele der Merkwürdigen Gechichten die jemand erlebt doch eher auf Halbwahrheiten aufbauen, gerade wenn es um Unfälle, Betrug oder sonstige Illegalen Dinge geht.
Ich lese bei solchen Beiträgen noch mehr zwischen den Zeilen und das hat sich oft dann auch als richtig erwiesen.
Nach jeden Post kam dann immer mehr raus, Stück für Stück für Stück........

Zwar gilt hier immer "Jeder ist Unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist", dagegen steht aber mein Recht auf eine freie Meinungsäußerung.
Und wenn ich alles Objektiv abwege kommt ich hier halt zu dem Schluss, das durch verschieden Wiedersprüche, offene Fragen, und Wahrscheinlichkeiten, zusammengenommen dem TS eher zu misstrauen. Was auch mein gutes Recht ist.
Zumal der TS auch nicht gerade mit hilfreichen Infos um sich wirft, im Gegenteil:

"Computerladen verkauft kaputte Maus "
"Kann ich da etwas machen? Ich vermute, dass mir der Verkäufer eine kaputte Maus in die Verpackung gesteckt hat."
"In diesem Fall hat der Händler mich betrogen"
"Was soll ich machen? Einen Baseball-Schläger nehmen? "

Ich möchte man jetzt mal nicht vom TS hören das ich ihm etwas Unterstelle ...... :rolleyes:
 
Ich finde keine anderen Worte als soviel Schwachsinn. Jeder der hier liest ist aufgefordert sich weitere Quellen zu suchen und diesen Mist hier nicht für voll zu nehmen. Onkelhitman für dich hier was lesenwertes, Falschlieferung.
 
Pure Theorie.
Der Händler hat die Seriennummer nicht und kann das mit seinen Belegen beweisen. Der TE nicht.
Entweder ist bin der Lieferkette ein Versehen passiert oder TE hat was "versucht".

Mäuse sind ja meistens in einer verschweißten Verpackung. Da ist Manipulation fast ausgeschlossen. Aber selbst wenn ein anderer Kunde die Maus getauscht haben sollte, wäre das dem Händler nicht auch aufgefallen, wenn er es denn wie beim TE überpfüft hätte?

Also betrachte mal die Chancen realistisch, die der TE hier hat.
 
@Silica
Ich soll als Objektiver Leser davon ausgehen das bei einen so Merkwürdigen Fall in der TS die Wahrheit sagt?
Ja das könnte ich, aber die Vergangenheit hat doch gerade in Foren gezeigt das nicht jeder Mensch die Wahrheit sagt.
Zwar gilt hier immer "Jeder ist Unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist", dagegen steht aber mein Recht auf eine freie Meinungsäußerung.
Kannst du machen, du kannst ebenso Vermutungen anstellen und denken, der Themenersteller wäre ein Betrüger oder Lügner. In dem Falle ist eine weitere Diskussion in diesen Thread sinnlos, da der Themenersteller und alle seine Aussagen eine Lüge sein könnten....

@My Name Nobody
Und der Händler sagt: "Ich habe nicht falsch geliefert, sondern es steht ja die Seriennummer auf der Verpackung und Rechnung drauf, nur nicht auf der Maus. Ich tausche nicht um, das ist die falsche Maus."

Und jetzt?

@miac
Mäuse sind ja meistens in einer verschweißten Verpackung. Da ist Manipulation fast ausgeschlossen. Aber selbst wenn ein anderer Kunde die Maus getauscht haben sollte, wäre das dem Händler nicht auch aufgefallen, wenn er es denn wie beim TE überpfüft hätte


Theoretisch, könnte, hätte, wäre, sollte. Wir wissen es nicht. Können wir nicht von zwei möglichen Beispielfällen ausgehen?

Nummer 1 ist: Die Seriennummer auf der Rechnung stimmt mit der Seriennummer auf der Verpackung und der Maus überein. Der Themenersteller möchte eine Maus mit einer anderen Seriennummer zurückgeben. In dem Falle betriebe er Betrug und Betrugsversuche werden in diesem Forum zu Recht nicht diskutiert. Es wäre auch keine Diskussion wert.

Nummer 2 ist: Die Seriennummer auf der Rechnung stimmt mit der Seriennummer auf der Verpackung aber nicht auf der Maus überein. Der Themenersteller möchte eine funktionstüchtige Maus haben, aber er hat, nach My Name Nobody's Link eine Falschlieferung bekommen. Die Frage wäre hier nun also, wie der Kunde das beweisen soll. Hat dazu jemand eine Idee?
 
moonwalker99 schrieb:
Was soll ich machen? Einen Baseball-Schläger nehmen?

