News Bandbreiten-Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

dgschrei schrieb:
Das ist alles schön und gut, aber mich würde wirklich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Verbraucherzentrale da bitte klagen will?

Die Bedingungen im Vertrag besagen, dass ab einem bestimmten Traffic gedrosselt wurde und der Kunde hat diesen Bedingungen zugestimmt. Es handelt sich also um einen ganz normalen und legalen Vertrag.
Wie die Telekom ihr Angebot gestaltet, steht ihr im Rahmen der Vertragsfreiheit genauso frei, wie uns Kunden, ob wir diese Vertragsbedingungen akzeptieren. Ich sehe wirklich keinen Ansatzpunkt an dem man wegen der Drosselung allein die Telekom vor Gericht zerren könnte.

Na hoffentlich bist du kein Rechtsanwalt, denn der würde dir genau sagen können, warum du in Deutschland eben NICHT jeden x-beliebigen Vertrag aufsetzen kannst und warum diese - selbst wenn von der Gegenpartei unterzeichnet - vor Gericht IMMER anfechtbar sind, sofern sie sittenwidrige Passagen beinhalten.

Cya, Mäxl
Ergänzung ()

keldana schrieb:
Sagen wir mal so ... die Verbraucherzentrale GLAUBT, das es so ist. Wir sollten nicht vorschnell glauben, das ein Gericht diesen Passus wirklich einkassieren würde. Hoffen ist aber natürlich erlaubt und ich mache das auch.

Ich werde genau wegen dieser Kiste (mein 16er DSL bekommt max. 384kbit, was eben 2,4% entspricht) meinen Anwalt auf die Telekom, bzw. 1&1 (beide sitzen ja bei mir im Boot mit drin als Anschlussbereitsteller und Flatrateanbieter) loslassen.

Kann ja gern mal berichten, was dabei rumkommt. Ein erstes Gespräch ergab jedenfalls, dass diese Form der "Vertragserfüllung" sittenwidrig ist!

Kannst ja mal schauen, ob ein KFZ-Hersteller dir ein Auto mit "bis zu 400PS" verkauft. Dann haste aber nur 10 aufm Prüfstand! Würde übrigens sogar 2,5% entsprechen.

Wärst da nicht knatschig?

Cya, Mäxl
 
99,2%? wohl eher 50% wenn man reale 50mbit leitung von der telekom bezieht :D
 
TheDuffman schrieb:
Klingt fast so als waren die Verbraucherzentralen nicht mit dem Grundgesetz vertraut. Artikel 2 Absatz 1 sind ziemlich eindeutig.

???
 
Und was ist bitte an einem Vertrag der einem eine Leistung bis zu einem gewissen Leistungsvolumen zusichert und anschließend der Umfang der Leistung zurückgesetzt wird bitte sittenwidrig?

Das ist ein ganz normaler Liefervertrag. Die Telekom bietet eine gewissen Grundleistung (hier die 384 kbit) an und stellt zusätzlich die Option für x GB in einer schnelleren Geschwindigkeit zur Verfügung. Vertragsrechtlich ist das absolut sauber.

Wenn du der Telekom nen Strick drehen willst, dann eher per "irreführende Werbung" oder so, weil die beworbenen 50 Mbit nicht dauerhaft abrufbar sind oder so.
 
Pandora schrieb:
Zumal der Ausbau sowieso völlig stagnieren würde, warum ausbauen, wenn man auch drosseln kann, wird ab 2020 halt ab 50GB gedrosselt :rolleyes:
"Ausbau" heißt bei der Telekom: Pumpen wir doch in Metropolen von 50 auf 100MBit und darüber hinaus. Das verfehlt den Sinn des Ausbaus massiv. Wichtiger wäre flächendeckend wenigstens 6MBit anzubieten.
In anderen europäischen Ländern, mit deutlich niedriger Bevölkerungsdichte als Deutschland, hat man ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf weit über 6MBit....


dgschrei schrieb:
Das ist alles schön und gut, aber mich würde wirklich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Verbraucherzentrale da bitte klagen will?

