Ebay Verkauf

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alffrommars schrieb:
Ich hätt den schon lange bei der Polizei wegen Erpressung oder sowas in der Art angezeigt.

Das war eigentlich auch mein erster Gedanke beim durchlesen.
Gib mir 80€ oder ich zeig dich an.
Worauf beruht eigentlich der Anspruch auf 80€?
 
Ne will er ja nicht mehr hat er ja geschrieben. Er will das jetzt über sein Anwalt regeln. Der witz is ja hab ihm dann als letztes geschrieben das ich die 80€ zahle aber 2x40€ weil es anders nicht geht. dann kam er mit es kam zu keiner Einigung.
 
Supermoto schrieb:
Du hast 2 Möglichkeiten, um weitere Kosten zu vermeiden:

1. Zahl ihm die geforderten 80,- €
2. Besorge ihm ein funktionstüchtiges S3

Persönlich sehe ich sonst für dich schlechte Chancen.
Ich würde den kasper losrennen lassen und sollte er es durchziehen, wüsste ich auch WER das Gegenüber ist...Den Rest kann man sich dann selber ausmalen ;-)
 
Habe ihm ja angeboten es 2x 40€ ihm zu überweisen. Kam dann er ginge jetzt zum Anwalt.
 
Die 80,- € wären die Differenz zum Kaufpreis, den der Käufer aufwänden muss, um ein gleichwertiges Gerät (günstigstenfalls) zu erwerben.

Ein gerechtfertigter Schadenersatzanspruch.

Mit deinem Angebot, die 80,- € zu zahlen, bist du eigentlich aus dem Schneider, sofern es für diese Summe ein S3 gibt.
 
Thor79 schrieb:
hab ihm dann als letztes geschrieben das ich die 80€ zahle.

Das ist nicht dein Ernst?
Du willst etwas verkaufen und am Ende zahlst du an jemand 80€?
 
Thor79 schrieb:
Ne will er ja nicht mehr hat er ja geschrieben. Er will das jetzt über sein Anwalt regeln. Der witz is ja hab ihm dann als letztes geschrieben das ich die 80€ zahle aber 2x40€ weil es anders nicht geht. dann kam er mit es kam zu keiner Einigung.

:D

Es gibt so kaputte Menschen in Deutschland, unfassbar. Wenn der nun wirklich zum Anwalt laufen sollte, sollte man ihn echt einweisen lassen.

Besorg dir für nen 10er ein defektes S3 und schick es ihm zu. Dann kannst du schreiben "hab doch gesagt, dass es defekt ist und die Auktion deswegen abgebrochen wurde". Problem gelöst.
 
ich wart jetzt erst mal ab was und ob was kommt.
Ergänzung ()

defekte s3 kosten auch 80€ :D
 
Thor79 schrieb:
das sind vermutungen bzw unterstellungen

Jo. Aber dein Problem ist halt das du das Handy weg geworfen hast, nachdem es nach der Auktion plötzlich nicht mehr funktioniert UND du dem Typen gesagt hast, dass du es nicht mehr verkaufen willst (was eben nicht "ist defekt" ist).

Sprich du hast dich da selbst in die Scheiße geritten.

Und das man im Zweifel alleine wegen Bweislast nicht seinen Beweis weg wirft sollte halt klar sein. Aber egal, du hat jetzt hoffentlich draus gelernt.

Sonst weiter suchen, frag hier mal im Forum unter "suche nach Bla" das du ein defektes S3 suchst und 10€ zahlst. Sonst eBay Kleinanzeigen (aber Tipp am Rande, lass da einen Freund/Bekannten whatever suchen..) auch da nach einem S3 defekt für 10€ suchen.

Dann das kaufen und falls der Anwalt wirklich kommt hast du immerhin ein defektes S3.
 
Wäre ne Alternative. Aber er wollte das Handy gar nicht mehr jedenfalls sagte er nix dazu. Er kam direkt mit geb ich meinem Anwalt und ich bekomme Post.

Was ist der Streitwert? Die Forderung also in dem Fall die 80€ die er ursprünglich wollte? Und wenn ja wie hoch wären da ungefähr die Gesamtkosten.? Denke mal der Anwalt wird mir schreiben mit Schadensersatz und Anwaltskosten.
 
Ich finde das alles sehr merkwürdig....

Das die wenigsten Artikel die bei Ebay vorzeitig beendet werden wirklich kaputt gegangen sind ist Tatsache.

