MSI - Garantie

thompson004

Admiral
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Ich weiß, der Thread passt nicht in dieses Unterforum, aber ich hab leider kein passenderes gefunden.
Ich habe mir heute ein gebrauchtes 1150er - Mainboard gekauft mit Rechnung vom September 2014 (hat alles geklappt)
und hab mal kurz auf die MSI - Seite geschaut, wo behauptet wird, nur Großhändler, also in diesem Fall Cyberport, hat Anspruch auf Garantie, die Endkunden nur Anspruch auf Gewährleistung.
Gewährleistung gibts bei Cyberport 2 Jahre.
Capture.PNG

Kann mir das bitte jemand erklären? Entweder war jemand bei MSI zu blöd um sich über die genormten Formen von Garantie/Gewährleistung zu informieren oder ich weiß nicht was.
Gewährleistung betrifft doch nur Schäden, die während der Übergabe an den Kunden oder davor schon vorhanden waren.
Wenn nur der Händler Garantie hat, wie soll ich dann mein vielleicht in 6 Monaten defektes Mainboard reparieren lassen?
Dankeschön.
 
Gewährleistung hast du beim Händler immer, ist gesetzlich so vorgeschrieben. Und nach 6 Monaten richtet sich die Beweislastumkehr gegen dich.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und natürlich nach seinen Bedienungen.

Und ja es kommt bei den Herstellern immer mehr in Mode das die Garantie nur gegenüber den Distributoren gilt. Ist bei den anderen Herstellern auch nicht mehr anderes. Es ist eher die Ausnahme geworden das eine Garantie auch gegenüber dem Endkunden gilt. So macht man das Produkt dem Vertrieb schmackhafter, der Kunde bleibt auf der Strecke.

Aus dem Luxx Support-Forum hat es ein Sapphire Mitarbeiter genau auf den Punkt gebracht.

Das große Problem bei dieser immer wiederkehrenden Frage ist nicht der Kühlerumbau sondern die Frage nach Garantieverlust. Im Grunde müsste ich mit einer Gegenfrage antworten: welche Garantie? Es gibt nämlich schlicht keine. Auch das habe ich schon recht häufig erklärt. Eine Garantie hat bei SAPPHIRE nur unser direkter Geschäftspartner, sprich der Großhändler. Wir müssen also über Gewährleistung sprechen. Diese hat der Endkunde. Und das nicht gegenüber SAPPHIRE, sondern gegenüber dem Händler, bei dem die Karte gekauft wurde. Das ist bei den meisten (nicht allen) Grafikkartenherstellern ganz genau so. Ich kann hier also nicht schreiben: ja Du verlierst Deine Garantie, oder nein Du verlierst sie nicht. Du kannst nicht verlieren, was Du nicht hast. Jegliche direkte Abwicklung über uns (ja das bieten wir an, wenn es Probleme mit dem Händler gibt!) ist als Kulanz zu verstehen und hat nichts mit Garantie zu tun.

http://www.hardwareluxx.de/communit...ikkarten-kuehler-garantieverlust-1036485.html
 
Nein. Sie gilt 24 Monate. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Defekt schon beim Kauf bestand. Nach den 6 Monaten musst Du dem Händler beweisen, dass der Defekt schon bein Kauf bestand.
 
Das heißt also:
-wegen dieser bescheuerten Neuerung wird mir das Teil innerhalb der ersten 6 Monate ohne exakte Angabe von Gründen ausgetauscht bzw. repariert und
-nach den 6 Monaten muss ich den Händler anlügen und ihm sagen, "dass das schon so war", wenn das Mainboard (ohne Eigenverschuldung) über den Jordan geht?
 
Kommt drauf an, wo du gekauft hast. Bei Alternate z.B. gab es da noch nie für mich Probleme. Wenn keine böswilligen Beschädigungen sichtbar sind, murren die da nicht. Bei MF dagegen bekommt man gerne mal Ware wieder zurück mit einem kleinen Text nach dem Motto: "Ist nicht unser Problem."
Die beiden ausgewählten Läden stehen selbstverständlich nur repräsentativ für meinen Erfahrungsraum. Da kann man auch einige andere Namen nennen.
Drum ist bei mir Geiz schon lange nicht mehr geil. Grad ein ein Jahr altes Mainboard von Msi bei Alternate abgegeben -> unterwegs zu Msi.
 
Nein, du kannst nicht den Händler anlügen. Er könnte wie von Lahatiel beschrieben einfach sein recht wahrnehmen und dir sagen das du jetzt in der Beweislast bist. Ergo, nicht sein Problem. Weil du müsstest nachweisen dass der Fehler vor Auslieferung bestand. Was bei Hardware de Facto unmöglich ist. Könntest ja einen Sachverständigen dazu berufen, aber da übersteigen wohl die Kosten die des Produkts. Wenn du jetzt behauptest der Fehler bestand schon in den ersten 6 Monaten, wird man dich zwangsläufig fragen warum du es nicht sofort reklamiert hast.

Einer Bekannten von mir ist vor kurzem ihr 22 Monate altes Lenovo-Laptop von heut auf Morgen einfach kaputt gegangen. Ich habe sie zum Shop (Cyberport) begleitet um es tauschen/reparieren zu lassen. Der Verkäufer hat nicht mal das Lapi angeschaut, sondern direkt auf die Rechnung und uns eine Absage erteilt. Stichwort von ihm: Beweislastumkehr.

@Lahatiel, wie wahr. Man sollte um einige Läden (MF,DC,CL alles eine Firma im Prinzip) die bei GZ immer auf den günstigsten rängen sind, einen riesenbogen machen. Das kann sich bei einer Reklamation sehr schnell rächen.
 
Ok verstehe. danke euch beiden, ist das heutzutage bei allen herstellern so oder nur bei den meisten? Weil dann würde ich mir eher einen hersteller aussuchen, der noch garantie an den endkunden anbietet, weil man da mehr auswahl hat zwischen den herstellern als zwischen den händlern wahrscheinlich, und vor allem weil man ja nie weiß welcher händler da kulant ist und bei den herstellern stehts auf der Homepage.
 
Die Formulierung auf der MSI Seite ist unglücklich. Der Endkunde hat natürlich auch die 36 Monate Garantie, aber die Garantieabwicklung muss über den Händler erfolgen. Der muss das aber ausserhalb des Gewährleistungszeitraumes nicht kostenlos übernehmen.
 
Ja, kannst du über den Händler. Aber der kann dafür Geld verlangen (Versandkosten + Aufwandspauschale).
"Gute" Händler berechnen hier nur den Versand zum Hersteller.
 
Steht doch in Deinem ersten Post.

36 Monate ab Herstellungsdatum. Als 3 Jahre -x Monate. In dem das Board im Lager herum lag.
 
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