Arbeitsvertrag kündigen...Problem mit Kündigungsfrist

devebero

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Hi,

ich arbeite derzeit in einem auf 2 Jahre befristeten Arbeitsverhältnis. Es läuft am 30.04.2014 ab.
Nun ist mir ein unbefristeter Job angeboten worden. Auch alles andere ist perfekt.

Nun soll ich zum 01.04.2013 anfangen.

Lt. meinem derzeitigen Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kündigungsfrist:

Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig von der Befristung von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kann ich jetzt den neuen Job vergessen weil ich nicht rechtzeitig aus dem jetzigen Job raus komme?
Ist meiner Meinung nach auch eine echt lange Kündigungsfrist bei einem Vertrag der insgesamt nur 2 Jahre läuft.

Ich brauch mal euren Rat was ich tun sollte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mehr als bitten kannst du wohl nicht. Kommt darauf an ob du ersetzbar bist, auf der anderen Seite, wer will schon 3 Monate einen vollkommen unmotivierten Arbeitnehmer ...
 
Bitte um einen Auflösungsvertrag und wenn der nicht zustandekommt, beim neuen Arbeitgeber das Problem schildern. Wenn die dich wirklich unbefristet wollen, warten die vielleicht einen Monat.
 
Vielleicht den einen Monat mit Urlaub und Gleittagen(wenn möglich) überbrücken? Wenn du deinem alten AG sagst, dass du eine Stelle zum 01.04. hast dann wird er sich schon eine Lösung überlegen. Wie schon gesagt, was soll der AG mit einem unmotivierten Arbeitnehmer? Ich denke mit Kommunikation ist alles möglich ;)
 
So, da ich mittlerweile wegen akutem Bluthochdruck krankgeschrieben bin habe ich die Kündigung per Einschreiben schicken müssen. Nun schreibt mir mein derzeitiger AG ich kann lt. Vertrag erst zum 31.05.2013 kündigen.

Ich habe den neuen Arbeitsvertrag zum 01.04.2013 zum unterschreiben hier liegen.

Was mach ich jetzt? Dem alten AG sagen, dass ich zum 01.04.2013 einen Vertrag unterschrieben habe?
Habe jetzt um einen Aufhebungsvertrag gebeten und angeboten, dass meine ca. 32 Überstunden und mein Urlaub (sind bis Ende März 5 Tage) verrechnet werden kann und ich auf eine anteilige Bonuszahlung verzichte.

Wenn mein jetziger AG bei dem ich, wie gesagt erst 10 Monate bin, sich quer stellt, dann werde ich arbeitslos.
Weil ich dann ja meinen neuen Job nicht antreten kann.

Jemand eine Idee bzw. Ratschläge?
 
Vlt wäre noch fristlos eine möglichkeit? Aber das sollten andere klären, die sich besser damit auskennen.
Aber,
kann man mit deinem jetzigen Arbeitgeber nicht mal reden?
In dem du sagst, du hast die Chance einen unbefristeten Vetrag ab 1.4. zu haben?
 
Was soll großes passieren wenn du 01.04. nicht mehr bei deinem "alten Arbeitgeber" erscheinst?
Ein Arbeitszeugnis brauchst du nicht.
 
ohmotzky schrieb:
Was soll großes passieren wenn du 01.04. nicht mehr bei deinem "alten Arbeitgeber" erscheinst?
Ein Arbeitszeugnis brauchst du nicht.

Im Extremfall: Klage auf Schadensersatz seitens des Arbeitgebers wegen Kosten für die Einstellung einer Aushilfskraft und/oder Verdienstausfall des Arbeitgebers durch das Nichterscheinen des TE und daraus folgend nicht zu bewältigende Aufträge?
 
Ich kann da nur denKopf schütteln und fragen "Wie blöd kann man denn sein, sowas zu machen?"

Mach ganz lieb "Bitte Bitte" bei Deinem bisherigen Arbeitgeber damit er Dich vorzeitig aus Arbeitsvertrag rausläßt.
Ansonsten mußt Du wohl die Folgen tragen denn ich kann mir nicht vorstellen das ein neuer Arbeitgeber sehr erfreut ist wenn ein neuer Arbeitnehmer gleich mit so einem Problem daherkommt.
 
Nee, das kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der neue AG begeistert wäre.

Es bleibt mir also nur der Versuch über einen Aufhebungsvertrag?

Ich finde persönlich aber die Kündigungsfrist sehr lange bei einem Vertrag der nur auf 2 Jahre befristet ist.
Da bindet der AG den AN schon arg lange. Man hat dann ja kaum Chance zu wechseln.

