Garantie Smartphone übertragen?

Chibi88

Lt. Commander
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Dez. 2007
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Hallo,

ich habe mir ein neues Smartphone über Ebay ersteigert. Jetzt habe ich einen Garantiefall und der Händler möchte eine "Bestätigung" des Verkäufers bzw eine Erlaubnis von ihm, damit ich Garantieansprüche habe. Das Handy ist aus einer Vertragsverlängerung.

Gibt es eine Möglichkeit die Garantie komplett an mich zu übergeben, damit ich Garantieansprüche in Anspruch nehmen kann?
 
Ist das nicht nebensächlich?

Kamera macht unscharfe Bilder. Würde es gerne zur Reparatur einschicken. Vodafone Mitarbeiter meinte, dass es einen 1:1 Tausch gibt, ich aber eine Freigabe vom Vertragsinhaber bräuchte. Ich hatte diesen angeschrieben und er meinte, das Telefon muss zur Reparatur eingeschickt werden.

Wie auch immer: Ich brauche laut Händler eine "Bestätigung", damit ich Anspruch auf Garantie / Gewährleistung habe.

Gewährleistung hat man sowieso 2 Jahre. Garantie ist freiwillig. Das Handy ist keine 6 Monate alt, also ist die Gewährleistung noch viel schöner.

Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie das alles abläuft. Ich bin ja nicht Vertragsinhaber und habe das Telefon über Ebay von ihm erworben. Er hat allerdings seine Rechnung dabei gelegt.

Ich bin verwirrt. Was ist nun Sache?
 
Das ist für deine Frage deshalb nicht nebensächlich, weil für die Übertragung von Garantien und von Gewährleistung unterschiedliches gilt.

Aber um es kurz zu halten: Die Gewährleistung stellt ein "Recht" dar. Rechte können prinzipiell genauso verkauft werden wie sonstige Dinge auch - nur statt "übergeben" zu werden (wie körperliche Gegenstände), werden sie "abgetreten". Also ja, das ist möglich und eine Form dafür ist nicht vorgeschrieben. Genauso ist möglich, die Rechte (hier: Gewährleistung) gemeinsam mit der Kaufsache zu verkaufen.

Vodafone will nun lediglich einen Nachweis darüber, dass die Gewährleistung auch wirklich an dich verkauft und auf dich übertragen wurde - ich behaupte einfach mal, dass die Beilegung der Rechnung als Übertragung verstanden werden kann und eine Kopie davon auch Vodafone als Nachweis genügt. Andernfalls könntest du als sichtbares Zeichen auch ein Schriftstück in etwa wie folgt aufsetzen lassen: "Ich (XY) trete meine Gewährleistungsrechte aufgrund des Kaufvertrags mit TE an diesen ab." Und das war's auch schon :)
 
Die vom TE aufgeworfene Problematik ist wie immer etwas vielschichtiger als hier oberflächlich angedeutet.

Prinzipiell können sowohl die gesetzliche Gewährleistung als auch die Herstellergarantie auf einen Zweitkäufer übertragen werden. Dies muss in der Regel explizit erfolgen, z.B. durch eine entsprechende Abtretungserklärung. Automatisch durch Aushändigen eines Kaufvertrages oder Kassenbeleges geschieht dies nicht.

Ebenso können die Übertragung der Gewährleistung und der Garantie durch den Verkäufer bzw. den Hersteller wirksam eingeschränkt werden (z.B. in den AGBs oder Garantiebedingungen). Bezüglich der Gewährleistung wurde zwar vom OLG Hamm (Az. 4 U 134/10) festgestellt, dass ein generelles Abtretungsverbot seitens des Verkäufers unwirksam ist, eine höchstrichterliche Entscheidung vom BGH gibt es dazu allerdings nicht.

Im Falle eines nicht personifizierten Kaufvertrages (z.B. Kassenbeleg ohne Name des Käufers) oder einer an die Seriennummer gebundene Gewährleistung/Garantie stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit meist nicht.

Um auf den TE zurückzukommen. Entscheidend für die Klärung seines individuellen Sachverhaltes ist die Frage nach den Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, die zu seinem Kaufvertrag gehören und ob dort entsprechende Einschränkungen der Übertragbarkeit geregelt sind.
 
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