Ebay Verkauf

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Thor79 schrieb:
...Was wäre gewesen wenn ich direkt gesagt hätte ist kaputt gegangen, und hätte es ohne Angaben von Gründen beendet. Dann hätter er ein gebrauchtes S3 verlangt.

Dann hättest Du
a) Die Wahrheit gesagt statt einer echt saudoofen (sorry höflicher kann ich es nicht verpacken) Antwort
b) Für ein Stück Elektroschrott immerhin noch 1€ + Versand bekommen statt nix
c) keine Probleme am Hals

Kann echt nicht verstehen, wie man es schaffen kann in solche Probleme zu kommen und was Dich dazu bewogen hat statt stumpf den Sachverhalt darzulegen mit so einer ungenauen Teenie-Antwort zu antworten.

Deine Frage nach Ratenzahlung lässt darauf schließen, dass bei Dir finanziell im Grunde genommen längst das Ende der Fahnenstange erreicht ist (oder noch weiter) wie man so schön sagt. Vielleicht wäre hier auch mal angebracht, dass Du dir einen Gesamtüberblick über deine Ausgaben und alle Ratenzahlungen verschaffst um die Chance zu haben den Kopf mal wieder über Wasser zu kriegen imho.

Sollte tatsächlich ein Anwaltsschreiben kommen würde ich dem Anwalt den Sachverhalt klipp und klar darlegen was mit dem Handy passiert ist, wann du es entsorgt hast und das du angeboten hattest den Ausgleich von 80 € zu bezahlen allerdings aufgrund der finanziellen Lage in 2 Raten von 40 €.

Die Anwaltskosten würde ich ablehnen, da von Deiner Seite grundsätzlich Bereitschaft auf Schadensersatz bestand und es somit eigentlich keine Grundlage für den Anwalt und die damit entstandenen Kosten gibt. Wenn er darauf nicht eingeht hast Du das "Vergnügen" dir auch einen Anwalt zu nehmen, was ohne Rechtsschutzversicherung (gehe mal davon aus das keine da ist) sehr schnell sehr teuer wird.

In manchen Bundesländern gibt es bei den Arbeitnehmerkammern für 10 € Rechtsberatung, vlt. ist das ja bei Dir auch der Fall? Prüfen schadet nicht.

Kannst ja mal berichten wie es weiter geht.

PS: Soll jetzt keine Rüffel-Rede sein aber es ist unglaublich wie oft Leute hier Probleme haben, weil sie nicht in der Lage sind einen eigentlich einfachen Sachverhalt vernünftig zu kommunizieren.
 
Und was lernen wir wieder aus der Thematik?

Will man ein eBay Angebot beenden, so lässt man über Bekannte/Freunde/Doppelaccount einen hohen Betrag bieten, gewinnt die Auktion, tritt einvernehmlich vom Kaufvertrag zurück und bekommt die Verkaufsprovision erstattet.

Alternativ wird man wohl auch vorzeitig beenden können, so lange man Höchstbietender ist.

Maximaler Verlust: etwaige Einstellungsgebühren.
 
Ich sag dir ehrlich, wegen Verkäufer wie dir macht es kein Spaß mehr in Ebay. Deine Geschichte ist doch von hinten bis vorne dubios. Und wenn man verkauft und das Teil geht wirklich kaputt dann schreibt man den aktuellen Bieter an und erklärt die Lage oder macht einen Zusatz in der Auktion das der Artikel beschädigt ist und eventuelle Bieter dann sich bewusst sein sollen auf ein kaputtes S3 zu bieten. Du schreibst auch hier irgendwo, dass kaputte S3 für 80 Euro weggehen, also schmeißt du 80 Euro in den Müll? Dies obwohl du scheinbar mit Geld ziemlich knapp gesegnet bist (siehe Ratenzahlungsangebot).
Steh wenigstens dazu das du das Handy anderweitig verkauft hast, weil du vielleicht das Geld Cash oder schneller in den Händen hattest^^

Nur deine Geschichte stinkt sowas zum Himmel und von daher gehört Lehrgeld bezahlt. Ob die Forderung des Käufers in Spe 80 Euro rechtfertigen ist abzuwarten, ein S3 bzw. Schadensersatz müsstest du aber bezahlen. Insbesondere wenn man nicht beweisen kann ob das Handy wirklich kaputt ist.
Ebay schreibt übrigens sehr strenge Richtlinien für das vorzeitige Beenden der Auktion vor, dagegen hast du mit Artikel steht nicht zum Verkauf obwohl ein Gebot drauf war verstoßen. Wäre kein Gebot drauf gewesen dann wäre das kein Problem gewesen, aber so ist das einfach nur mies und auch gegen die Richtlinien von Ebay. Wenn du mir das nicht glaubst ruf bei Ebay an.