Und mal ganz ehrlich, wer schmeisst denn sein Handy gleich weg wenn es kaputt ist? Entweder ist das Glas gebrochen, und das Display geht aber noch, dann behält man das Gerät, weil man es immer noch als Notfalölgerät nutzen kann falls das neue evtl mal eingeschickt werden muss... und auich in allen anderen fällen werden defekte Telefone immer ewig gehortet ( ich hab ne halbe Schublade voll ) oder als defekt bei Ebay vertickt ) oder man wartet auf die Wundersame Selbstreparatur....

Oder wer wer von euch hat schon mal ein Gerat direkt nach defekt weggeworfen?
 
Hast du das Handy in den Hausmüll geschmissen oder irgendwohin zum fachgerechten entsorgen gebracht? Ggf. ist es ja irgendwie wieder auffindbar oder es kann sich noch jemand an dich und das S3 erinnern :)
Also ich würd mir definitiv kein defektes S3 kaufen und das präsentieren. Das wäre ja im Prinzip fälschung eines Beweismittels?! Das kann nicht gut gehen.
 
Das spielt doch jetzt keine Rolle. Was machste denn mit einem Gerät wo Wasser drüber gelaufen ist. Wenn es kaputt ist ist es kaputt. Wozu dann noch behalten? Ob man das dann glaubt oder nicht ist jedem selber überlassen. Was wäre gewesen wenn ich direkt gesagt hätte ist kaputt gegangen, und hätte es ohne Angaben von Gründen beendet. Dann hätter er ein gebrauchtes S3 verlangt. So oder so der Typ hat sich auf sowas spezialisiert.

Und ich dachte es kommt erst ein Kaufvertrag zustande wenn die Auktion erfolgreich beendet ist. Wusste bis gestern noch nichtmal das man dazu noch verpflichtet ist dem letzt höchstbietenden es zu überlassen. Und die Aussage hab da zuwenig für bekommen ist auch Humbug weil es bis dato noch 4 Tage lief und ich ja dann nicht wusste was letztendlich der Preis gewesen wäre.

Der Typ ist nur auf Klagen aus mehr nicht.

@Toast

So sieht es aus zumal ja an dem anderen S3 ja nicht die Macken drann sind die ich beschrieben habe.
 
Thor79 schrieb:
Das spielt doch jetzt keine Rolle. Was machste denn mit einem Gerät wo Wasser drüber gelaufen ist. .....


Dann packe ich das über eine4
n längeren Zeitraum in Reis,..... wenn das nicht funktioniert, dann überlege ich mir die tage mal Isopropanol ausd der Apotheke zu holen, oder lege es in die Schublade.... weil ich es irgendwann mal machen könnte ( mache ich dann eh nicht, aber das ist wieder was anderes )
Wie gesagt ich kenne keinen der solche Elektrogeräte ( vor allem noch welche die so klein sind und keinen Platz wegnehmen ) sofort wegwirft.

ichj will natürlich nicht behaupten das du lügst, oder wen bescheissen wolltest,.... dafür kenne ich dich , die Aution,... nicht, ich wollte nur meine Bedenken äussern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Siehste jetzt kennste einen und was dein Reis betrifft hatte ich alles schon. Hilft herzlich wenig. Wenn das Ding einmal ein Wasserschaden hat kannste es meistens in Müll schmeissen. Aber darum geht es jetzt ja auch nicht.
 
Fakt ist, aus der Nummer kommst du so nicht mehr raus, wenn man das zusammen nimmt, was du hier geschrieben hast, ist der Käufer im Recht. Du hast mit Einstellung des S3 deinen Willen erklärt es zu verkaufen. Der Käufer hat in der Regel ein Recht auf Vertragserfüllung, Ausnahmefälle sind genannt worden. Du kannst nicht nachweisen, dass es tatsächlich kaputt ist, natürlich geht der Käufer zum Anwalt und natürlich freut sich der Anwalt über leicht verdientes Geld. Ebay ist doch kein Monopoly wo jeder einfach machen kann wie er lustig ist. Versuche dich mit dem Käufer zu einigen.
 
Das weiss ich selber. Da der Käufer aber nicht reagiert muss ich das schreiben abwarten. Da wird ja drinne stehen welchen Betrag ich zahlen soll. Kann man sowas eigentlich in Raten zahlen?
 
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