Ich probiere es jetzt mit einem Aufhebungsvertrag und werde Zugeständnisse bei den Überstunden etc. machen.
 
Soweit ich mich da aus meiner Zeit als Betriebsratsvorsitzender entsinne gibt es bei befristeten Verträgen normalerweise garkeine Kündigungsmöglichkeit außer einer "Außerordentlichen Kündigung", im Volksmund auch "fristlose Kündigung" genannt.
Dann müstest Du die ganzen 2 Jahre bleiben.

Und ja, entweder Aufhebungsvertrag oder bis 31.5. bleiben.
 
Was willst du noch hören? REDE mit deinem alten Chef...
Wurde doch schon oft genug hier gesagt.
 
devebero schrieb:
Nun schreibt mir mein derzeitiger AG ich kann lt. Vertrag erst zum 31.05.2013 kündigen.

Das ist Quatsch, da der Vertrag ja zum 30.04 automatisch ausläuft. Es bedarf dazu gar keiner Kündigung.

Ob die vertraglich vereinbarte ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten rechtens ist, kann dir wohl nur ein Anwalt beantworten.
Aus §622 BGB scheint mir das nur zulässig, falls das tarifvertraglich geregelt ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
 
Bitte nicht falsch verstehen, wenn man krank ist, ist man eben krank, aber betrachte mal Dein Vorgehen aus AG Sicht.
Der kürzlich eingestellte AN lässt sich krank schreiben und kündigt dann auch noch so dreist per Einschreiben - womöglich hast Du noch nicht mal mit Deinem AG zuvor gesprochen?

Das Bild das der AG erhält ist, das, dass Du Dich hast krankschreiben lassen, um einen anderen Job zu suchen - aber dennoch in der Zeit Kohle verdienen wolltest!

Und jetzt kommst Du noch daher und willst eine vorzeitige Vertragsauflösung!
Es kann einen doch nicht wirklich wundern, dass der AG dabei säuerlich reagiert und auch Einhaltung des Vertrages besteht - oder!?!

Der richtige Weg wäre gewesen, zum AG zu gehen - egal ob krank oder nicht und die Sache mit ihm persönlich besprechen - von mir aus hättest Du dann noch etwas "lügen" können wie z. B. "Sie wissen, dass ich krank bin und auf lange Sicht wird das nicht besser werden, so dass der Arzt mir geraten hat, einen anderen, für mich günstigeren Arbeitsplatz zu suchen. Ich bedauere die Situation und entschuldige mich für die Unanehmlichkeiten, aber bitte bedenken Sie meine Situation".
Und ziemlich jeder AG hätte Doch vorzeitig entlassen mit den besten Wünschen und einem guten Zeugniss!
Hast Du einen AG der sich wie die Axt im Wald aufführt, hätte selbst der in Deiner Situation kaum eine Chance bei einer Klage gesehen und Dich zumindest widerwillig(aber wie gewünscht) entlassen!

So aber hast Du es echt vergurkt - wenn es denn so abgelaufen ist - wir haben hier ja nicht alle Details!

Meine Empfehlung, zum AG gehen und die Sache aufklären mit der Bitte um Auflösung und entschuldigen für Deine Vorgehensweise.........
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf Überstunden und Urlaub oder den neuen Arbeitgeber dazu bringen, den Vertrag zum 1.6. beginnen zu lassen. Andere Möglichkeiten hast du wohl nicht.
 
Desweiteren ist es mehr oder weniger deine Schuld, wenn du dem Arbeitgeber freiwillig eine Kündigungsfrist von 3 Monaten unterschreibst...

Die gesetzliche Kündigungsfrist (außer Tarifvertrag) wäre 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende...
 
Alles hat seine Vor und Nachteile Metaxa, dies hilft in diesem Fall devebero aber wenig.
Sieh es etwas positiv, dass es überhaupt diese 3 Monatige Kündigungsfrist gibt in einem befristeten Arbeitsverhältnisse.
Was bleibt ist wie schon geschrieben ein Aufhebungsvertrag oder die Vertröstung des Neuen Arbeitgebers auf 1Monat später, hat übrigens dieser nicht Nachgefragt wann Du frühestens bei Ihm Anfängen kannst?
Schließlich kennen die auch die gesetzl. Fristen und Ihm muss klar sein das man nicht früher Anfangen kann.
 
@Fishboy: der TE müsste den zukünftigen AG auf 2 Monate vertrösten... Beginn 1.4. und früheste Kündigung ist zum 31.5.
 
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