Mittlerweile ist Ebay echt zum K*tzen, so Schoten wie du gemacht hast passieren da, Fake verkauf und Betrügereien sind an der Tagesordnung. Und auf der anderen Seite gibt es auch Käufer die Spaßbieten und nicht bezahlen.

Was ich auch nicht verstehe: Da kostet das rein setzen bei Ebay nichts, selbst der Startpreis von 100 oder 200 Euro ist kostet bei Erstellung 0 Euro ebenso Sofortkaufauktion in beliebige Höhe von daher kann ich das nicht verstehen?
 
Tambay schrieb:
...Besorg dir für nen 10er ein defektes S3 und schick es ihm zu. Dann kannst du schreiben "hab doch gesagt, dass es defekt ist und die Auktion deswegen abgebrochen wurde". Problem gelöst.

Also bitte auf diese Art und Weise nicht noch einen draufsetzen und sich des Betruges oder im Streitfall einer uneidlichen Falschaussage bzw. des Fälschens von Beweismitteln schuldig machen.

Besorg ein funktionstüchtiges S3 und erfülle den Kaufvertrag, wie bereits erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ smuper:

Wie wäre es denn einfach damit? Man überlegt sich die Konsequenzen bevor man etwas zum Verkauf einstellt und macht sich bewusst, dass man eine Auktion nur in ganz bestimmten Fällen vorzeitig beenden kann?

Generell zu dem Thema:

Wurde ja schon viel dazu geschrieben welche Fehler gemacht wurden.

Nur mal reine Spekulation:
Da die Antwort des vermeintlichen Verkäufers doch recht "professionell" klang, könnte man auch mal recherchieren, ob er massenhaft 1 Euro-Gebote abgibt und dann den Schadensersatz einfordert. In solchen Fällen wäre zu prüfen, ob nicht rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt.
 
@Supermoto

Warum sollte er sich ein funktionstüchtiges S3 besorgen um das dem Käufer zu übergeben?
Ein KV besteht (wenn überhaupt) nicht über irgendein gebrauchtes S3 sondern über DAS S3 des TE, welches in der entsprechenden Auktion angeboten wurde.

Mal angenommen, die Angaben des TE, dass das Handy defekt ist, stimmen.
Dann ist es ihm unmöglich das Handy zu verkaufen. Das defekte Handy zu verkaufen, würde auch nichts bringen, da es ja um ein funktionsfähiges gebrauchtes und nicht um ein defektes gebrauchtes Handy geht.
Dem Käufer bleibt dann Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Da muss er aber erstmal dar legen, worin der Schaden besteht und kann nicht einfach eine Pauschale von 80€ verlangen und im Falle der Weigerung mit dem Gang zum Anwalt drohen.
 
Wie ich bereits in Beitrag #16 schrieb, kann sich der TE nicht auf § 275 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html, Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Leistung) berufen, da er ihm gegenüber bereits bestätigt hat, dass er die Auktion abgebrochen hat, weil er das Gerät nicht mehr verkaufen wollte.

Sonst müsste er auf jeden Fall den Sachverhalt beweisen und das streitgegenständliche defekte Gerät (und kein anderes) vorlegen, was er in Ermangelung des bereits entsorgten Gerätes nicht mehr kann.

Stattdessen käme jedoch ein Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums infrage.

Er bliebe IMHO in diesem Fall dem Käufer gegenüber aber wahrscheinlich dennoch schadenersatzpflichtig.

Siehe § 122 BGB:

Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

Neben dem zu erstattenden Kaufpreis wären das dann die (etwa) 80,- € Differenz zum Kaufpreis, die der Käufer aufwänden muss, um ein gleichwertiges Gerät (günstigstenfalls) zu erwerben.

Der TE kann aber auch ersatzweise ein gleichwertiges Gerät anbieten, die den geschuldeten Leistungen des Kaufvertrages entsprechen, um den Kaufvertrag zu erfüllen. Lehnt der Käufer dies ab, entfällt IMHO die Schadenersatzpflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal angenommen, der TE beendet die Auktion nach dem Defekt des Handys nicht, die Auktion läuft weiter und das Handy erreicht seinen marktüblichen Preis. Erst nach Ablauf der Auktion sagt der TE, dass er nicht leisten kann, da das Handy defekt ist.
Dann gäbe es keinen Anspruch auf SE statt der Leistung, da keine Differenz zwischen Höchstgebot und marktüblichem Preis.

Das wäre die gleiche Ausgangssituation mit deim einzigen Unterschied, dass der TE die Info zurückhält und die Autkion ablaufen lässt. Wieso sollte ihn dieses Verhalten besser stellen?

Der BGH scheint dies übrigens ähnlich zu sehen:
http://openjur.de/u/168494.html

Edit auf deinen Edit:
Wieso sollte er sich nicht auf § 275 BGB berufen können?