Die Bedingungen im Vertrag besagen, dass ab einem bestimmten Traffic gedrosselt wurde und der Kunde hat diesen Bedingungen zugestimmt. Es handelt sich also um einen ganz normalen und legalen Vertrag.

Sittenwidrigkeit, würde ich mal sagen. Ich könnte dir einen gekauten Kaugummi für 20€ verkaufen. Egal ob du ja oder nein sagst, der Vertrag wäre mindestens anfechtbar, eher sogar nichtig, da hier definitiv gegen die guten Sitten verstoßen wird, so etwas würde als Wucher zählen... nun gut, außer ich wäre n Promi. Dann wär n Kaugummi 2000 bei eBay wert.
Was außerdem rein spielt: Ausnutzen einer Monopolstellung, Ausnutzen von Zwangslagen. Auch diese Aspekte kann man problemlos der Telekom ans Bein nageln.
 
Sagt mal... Wie schaut's eigentlich mit dem Entertain-Angebot der Telekom aus?

Haben wir hier evtl. Entertainkunden und können dazu ein paar Takte sagen?
Wird der Traffic, der über Entertain entsteht, ebenfalls mit einberechnet?

Ich frag mich nur gerade... gehen wir mal von einem wirklich, wirklich gut kodierten Signal aus und haben ~10MBit/s für HD sowie 2MBit/s für SD-Signale anliegen. Das Programmangebot ist nun 50/50, also mitteln wir das Ganze auf 6MBit/s runter.

Nun gibt es Leute (einer meiner Arbeitskollegen z.B.), bei denen läuft der TV mehrere Stunden, jeden Tag. In seinem Fall sind es (nach seinen Angaben) sogar 8 Stunden täglich. Nehmen wir ein nicht ganz so krasses Beispiel mit ca. 5 Stunden täglich.

5 Stunden am Tag mit 6MBit/s über Entertain entspricht 108.000 MBit am Tag, respektive 13.500 Megabyte am Tag.

Nehme ich einen 30 Tage-Monat, so komme ich im Schnitt auf 405.000 MB, bzw. guten 400 Gigabyte, die ja fern jedweder Telekombegrenzungen aktuell liegen.

Wie ist denn damit umzugehen?!

Cya, Mäxl
 
Pandora schrieb:
@top
Und jetzt bitte auch noch alle Mobilfunkprovider abmahnen :D

Im Mobilfunkbereich macht eine Begrenzung des Volumens noch deutlich mehr Sinn. Irgendwann sind einfach keine Kapazitäten mehr vorhanden. Das ist IMHO schon in Ordnung.

Beim festen Internetanschluss ist dies natürlich von der Telekom nur ein Vorwand um mehr Geld aus den Kunden zu pressen.
Der Hauptknotenpunkt von Deutschland ist selbst du Stoßzeiten nur zu ca. 20% belastet... Also weit von "Überlastungsproblemen" entfernt.
 
TheDuffman schrieb:
Klingt fast so als waren die Verbraucherzentralen nicht mit dem Grundgesetz vertraut. Artikel 2 Absatz 1 sind ziemlich eindeutig.

Und das soll uns was vermitteln?
 
Zuerst sollte die Telekom beweisen, dass 97% der Kunden nicht auf 75 GB Traffic im Monat kommen. Die Zahlen will ich erstmal sehen. Ansonsten ist die Abmahnung ein Schritt in die Richtige Richtung. Man darf sich nicht alles gefallen lassen.
 
Blaexe schrieb:
@DJMadMax: Warum lässt du dir kein RAM schalten?

Schon vor JAHREN gemacht und es hat - genau - NULL Unterschied gebracht. Ob Fritzbox 3130, 7110, Speedport 721... absolut irrelevant! Die verarschen mich (und hunderttausende andere) von vorn bis hinten.

Cya, Mäxl
 
dgschrei schrieb:
Das ist alles schön und gut, aber mich würde wirklich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Verbraucherzentrale da bitte klagen will?
Grundsätzlich gebe ich dir Recht, allerdings ist die Telekom Grundversorger, zudem noch Quasi-Monopolist (wobei man sich da en detail streiten kann). Wenn die beiden Punkte nicht greifen, klappts evtl. mit der Netzneutralität, wobei das auch auf wackligen Füßen steht.

