Arbeitsvertrag kündigen...Problem mit Kündigungsfrist

Was ich mich gerade frage ...
Warum hast Du Deinem (eventuell) neuen Arbeitgeber nicht schon im Vorstellungsgespräch gesagt, dass Du beim aktuellen Arbeitgeber leider eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast?

Ich würde vorschlagen, erst einmal mit dem aktuellen Arbeitgeber zu sprechen und um eine Freistellung zum 31.3. zu bitten.
Vielleicht lässt sich da was machen, wenn Du ihm entgegen kommst und auf den bisher angefallenene Jahresurlaub verzichtest etc.
Also hier wirklich sehr lieb sein, denn DU willst ja vorzeitig aussteigen und musst, meiner Meinung nach, da dann auch etwas anbieten.

Wenn das nicht funktioniert, bleibt Dir nichts anderes übrig, als dem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, dass Du leider erst zum 1.6. anfangen kannst.
Der wird sich dann aber sicherlich fragen, warum Du das nicht bereits beim Vorstellungsgespräch geäußert hast.

Viel Glück !
 
Du hast nicht ernsthaft deinen befristeten Arbeitsvertrag gekündigt ohne ab Wirksamkeit der Kündigung einen neuen Arbeitsplatz zu haben? Wenn du hier schon fragst, warum befolgst du die Ratschläge nicht? Wenn dein neuer Arbeitgeber mit einer Einstellung ab dem 1.6.2013 nicht einverstanden bist, bist du arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I...
Ich würde an deiner Stelle bei deinem alten Arbeitgeber ganz fix zu Kreuze kriechen und um einen Aufhebungsvertrag betteln. Sonst hast du zu Recht ein ernsthaftes Problem. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist übrigens auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag völlig normal und in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.
 
Ich würde zum alten AG gehen und sagen, dass Du zum 1.4. kündigen willst, und falls er es nicht zulässt wirst Du zum Arzt gehen und die restliche Zeit zu hause absitzen und er kann weiterhin schön blechen :lol:

Dann wird er Dich sofort kalt stellen, weil er kein Bock hat für Dich zu zahlen wenn Du nicht produktiv tätig bist.

Ist natürlich nicht so klug gewesen nicht vorher alles abzukären ;)
 
Der Arbeitsvertrag ist auf zwei Jahre befristet und läuft am 30.4.14 aus. Das heisst für mich der TE hat gerade angefangen. Wurde denn keine Probezeit vereinbart, das ist doch eigentlich so üblich? In der Zeit ist das Arbeitsverhältnis dann doch jederzeit, ohne Angaben von Gründen, von beiden Seiten fristlos kündbar.
 
2 Jahre -> 30.4.2014 -> gerade erst angefangen?
Fristlos kann schonmal niemand ordenlich kündigen, dies geht nur ausserordentlich.
Selbst in der Probezeit ist eine Frist von 2 Wochen einzuhalten. Je nach Betriebsgröße muss ggf. auch das KuschG beachtet werden.

@Neo
Toller Vorschlag, sollten nur keine Zeugen dabei sein, sonst kanns teuer für den AN werden.
 
NeoHazard schrieb:
Ich würde zum alten AG gehen und sagen, dass Du zum 1.4. kündigen willst, und falls er es nicht zulässt wirst Du zum Arzt gehen und die restliche Zeit zu hause absitzen und er kann weiterhin schön blechen :lol:

Dann wird er Dich sofort kalt stellen, weil er kein Bock hat für Dich zu zahlen wenn Du nicht produktiv tätig bist.

Ist natürlich nicht so klug gewesen nicht vorher alles abzukären ;)

Ganz schlechte Idee. Wenn Du damit an den falschen Arbeitgeber gerätst und der Anwalt + Krankenkasse von der Äusserung informiert, stehst Du am Ende mit einer fristlosen Kündigung + Schadensersatzforderung da.

Letzendlich aber auch eine Möglichkeit; mit Vorsatz eine fristlose Kündigung herbeiführen um den neuen Job antreten zu können. Nur über die rechtlichen Folgen sollte man sich vorher bewusst sein...
 
Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag, wenn der AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, hat der TE Pech gehabt. Der neue Arbeitgeber kann sogar Schadensersatz geltend machen, da auch hier ein Vertrag nicht eingehalten wurde.
Solche Dinge klärt man doch aber eigentlich im Vorfeld ab und nicht, wenn man schon unterschrieben hat.
 
lalas schrieb:
Ganz schlechte Idee. Wenn Du damit an den falschen Arbeitgeber gerätst und der Anwalt + Krankenkasse von der Äusserung informiert, stehst Du am Ende mit einer fristlosen Kündigung + Schadensersatzforderung da.