Ich würd gleich zu noch härteren Mitteln greifen: einen Anwalt

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Gab es schon eine Kaufpreisangabe der Maus?
29,95 Euro? :rolleyes:
 
Jesterfox schrieb:
Ich würd gleich zu noch härteren Mitteln greifen: einen Anwalt

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Hört doch endlich mal auf die Rechtsschutz immer als das Allheilmittel dar zustellen. (Fast) jede Rechtsschutz hat eine Selbstbeteiligung meine hat 150€ dazu kommt das nur weil man eine Rechtsschutz hat, diese nicht immer greift, denn die Versicherung kann immer noch mein sagen und wird es in so einem Fall garantiert tun. Wo liegt der Streitwert max bei 100€ das heißt der TE zahlt mindestens 50€ drauf, wirtschaftlich sehr sinnvoll. Ja es gibt eine kostenfreie Beratung, zumindest in meiner Rechtsschutz, die kann man in Anspruch nehmen und das wars. Im übrigen hat die Versicherung nach übernahme das recht zur Kündigung, wie jede andere Versicherung auch.
 
Hallo Leute,

lese schon seit Anfang mit und muß sagen, der TE hat schon zu Beginn recht vage Angaben gemacht, nach den Ausführungen von Silica und anderen hier, die auch die Möglichkeit eines Täuschungsversuchs aufgezeigt haben, noch weniger sich beteiligt.
Naja, kann man denken drüber wie man möchte.

Zu denen, die behauten, auf einer Rechnung sei keine Seriennummer:
Ich habe in letzter Zeit wenig Computer-Hardware gekauft, habe allerdings hier diverse Rechnungen aus 2012 und 2011 noch liegen, wo genauestens die Seriennummern der Grafikkarten und der Soundkarten und eine Prozessors aufgelistet sind. Und die sind von unterschiedlichen Onlinehändlern.
Außerdem habe ich letztes und dieses Jahr diverses Photoequipment gekauft, da ist jeweils auch die Seriennummer auf der Rechnung vermerkt (Objektive und Kamera-Bodies). Es sit wohl also schon üblich. Auch im "stationären" Verkauf.

Wenn es sich wirklich um einen Fall handelt, wie der TE im Anfangspost beschreibt, dann kann man das bestimmt in einem ruhigen und sachlichen Ton mit den Händler klären. Es kommt halt auch auf das Auftreten dort an. Sonst steht Aussage gegen Aussage, und das, was auf derRechnung steht, gibt dem Händler einen kleinen Bonus aus meiner Laiensicht.

Gruß

9pinking
 
Jesterfox schrieb:
Ich würd gleich zu noch härteren Mitteln greifen: einen Anwalt

Kennt jemand einen guten der sich auf Computer Mäuse spezialisiert hat?


Im ernst. Was soll der bringen? Seriennummer steht nicht mit Kaufvertrag über ein und zeugen gibts auch keine. Ich wurde sagen, dass alles was von handlerseite kommen kann ist kulanz. Und nicht jeder Händler gibt sowas bzw kennt ich sowas nur von großen Märkten und Kaufhäusern.
 
Onkelhitman schrieb:
@My Name Nobody
Und der Händler sagt: "Ich habe nicht falsch geliefert, sondern es steht ja die Seriennummer auf der Verpackung und Rechnung drauf, nur nicht auf der Maus. Ich tausche nicht um, das ist die falsche Maus."

Da er in den ersten sechs Monaten in der Pflicht ist das auch dann zu beweisen reicht eine einfache Behauptung nicht aus.
 
Da irrst du dich gewaltig My Name Body!

Es besteht im Moment kein Kaufvertrag mit der Maus,
die der TE hat, also auch keine Gewährleistungsansprüche!

Der Nachweisist eben die Seriennummer, deswegen werden ja bei den meisten
Elektronik Geräte die Seriennummer oder auch Imei im Kaufvertrag erfasst oder
meinst du das machen die Händler aus Spaß und Langeweile?
 
Wow, wenn das stimmen sollte was der OP schreibt... Sofort hin und die Sache klären, ich verstehe nicht, warum der Verkäufer sich wegen ein paar Euro quer stellen sollte. Wenn keine Klärung mit dem Chef möglich ist, überall wo es geht negativ bewerten und beim Support einschicken und auf die hoffen.
Sonst als Lehrgeld nehmen.
 
