Dreiecksbetrug eBay Kleinanzeigen?

Danke erstmal für die vielen Antworten!

Ich bin noch Recht jung (19) und wollte nun wirklich nicht in einen Rechtsstreit oder Betrug reinmaschieren. Viele der Tipps werde ich für mehr Sicherheit beachten! Danke.

Nun liegt aber ein Kaufvertrag vor den ich auch akzeptiert habe also erfülle ich meine Pflicht auch. Mit so vielen Beweisen wie möglich und hoffe das meine Alarmglocken einfach nur falsch los gegangen sind (Das Internet kann böse sein, da gehen oft bei mir Alarmglocken an).

Dann hoffe ich mal aufs beste. Ich werde, sobald ich mehr weiß, hier ein Update posten!

MfG
Kitsu
 
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Hi nochmal, ich hab die Seite der Polizei zu Dreiecksbetrug nochmal genau durchgelesen nach den Einwaenden hier.
Ergebnis: wird die Ware an die vereinbarte Adresse gesendet, ist der Verkäufer rechtlich auf der sicheren Seite. Ebenfalls wenn die Ware bei Abholung bezahlt wird.
 
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Kitsukage schrieb:
Noch dazu hat er zum ende hin mir nun doch seine eigene Adresse gegeben.
Also passt der Name vom Überweiser mit dem Namen der Lieferadresse überein?
Dann sollte es doch kein Problem geben!
 
Der jährliche Kleinanzeigen-Dreieckbetrugthread. Dieses Jahr aber sehr früh.

Generell solltest du bei Kleinanzeigen immer sehr aufpassen, aber die haben doch diese neue Bezahlmethode eingefügt wo das abgesichert ist.
Anderes würde ich nicht mehr nutzen, dann soll der Käufer halt Gebühren zahlen wegen Käuferschutz oder man teilt sich das...
(Abgewickelt wird die Zahlung dann von Kleinanzeigen)
 
Und mit diesem Käuferschutz kann man denn auch schön Leute über den Tisch ziehen. Artikel kam an entspricht aber nicht der Beschreibung = Geld wiedergeholt. Nur auf den Gebühren des Käuferschutzes bleibt man denn sitzen. Den Artikelpreis inklusive Porto bekommt man denn aber zurück. Daher nehme Ich solche Käufer wie Dich gar nicht erst an @snickii die danach fragen oder gar damit bezahlen wollen.

Zum Glück kann man sich als Verkäufer auch aussuchen ob man diesen Service anbietet und denn auch akzeptiert sollte ein Kauf zustande kommen. Denn der Käuferschutz ist nämlich nur anwählbar wenn man beim einstellen "Versand möglich" anwählt. Da also nur Abholung angeben und den Artikelpreis schon inklusive Porto angeben oder halt im Artikeltext schreiben das Versand für x Euro möglich ist. Machen so mittlerweile immer mehr Anbieter ebend wegen diesem Käuferschutz um den aus dem Weg zu gehen.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Kann ich so nicht nachvollziehen.

Man kann als geldempfänger problemlos nachweisen nach treu und Glauben gehandelt zu haben, ob jeder Richter (falls es überhaupt so weit kommt) dann entscheidet, dass das Geld zurück zu zahlen ist halte ich für äusserst fragwürdig.
Dann machen wir das mal etwas nachvollziehbarer.

Beim Dreiecksbetrug gibt es ja bekanntlich ein Dreipersonenverhältnis. Eine der drei Personen nimmt die Rolle des man-in-the-middle ein und weißt die anderen beiden nur an.
Das hat beim Dreiecksbetrug zur Folge, dass Geldempfänger und Geldversender keinen direkten Kontakt haben. Demnach gibt es auch keinerlei Vertragsbeziehung und deshalb kann man das Geld nach § 812 Abs. 1 S.1 Alt. 1 BGB im Wege der Leistungskondiktion wieder herausverlangen, da die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte.

Ich würde immer versuchen sicher zu stellen, dass die Identität des Käufers und Zahlers identisch ist. Bei den kleinsten Anzeichen würde ich es lassen. Selbst, wenn man mit seiner Vorsicht daneben liegt, dürfte der ehrliche Käufer einen wohl nur in ganz seltenen Fällen vor Gericht ziehen, wenn man das Geld an ihn zurückgeführt hat...
 