Wenn man es schön durch die Blume sagt, kann einem der AG rein gar nichts :D wenn ich sage, dass ich mich irgendwie unwohl fühle und wohl demnächst zum Arzt gehe, weil ich glaube es könnte was ernstes sein, was will ein Anwalt da machen? Es gibt Krankheiten die kann Dir kein Schwein nachweisen, ob Du sie nun tatsächlich hast oder nicht. Und ich glaube kaum das ein AG Lust hat sich mit einem 08/15 Arbeiter solange zu befassen. Er wird mit Sicherheit keinen sooooo tollen Job haben, dass ohne seine Mitartbeit die Firma nicht mehr arbeiten kann :D
 
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse einfach, dass er Zweifel an deiner Version der Krankheit hat. Die Krankenkasse kann dann den Arbeitnehmer auffordern sich von einem unabhängigen Arzt untersuchen zu lassen.
Wenn der zu dem Schluss kommt, dass der AN arbeitsfähig ist ("...ich fühl mich nicht so wohl..." wird wohl nicht reichen) dann kann es Dir passieren, dass Du wieder bei der der Arbeit antanzen darfst.

Wo hier die Grenzen dann gezogen werden weiss ich nicht, aber der worst-case ist die Schadensersatzforderung. Dazu ziehen sich weitere Kreise, nämlich wenn die Krankenkasse den Hausarzt "informiert". Dieser wird dann beim nächsten Mal bestimmt nicht mehr krankschreiben, wegen "persönlichen Problemen".

Alles in Allem ist der Weg nie zu empfehlen, besonders nicht in diesem Fall. Wir sprechen hier nicht davon, dass der TE einige Tage überbrücken will.
Die besten Ratschläge sind hier schon gefallen; den derzeitigen Arbeitgeber freundliche(!) um eine Aufhebung bitten. Als Grund würde ich ruhig erwähnen, dass ein neuer Job in Aussicht steht.
Als Entgegenkommen verzichtet man auf den Resturlaub, Bonuszahlungen und ggf. Überstunden. Das ist schon ein Anreiz für den jetzigen AG.
Die letzte Möglichkeit wäre beim neuen AG um einen späteren Arbeitsbeginn bitten. Wenn auch das nicht klappt, dann würde ich versuchen meine Kündigung zu widerrufen und hoffen das man doch noch bei seinem alten AG bleiben kann.
 
NeoHazard schrieb:
Wenn man es schön durch die Blume sagt, kann einem der AG rein gar nichts :D wenn ich sage, dass ich mich irgendwie unwohl fühle und wohl demnächst zum Arzt gehe, weil ich glaube es könnte was ernstes sein, was will ein Anwalt da machen?

Das ankündigen einer künftigen Krankheit ist ein fristloser Kündigungsgrund. Und genau solange wird sich der AG mit dem "08/15" AN beschäftigen. Zudem dürfte das Arbeitszeugnis entsprechen mies wohlwollend formuliert sein.

Wie lalas schon sagte, der Beste Weg ist es sich mit dem AG zu einigen anstatt das ALO spielen zu wollen und sich wie ein Kind zu benehmen. Denn damit kann man sich ganz schnell selbst in aus katapultieren.
 
NeoHazard schrieb:
Es gibt Krankheiten die kann Dir kein Schwein nachweisen, ob Du sie nun tatsächlich hast oder nicht.
Krankheiten, die dafür sorgen, dass man mehrere Wochen arbeitsunfähig ist, bedürfen eines Attests. Dafür interessiert sich neben dem AG auch die Krankenkasse (Stichwort: Entgeltfortzahlung, welche nach 6 Wochen durch das Krankengeld ersetzt wird). Du glaubst nicht ernsthaft, dass die KK (oder auch nur der AG) aufgrund einer nicht nachweisbaren Krankheit ohne plausibles Attest freudig zahlt? Da kommen Fragebögen und ggf. Gutachten (je nach Plausibilität) - und da wirds ganz schnell kritisch für den AN, erst recht, wenn er pünktlich zum neuen Arbeitsvertragsbeginn in enormer Geschwindigkeit wieder gesundet... :rolleyes:

Solche AN fliegen zu recht fristlos und bekommen eine ALG1-Sperre - und der neue AG wird sich mehr als 2x überlegen, ob er sojemanden einstellt, bekommt er Kenntnis davon. Und glaub mir: AG reden miteinander ;)
 
Wenn er krank geschrieben ist ab dem 1.4 bis zum 31.5 kann er in der Zeit ja sowieso nicht beim neuen AG anfangen. Die müssen ja auch Krankenkassenbeiträge abführen und spätestens dann fällt der Schwindel auf.
 
lalas schrieb:
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse einfach, dass er Zweifel an deiner Version der Krankheit hat. Die Krankenkasse kann dann den Arbeitnehmer auffordern sich von einem unabhängigen Arzt untersuchen zu lassen.

Man kann gezwungen werden sich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Das geht aber auch erst, wenn man pro Jahr länger krank ist als auf arbeit.
Da brauchst du schon einen trifftigen Grund.

