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Thor79
Gast
Hab ein S3 bei Ebay angeboten. Lief 5 Tage. am 2 ten Tag hab ich das Angebot vorzeitig beendet da es kaputt gegangen ist. Jetzt hat einer 1€ geboten und verlangt nun da er Höchstbietender war 80€ oder er will mich anzeigen.
Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun doch für sich behalten wollen.
Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)
Ich kann nun die Herausgabe des Samsung Galaxy S 3 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR verlangen.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:
http://www.damm-legal.de/ag-hamm-vo...en-nur-wenn-ein-berechtigender-grund-vorliegt
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:
1. Sie bezahlen 80,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.
Überlegen Sie es sich.
Muss ich das jetzt zahlen? Oder will er mir nur Angst machen?
Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun doch für sich behalten wollen.
Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)
Ich kann nun die Herausgabe des Samsung Galaxy S 3 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR verlangen.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:
http://www.damm-legal.de/ag-hamm-vo...en-nur-wenn-ein-berechtigender-grund-vorliegt
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:
1. Sie bezahlen 80,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.
Überlegen Sie es sich.
Muss ich das jetzt zahlen? Oder will er mir nur Angst machen?