Dell Business Shop ohne MwSt.?

arberex99

Lieutenant
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Aug. 2020
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Hallo,

weiß jemand ob und wie ich bei Dell als Geschäftskunde mit Angabe einer UID MwSt-frei einkaufen kann?
Ich hätte mich schon registriert, es kommt jedoch kein Feld für die UID und MwSt. verschwindet vor dem Bezahlvorgang leider auch nicht.
 
ja.
Ruf an, besprich das und lass dir ein Angebot machen. Bist ja Geschäftskunde, da gibt es schon ein wenig Service :)
 
Wenn ich mir das Impressum der Dell Website anschaue: Deutsche Adresse und deutsche UID => 19% MwSt.
 
Hast keine möglichkeit. Deutsche Niederlassung... Bekommst ja eh die MwSt zurück. ;=)
 
Solange die USt. ausgewiesen wird, macht es kein Unterschied für ein Deutsches Unternehmen. Ob du jetzt die USt. zahlst und mit der USt. Voranmeldung verrechnest oder mit Voranmeldung verrechnest.
Anders wäre es wenn du in DE kaufst und exportierst.
Ergänzung ()

Brean schrieb:
Bekommst ja eh die MwSt zurück. ;=)
Nein. Absetzen bedeutet auch nicht das man es zurück bekommt.
 
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Wenn du dein Unternehmen in Deutschland hast, wirst du auch immer die Rechnung mit Vorsteuer erhalten. So wie einige schon geschrieben haben, wird die dann mit der Umsatzsteuer verrechnet, heißt aber nicht, dass du es wieder in Bargeld bekommst.

Darf man fragen, warum du danach suchst?
 
Bei der Steuererklärung kannst Du doch erhobenen MwSt (Rechnungen) und gezahlte MwSt (Käufe) eintragen und sie werden gegeneinander verrechnet..Da bekommst Du die gezahlte MwSt dann 100% zurück..
 
Ich vermute du hast eine ausländische UID und willst bei Dell DE einkaufen?

NameHere schrieb:
Nein. Absetzen bedeutet auch nicht das man es zurück bekommt.
Sofern er genug Ust abführt, bekommt er die Ust. aus dem Einkauf voll zurück.
"Absetzen" kann er nur den Warenwert.
 
h00bi schrieb:
Sofern er genug Ust abführt, bekommt er die Ust. aus dem Einkauf voll zurück.
Es wird nur verrechnet. Ein Unternehmen welches Gewinne macht, kriegt kein Umsatzsteuererstattung. Ausnahme wäre wenn du in einem Monat/Quartal eine oder mehrere größere Investitionsposten hättest, wo die Ausgaben die Einnahmen übertreffen.
 
Es wird nicht NUR verrechnet.
Das Schreibst du ja quasi selbst, wenn die Vorsteuer die abzuführende Ust. übertrifft.
Auch das Verrechnen ist zurückbekommen.
Ob du das in 2 getrennten Schritten machst oder in einem spielt doch keine Rolle, du ziehst es gedanklich bei deiner Kostenrechnung IMMER ab, weil du es zurück bekommst. Entweder als Zahlung oder als Verrechnung.
 
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