Wenn keine Klärung mit dem Chef möglich ist, überall wo es geht negativ bewerten und beim Support einschicken und auf die hoffen.

(Unterstreichung durch mich)

Da muss man aber aufpassen, was man wie so schreibt. Hab da schon einige Fälle gesehen/von gehört, wo der "negativ Bewertete" dann dem Bewerter eine Klage reingedrückt hat.
Die Bewertung sollte dann aufjedenfall sachlich und vorallem der Wahrheit entsprechend (in jedem Punkt) sein.
Und nicht à la "die sind alle dumm, kauft da nicht, die sollen Pleite gehen, die lügen und betrügen" - auch wenn man das denkt(! nicht (be)w(e)issen kann).
 
@SaarL
Ja, das ist schon klar. Man kann aber auch mit Fantasienamen bewerten, wenns sachlich und nachvollziehbar ist, ist alles gut.
 
Ribery88 schrieb:
Da irrst du dich gewaltig My Name Body!

Ich habe euch auf die ehmals Falschlieferung verwiesen. Wurde konsequent ignoriert.
Ich versuche es einmal mit dieser Fragestellung welche ein Anwalt beantwortet. Dort wird meine Aussage bestätigt, das dies ein Gewährleistungsfall ist. Andernfall seid ihr Belege für eure Behauptungen schuldig. Ich vertraue zu wenig auf eure Meinung/Wissensschatz.
 
Du vergleichst gerne Äpfel mit Birnen oder?
In deinem verlinkten Fall wurde erstens ein falsches Gerät geliefert! Zweitens hat sich der
Händler diesen Fehler eingestanden und wollte die Ware austauschen. Drittens darf er natürlich keinen Mehrpreis
für die Ersatzlieferung verlangen
 
Ribery88 schrieb:
Du vergleichst gerne Äpfel mit Birnen oder?

Du liest aber auch nur stumpf? Im vorliegenden Fall hat der Kunde ein 9300 geliefert bekommen in einer Verpackung und inkl. Handbuch eines 9300i. In der Antwort des Anwalts, bestätigt er das dies ein Sachmangel ist unabhängig der Einstellung des Händlers. Jetzt kannst du gerne parallelen zu unserem Fall ziehen. Die Beweislastumkehr tut ihr übriges.
 
@Ribery88
In deinem verlinkten Fall wurde erstens ein falsches Gerät geliefert!
Das wurde hier auch. Es wurde das Gerät mit der Seriennummer 12345 ausgeliefet, obwohl auf der Rechnung und auf der Verpackung 23456 steht.

Und jetzt? Dann ist das doch eine Falschlieferung. Das Ding war eingepackt, wie soll man das bitteschön testen?

@Haudrauff
Du kaufst im Laden nen Fischbrötchen, drehst dich um und beisst rein und hast ein Schnitzel drin. Du gehst zum Stand und forderst dein Fischbrötchen ein. Der Verkäufer sagt dir, er habe in seinem Fischbrötchenbestand eins weniger, auf der Rechnun steht ein Fischbrötchen drauf und er hat dir ein Fischbrötchen gegeben. Ferner kann das, was du in der Hand hälst nicht das Fischbrötchen sein und er verweigert den Umtausch/die Rückgabe des Geldes.

Und nun? Pech gehabt?

@miac
Entweder Betrugsanzeige oder Pech gehabt.
Na also, geht doch. Also kann er ja doch was tun. Er kann den Händler wegen Betrug anzeigen weil der ihm etwas verkauft hat, was nicht der Rechnung/Verpackung entspricht.

@all die sich über die mögliche Illegalität des Themenerstellers aufregen:
Lasst es sein. Bei Illegalität ist der Thread zu. Warum also davon ausgehen? Dieser Thread ist auch für andere Käufer durchaus wichtig. Ich selbst hatte so einen Fall nicht, bei meinen Rechnungen zu Festplatten steht jedoch auch die Seriennummer drauf, die habe ich auch kontrolliert. Würde ich aber so wie der Themenersteller eingekauft haben, dann möchte ich schon wissen, ob ich was tun kann oder immer "Pech gehabt" gilt. Denn dann ist es völlig egal WAS ich kaufe, der Händler muss ÜBERHAUPT NICHTS zurücknehmen. Random Seriennummern (ja ich weiss, wäre ebenfalls Betrug) ausdrucken und hoffen dem Kunden fällts nicht auf.

Wie dunkel, so hell.
 
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