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@FuTur3d lass es, der ducky weiß ganz genau wie der Betrug funktioniert. Aber als jurist pocht er natürlich auf die Vertrags Erfüllung. Siehe etliche diskussionen zwischen ihm und idon. Daher habe ich mich auch garnicht weiter drauf eingelassen, da ich dieses spielchen zu oft gelesen habe :)
 
Ich hin kein Jurist.

Aber ich habe beruflich genügend Gerichtsverhandlungen mitbekommen um beurteilen zu können, dass man nicht absehen kann wie der Richter entscheiden wird.
 
@FuTur3d liegt genau richtig. Wenn ich "aus Jux" einen Geldbetrag X auf ein beliebiges Konto, z.B. von Empfänger A überweise, darf A das Geld nicht einfach behalten, sondern muss es zurückzahlen.

Beim Dreiecksbetrug beruft sich derjenige, von dem das Geld kommt ("Kontoinhaber") darauf, dass er den Empfänger nicht kennt und keinerlei Vertragsverhältnis mit ihm hat. Meistens ist der Kontoinhaber beim Dreiecksbetrug ja auch beschissen worden, und erhält (z.B. bei Nachfragen im Forum) genau diesen Rat: ich kenne den Empfänger gar nicht, also soll er das Geld zurückzahlen. Und das klagt er zur Not ein (dann wird es noch teurer).

Ich würde einen schriftlichen Kaufvertrag mit der Person machen, von deren Konto das Geld kommt. Dann kann man auch gleich die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Ob der Vertragspartner die Grafikkarte seinem Opa schenkt oder weiterveräußert, kann Dir als Verkäufer dann egal sein.
 
DuckDuckStop schrieb:
Aber ich habe beruflich genügend Gerichtsverhandlungen mitbekommen um beurteilen zu können, dass man nicht absehen kann wie der Richter entscheiden wird.
Damit hast du natürlich in vielen Fällen recht. Deine Aussage gilt für jeden rechtlich komplexen Prozess, Prozesse mit umfassenden Abwägungsentscheidungen seitens des Gerichts und erst recht für Prozesse mit Sachverständigenbeteiligung, aber die typische Dreiecksbetrugskonstellation ist nunmal ein tatsächlich und rechtlich einfach gelagerter Fall. Der Ausgang eines solchen Prozesses ist dementsprechend gut vorhersehbar und birgt sehr wenig Risiko für den Kläger.
 
DuckDuckStop schrieb:
Ändert nichts dran, dass er einen gültigen Kaufvertrag hat und nicht einfach sagen kann "Habs mir anders überlegt, hier ist das Geld zurück".

Das ist richtig. Er kann jetzt sowohl beim Verschicken als auch beim Rücktritt vom Verkauf Probleme bekommen. Man weiß ja nicht, wer am anderen Ende der Leitung sitzt.

Ich hatte ebenfalls mal so einen Schreckmoment. Letztlich habe ich verschickt und es ist alles gut gegangen. Seitdem verkaufe ich nur noch lokal. Dauert länger, aber funktioniert bei realistischen Preisen trotzdem. Der Stress ist die paar Euros mehr (durch die größere Reichweite via Versand) einfach nicht wert. Jemand meinte mal, dass man bei den Kleinanzeigen in der Überweisung "Ware + Lieferadresse" als Verwendungszweck nutzen soll. Letztlich kann man jedoch immer irgendwie auf einen Betrug reinfallen. Paket kann umgeleitet oder abgefangen werden, ggf ist die Adresse ein leer stehendes Haus, etc.

Zum konkreten Fall:
Gafikkarte für den Opa? Es gibt zwar technikbegeisterte Senioren. Die kaufen sich ihren Kram im Internet dann aber vermutlich selbst. Klingt schon merkwürdig. Als paranoider Verkäufer, der ich zweifelsohne bin, würde ich direkt Betrug vermuten und Stress haben.

Verschick die Karte und halte uns auf dem Laufenden. Evtl kannst du den Käufer bitten dir noch 0,01€ mit der Lieferadresse im Betreff zu schicken. Den Cent kannst du ihm ja zurück überweisen. Wenn du ihm die Kohlen jetzt einfach zurück schickst, dann kannst du die Karte nicht weiterverkaufen, da du nicht weißt, ob der Käufer dich verklagt oder eben nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Kitsukage
So aus Interesse, was ist hieraus geworden?

Gabe gerade einen ähnlichen Fall wo der Käufer angeblich sein PayPal-Konto ausgeschöpft hat und jetzt erst eine Überweisung von "seinem" Konto an PayPal tätigen muss. Seltsamerweise hat ich davon zwei an einem Tag...
 
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