Ebay Verkauf

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Thor79

Gast
Hab ein S3 bei Ebay angeboten. Lief 5 Tage. am 2 ten Tag hab ich das Angebot vorzeitig beendet da es kaputt gegangen ist. Jetzt hat einer 1€ geboten und verlangt nun da er Höchstbietender war 80€ oder er will mich anzeigen.


Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun doch für sich behalten wollen.

Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!

Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

Ich kann nun die Herausgabe des Samsung Galaxy S 3 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR verlangen.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

http://www.damm-legal.de/ag-hamm-vo...en-nur-wenn-ein-berechtigender-grund-vorliegt

Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

1. Sie bezahlen 80,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.

Überlegen Sie es sich.







Muss ich das jetzt zahlen? Oder will er mir nur Angst machen?
 
Hab aber nur das Angebot vorzeitig beendet mit der begründung der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf. Das ist schlecht für mich jetzt oder?
 
Teile dem Höchstbietenden mit, dass der Artikel beschädigt wurde und frage bei ebay nach, wie du vorgehen sollst (weil du offenbar aus Unwissenheit einen falschen Grund zur Beedigung der Auktion angegeben hast).
 
Hab ich ihm geschrieben. Ebay auch mal informiert. Echt arm sowas. Versucht jetzt mir Geld aus der Tasche zu ziehen.
 
Ich kann allerdings auch den Käufer verstehen,... wie oft nervt es einen weil Verkäufer Auktionen beenden weil deren Preisvorstellung nicht erreicht wurde, oder sie den Artikel ausserhalb Ebays verkauft haben. Ich denke 99% der "beschädigten" Artikel sind nicht Kaputt.

Ich verstehe auch nicht wie so etwas passieren kann. Wenn ich mien Telefon verkaufen will, dann setze ich es auf Werkseinstellungen zurück, prüfe nochmals die Funktionen, mache dann ein paar Bilder für Ebay, und dann lege ich es bis zum endgültigen Verkauf in eine Schublade . Da kann das nciht kaputt gehen.
 
Moin!

Lass Dir von Ihm bestätigen, dass er auf den Versand des ausdrücklich als defekt gemeldeten Handys besteht und schick es ihm. Wenn er dann ankommt "Ey das ist ja kaputt" kannst Du auf den Schriftverkehr verweisen und das er darauf bestanden hat es trotzdem zu bekommen, obwohl du die Auktion deswegen beenden wolltest. Ist das einfachste und Thema ist durch.

Bis denne!
 
@ Elmers,

Läuft halt nicht alles im Leben rund. Es kann immer wieder mal was passieren. Gerade wenn man Kinder hat passieren oft Missgeschicke.

Aber egal so wie es aussieht muss ich Schadensersatz leisten. Ebay hat aber auch teilschuld daran weil nicht genau hervorgeht wenn man bei Artikel das vorzeitige Abbruch vornimmt das man verpflichtet ist dem Höchstbietenden den Artikel zu liefern. Gabs auch mehrere Urteile drüber das Ebays Grundregeln sehr schwammig sind.


Er meinte jetzt das ich Post von seinem Anwalt bekomme und er das S3 einfordert. Mit was für eine Summe muss ich da rechnen? 1€ wäre der Verkaufspreis gewesen soviel stand es bei Abbruch. Ist der Streitwert jetzt ein Euro oder die 80€ die er mir vorgeschlagen hat? Und wieviel Anwaltskosten wäre das dann ?
 
So wie der Text formuliert wurde vom "Bieter", würde ich sagen, dass er das öfters macht - sprich kurz nach Einstellen 1€ (oder auch etwas mehr) bieten und dann darauf spekulieren, dass irgendwer die Auktion vorzeitig beendet.

In dem Link, den er dir zugekommen lassen hat, steht direkt als Überschrift: Vorzeitiger Auktionsabbruch bei eBay ohne Rechtsfolgen nur, wenn ein berechtigender Grund vorliegt
Das ist bei dir der Fall.

Ich würde ihn ignorieren. Kann mir nicht vorstellen, dass er zum Anwalt rennt. Und wenn doch .. was solls? Wenn du beweisen kannst, dass das angebotene S3 wirklich defekt ist, ist doch alle im Lot.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht ist es ja noch etwas früh nach dem gestrigen Abend... aber wie zum Teufel kommt der denn bitte auf 80€ die Du ihm erstatten sollst?
Wenn überhaupt wärst Du ihm doch ein Handy "schuldig", um das es nun mal in der Auktion ging?

Und eine persönliche Meinung... armes Deutschland, wie manche Hobby-Juristen mittlerweile so abgehen...
 
die 80€ hat er mir angeboten oder er geht zum anwalt.


Der wahre Beendigungsgrund lautet:

"Wollte es doch nicht mehr verkaufen."

Da hilft ihnen ihre nachgeschobene Defekt-Argumentation auch nicht mehr weiter.

Gehen sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten wenn sie die Rechtslage nicht verstehen. Er wird ihnen das Gleiche erklären wie ich.

Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist, werde ich die Angelegenheit morgen meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.

Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!



Und nun? :(
 
Der wahre Beendigungsgrund lautet:

"Wollte es doch nicht mehr verkaufen."