Es gibt Krankheiten die kann Dir kein Schwein nachweisen, ob Du sie nun tatsächlich hast oder n

Man muß ja nicht körperlich krank sein.
Wenn einen der Job soviel psychische Probleme bereitet, dann gibts wohl keinen Arzt der dich nicht in den krankenstand beruft.


Das ankündigen einer künftigen Krankheit ist ein fristloser Kündigungsgrund.

Da muß man auch unterscheiden zwischen ankündigen und androhen.
Wenn ich zu meinem AG sage, ich bin im Februar 4 Wochen krank, weil ich mich einer Augenoperation unterziehe, dann ist das ja auch eine Ankündigung.
Auch ist es eine ankündigung, wenn ich sage ich fühle mich nicht gut, ich glaube ich bekomme eine Grippe. Wenn ich mich am Montag nicht besser fühle, dann komme ich nicht zur Arbeit.

Alles eine Sache der Formulierung.

Wenn ich natürlich sage, ich möchte einen Aufhebungsvertrag oder ich bin krank, dann ist es etwas anderes.
Aber auch hier ist einen nachträgliche Beweisbarkeit durch einen Amtsarzt sehr schwierig.
Und Arbeitsgerichte entscheiden sowieso meist Arbeitnehmerfreundlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haudrauff schrieb:
Da muß man auch unterscheiden zwischen ankündigen und androhen.
Wenn ich zu meinem AG sage, ich bin im Februar 4 Wochen krank, weil ich mich einer Augenoperation unterziehe, dann ist das ja auch eine Ankündigung.
Auch ist es eine ankündigung, wenn ich sage ich fühle mich nicht gut, ich glaube ich bekomme eine Grippe. Wenn ich mich am Montag nicht besser fühle, dann komme ich nicht zur Arbeit.

Alles eine Sache der Formulierung.

Wenn ich natürlich sage, ich möchte einen Aufhebungsvertrag oder ich bin krank, dann ist es etwas anderes.
Aber auch hier ist einen nachträgliche Beweisbarkeit durch einen Amtsarzt sehr schwierig.
Und Arbeitsgerichte entscheiden sowieso meist Arbeitnehmerfreundlich.

Da hast du natürlich Recht.
Für mich gab es in meinem Gedankengang mit dem Kontext nur: "Du willst mich nicht früher rauslassen, mache ich eben krank." Die Ankündigung einer Kur oder ähnliches ergab sich bei mir aus dem Anliegen des TE und dem krank sein gar nicht. Daher nur diese einfache Aussage.
 
So, damit es nicht noch mehr, teilweise wirklich nicht zu empfehlende Ratschläge gibt, erzähle ich kurz wie es jetzt ausgegangen ist.

Ich habe mit der Dame aus der Personalabteilung ein Gespräch geführt. Habe einfach darum gebeten. Der Aufhebungsvertrag gilt ab morgen.
Heißt also heute war mein letzter Tag. Mir ist klar, dass ich dadurch ab morgen arbeitslos bin und keine Leistungen erhalte, da ich einem Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Ist aber ok. Den einen Monat kann ich so überbrücken. Dann steht aber dem Start zum 01.04. nichts mehr im Wege.

Nächstes Mal werde ich das sicher anders machen. Habe leider auch falsche Informationen vom Betriebsrat bekommen.
 
devebero schrieb:
So, da ich mittlerweile wegen akutem Bluthochdruck krankgeschrieben bin...

Sowas gibts echt in Deutschland? Mein Gott, ich hätt mein Leben lang nicht arbeiten müssen, ich Trottel! *g*

Hoffentlich hat sich Dein Blutdruck zum 01.04. gelegt.
 
Naja, der liegt aktuell bei ca. 207 zu 158. Also nicht mal eben leicht erhöht.
Der Arzt behandelt das nun mit Tabletten und stellt mich ein. Das nur am Rande.
 
Der Arzt stellt dich auch ein? Na da bin ich mal gespannt wie du aus DEM Angestelltenverhältnis bis zum 01.04 auch noch raus kommst :p

Spaß beiseite: Gute Besserung!
 
Hallo zusammen kenn mich hier noch nicht so aus,aber habe da auch ein Problem,mit einem befristeten Arbeitsvertrag,bin seit dem 7.02.2014 befristet bei der Firma Goetz Gebäudemangement eingestellt und mein Vertrag lief am 31.07 2014 aus,nun meldet sich weder mein Vorarbeiter oder unsere Objektleiterin oder die Firma selbst bei mir,habe Ihnen das erste mal Geschrieben am 04.08.2014,und Heute am 12.08.2014,habe ich in meinem Schreiben um einen Auflösungsvertrag gebeten,was könnte ich noch tun wenn sich die Firma überhaupt nicht Meldet?Geld bekomme ich auch noch zum 15.08.2014.weiß einer Rat?Danke
 
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