Mal abarten, wie das Gerichtsverfahren ausgeht. Die T-Kom wird sicherlich nicht hergehen, und die Drosselung wegen einem Schrieb einer VZ streichen ;)

@MadMax
Entertain und VoIP werden beim Traffic nicht mit einberechnet. Steht aber auch in jeder News zum Thema - deswegen ja auch der Punkt "Netzneutralität".
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr schön, umso schneller deren schwachsinniger Plan vom Tisch ist umso besser.
 
DJMadMax schrieb:
Wie ist denn damit umzugehen?!

Vertrag Kündigen und der Telekom einen Denkzettel verpassen (die Anzahl der User machts...).
 
DJMadMax schrieb:
Schon vor JAHREN gemacht und es hat - genau - NULL Unterschied gebracht. Ob Fritzbox110, Speedport 721... absolut irrelevant! Die verarschen mich (und hunderttausende andere) von vorn bis hinten.

Cya, Mäxl

Dann geht an deiner aktuellen Leitung wohl schlichtweg nicht mehr. Ich kenne genug die durch RAM die 2mbit erhalten.
 
Die sollten diesen Scheiss Laden zwangs dicht machen und die Leitungen wieder verstaatlichen, wo dann jeder Provider fair Leitungen mieten kann.

 
DJMadMax schrieb:
Sagt mal... Wie schaut's eigentlich mit dem Entertain-Angebot der Telekom aus?

Da ist Multicast im Spiel, weshalb das eine bisschen andere Baustelle ist, auf das Übertragungsvolumen bezogen.
 
Blaexe schrieb:
Dann geht an deiner aktuellen Leitung wohl schlichtweg nicht mehr. Ich kenne genug die durch RAM die 2mbit erhalten.

Natürlich geht nicht mehr - seit 2003! Weil die Ports einfach irgendwo anders aufgebraucht werden. Ich wohne nicht auf'm Land und ich wohne auch nicht in nem uralten Ortskern sondern ca. 150 Meter von den DSLAMs entfernt, die teils sogar mit Glasfaser angebunden sind! Meine Nachbarn bekommen auch 6-16 Mbit. Will da gar nicht rumdiskutieren, ich will viel lieber, dass mal jemand auf meine Entertain-Frage eingeht.

Cya, Mäxl
 
DJMadMax schrieb:
Sagt mal... Wie schaut's eigentlich mit dem Entertain-Angebot der Telekom aus?

Das zählt nicht zum Traffic. Ist aber auch wirklich ein anderes Paar Schuhe. Die Fernsehkanäle via Entertain durchlaufen das Telekom-Netz genau einmal per Multicast, mittlerweile sogar bis zum DSLAM. Erst dort wird für die einzelnen Kunden eine Unicast-Verbindung aufgebaut und der jeweilige Sender-Stream weitergeleitet. Von daher ist es auch ziemlich wurscht, weil das nur die Bandbreite von deinem Hausanschluss frisst.
Das On-Demand Angebot Videoload zählt wieder zum Traffic dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
.fF schrieb:
Da ist Multicast im Spiel, weshalb das eine bisschen andere Baustelle ist, auf das Übertragungsvolumen bezogen.

So ganz kann das aber auch nicht stimmen, denn ein Arbeitskollege berichtet z.B. dass er, wenn er ein HD-Programm via Entertain schaut, einen starken Einbruch in der Downloadrate seines Internets vermerkt.

Wirkliches Multicast (also Frequenzmultiplexing oder wie auch immer das realisiert wird) kann das also nicht sein, deshalb MUSS ja ein großer Teil des Entertain auf die DSL-Leitung abfallen!

EDIT:
@riDDi:
Siehe mein Beitrag hier. Technisch macht das zwar absolut Sinn, was du sagst, aber in Wahrheit kann's ja nicht stimmen, wenn mein Arbeitskollege von solchen Downloadeinbrüchen berichtet und das immer reproduzierbar ist.

Cya, Mäxl
 
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