Seine ganze Argumentation beruht ja auf diese Unterstellung.
Wie gesagt: wenn das S3 wirklich defekt ist, hast du, wie den div. Links mit Urteilen, etc. zu entnehmen, nichts zu befürchten.

Der "Bieter" spuckt hier ziemlich schnell ganz schön große Töne. Von Anfang an "Anwalt hier, Anwalt da".

Hast du mal einen Link zum Bieterprofil?
 
Habe das S3 aber nicht mehr weil es ja kaputt ist hab ich es weggeschmissen. Wohher soll ich denn bitteschön wissen das man trotzdem es dann verkaufen soll wenn ich das Angebot vorzeitig beende. Stand nur Artikel wurde nicht verkauft heist für mich ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Nirgends bei Ebay steht das man verpflichtet ist es dem Höchstbietenden doch zu verkaufen es seih den man liest sich durch 100e von Seiten wo es dann irgendwo doch erwähnt ist. Wer macht das denn bitte? Keiner. Und mit meiner Aussage wollte es doch nicht mehr verkaufen ist für mich keine klare Aussage. Hab ihm das dann so geschrieben weil ich keine Lust hatte alles lang und breit zu erklären. Für mich war der Auktionsabbruch damit erledigt. Aber weiss ja jetzt bescheid werd mich bei ebay abmelden. Soll er mir ne Klage geben zahl ich das in Raten kanns jetzt auch nicht mehr ändern.
 
Hast du einmal das verlinkte Urteil im ersten Post gelesen? Da steht doch:
Für einen Abbruch ohne Rechtsfolgen sei Voraussetzung: 1. Der Abbruch erfolgt mehr als 12 Stunden vor Auktionsende und 2. Es gibt einen Beendigungsgrund (z.B. Artikel verloren oder beschädigt oder es liegt ein Anfechtungsgrund (Irrtum) vor).
Diese beiden Voraussetzungen sind ja scheinbar erfüllt, damit scheint das Urteil für deinen Fall nicht zu greifen.
 
Ja hab aber abgebrochen mit Angebot steht nicht mehr zum Verkauf.

Und auf sein Fragen hab ich gesagt wei ich es doch nicht mehr verkaufen wollte. Für mich ist das aber kein genauer Grund sondern eher noch offen seine Frage. Wäre ja wie mich fragt einer wo warste gestern und ich sage weg, weiss er ja dann auch nicht wo ich dann war.

Der versuchts jetzt mit allen Mitteln. Ekelhaft so leute echt.
 
Da du ihm gegenüber bestätigt hast, dass du die Auktion abgebrochen hast, weil du das Gerät nicht mehr verkaufen wolltest, hat er tatsächlich einen Anspruch.

Berufst du dich auf § 275 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html), Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Leistung, wirst du den Sachverhalt beweisen und das defekte Gerät vorlegen müssen.

Und wer bitteschön, wirft sein angeblich gerade defekt gewordenes Handy direkt weg, solange auch noch eine Auktion läuft? Und das auch noch, ohne den Fehler feststellen zu wollen oder einen Reparaturversuch zu unternehmen?

Sorry, das glaubt aber wirklich niemand.
 
@Thor79
Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber wieso bestätigst du ihm per Nachricht auch nochmal:
Und auf sein Fragen hab ich gesagt wei ich es doch nicht mehr verkaufen wollte.
?

Da bist du dann selbst schuld, wenn du die 80€ zahlen musst bzw. später vor Gericht verlieren würdest. Denn sehr viel ungeschickter kann man sich eigentlich gar nicht anstellen.
 
ja soll er mich anzeigen und gut ist. Zahle dann die forderung in Raten.

Und was soll ich den machen bitte? Auktion lief Handy ist kaputtgegangen auktion wurde beendet.


Wie geht das jetzt? Bekomme Post von seinem Anwalt und dann? Steht da die Forderung von einem neuen S3 drinne oder stellen die sich das vor?
 
Die Auktion ist doch nicht beendet sondern abgebrochen -> kein Anspruch, der 1€ wäre eh nie der tatsächliche Auktionspreis geworden.

Es gibt auch echte Auktionen im real life unter vorbehalt, da wird fleißig geboten und wenn der Verkäufer nicht will weil es ihm zu wenig Geld ist dann bekommt der Höchstbietende nicht die Ware. Kaum zu glauben, ist aber so :)

Ich hätt den schon lange bei der Polizei wegen Erpressung oder sowas in der Art angezeigt.

Anzeigen kann er dich nicht, die schicken den weg.
Sein dummer Anwalt kann dir nur nen Brief mit ner Forderung schicken.

Das solltest du dann ein Anwalt machen lassen ... reagierst du nicht holt er sich nen Titel und es gibt ne Zwangsvollstreckung für den geforderten Betrag.


Das du das Gerät weggeworfen hast ist schlecht ...

Das nächste ma nen Kumpel bieten lasssen das er Höchstbietender ist und dann beenden, keine Kosten, kein Stress.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast 2 Möglichkeiten, um weitere Kosten zu vermeiden:

1. Zahl ihm die geforderten 80,- €
2. Besorge ihm ein funktionstüchtiges S3

Persönlich sehe ich sonst für dich schlechte Chancen.
 
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