So, das waren jetzt einige schnelle Edits.
Wenn das Handy defekt ist, wovon ich ausgehe, dann ist es erstmal unwichtig, ob er das Häkchen bei der Beendigung der Auktion falsch gesetzt hat oder nicht. Entweder das Handy ist kaputt, dann lassen sich alle Missverständnisse der Kommunikation ausräumen und es gilt §275 oder es ist nicht kaputt und er gilt nicht.

Und inwischen Edit #3:
Wie kommst du darauf, dass die Beweislast hierbei beim TE liegt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Problem ist nicht die vorzeitige Beendigung sondern die Aussage nicht mehr verkaufen zu wollen an den Bieter ;-)
 
Sorry für die Edits während deines Beitrages, ich arbeite noch nebenher. ;)

Da ich davon ausgehe, dass § 275 BGB wegen oben genannter Gründe nicht greift, läuft alles auf eine Vertragserfüllung oder einen Schadenersatz hinaus, sofern man sich nicht anders einigen kann.

In dem von dir genannten Szenario, wo es keine Differenz zwischen Höchstgebot (also Kaufpreis) und marktüblichem Preis gäbe, wäre der Schadenersatzanspruch tatsächlich gleich Null. Mit der Rückerstattung des Kaufpreises wären alle Ansprüche (bis auf eventuelle Auslagen) abgegolten.

Zum Thema Beweislast. Selbstverständlich trägt der Schuldner nach § 275 BGB die Beweislast für seine Behauptung zur Unmöglichkeit der Leistung, im Zweifelsfall genügen eine Versicherung ans Eides statt oder Zeugenaussagen, wenn das streitgegenständliche defekte Gerät nicht mehr vorgelegt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch das der Typ nicht mehr bei Ebay angemeldet ist.

Ich hab mich auch mit einem Anwalt beraten und der meinte wenn ich Zeugen habe das das Gerät kaputt war darf ich den Artikel vorzeitig beenden. Da ich ihm später gesagt habe das das Gerät kaputt ist und deshalb nicht mehr zum Verkauf steht kann er nicht ignorieren auch wie er das dann darlegt wäre vorgeschoben. Er hat sich ja auch auf keine Einigung eingelassen und selbst wo ich gesagt habe ich zahle die 80€ kam nur von wegen Anwalt usw.

Also für mich ist der Typ nicht ganz kusch. Erstens 1 Bewertungspunkt, grade angemeldet und schon wieder abgemeldet? Für mich sieht das so aus als wenn das einer ist der gezielt auf sowas aus ist.

Und ist das bei Ebay nicht so das man informiert wird wenn die Adresse angefordert wird das man seine auch bekommt? Meine da war mal so etwas. Also müsste ich ja von Ebay bescheid bekommen wenn einer meine Adresse anfordert.

Und wie soll ich mich mit jemanden einigen der sich einfach abmeldet. Kann mir einer sagen wer will mit dem Typ stimmt was nicht. Auch wie der geschrieben hat alles was seltsam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Spaßbieter bei Ebay. Die bieten auf tausende wertvolle neu eingestellte Artikel jeweils ein paar Euro, ohne echte Kaufabsicht, aber wenn ein Verkäufer so blöd ist ein Angebot zurückzuziehen, wird eben auf Schadensersatz gepocht. Und das Problem dabei ist daß der Käufer da erstmal im Recht ist. Auf tausend Sachen zu bieten ist nun mal nicht verboten, selbst wenn du nachweisen kannst daß das ne Masche vom Käufer ist hast du schlechte Karten. Ein Angebot vorzeitig zu beenden ist das blödeste was man machen kann auf Ebay, ganz schlecht für den Verkäufer.

Ich selbst habe kürzlich auch mal wieder gewagt ein paar Sachen auf Ebay zu verkaufen. Immer wieder spaßig. Ein Käufer hat behauptet das Teil wäre defekt gewesen und schwupp hat man eine negative Bewertung drin während andere Auktionen noch laufen. Am Ende hat das Teil doch einwandfrei funktioniert, der Käufer war nur zu blöd.

Lieber woanders verkaufen, macht weniger Ärger. Dafür mehr Arbeit z.B. Kleinanzeigen muss man eher telefonieren, bei exotischen Sachen auf Interessenten warten, Ebay geht halt automatisch weg...
 
Klar hab ich in dem Fall die arschkarte gezogen und werde auch weiterhin dafür grade stehen. Nur ist für mich der Typ seltsam. Für mich sieht das aus als wenn der auf sowas nur aus ist. Werde bei Ebay aber auch nix mehr verkaufen.

Denke mal der hat wie du sagst überall geboten und gehofft das einer vorzeitig abbricht und dann sofort mit Anwalt kommt. Dann schnell Profil löschen damit man kein Kontakt mehr mit ihm haben kann. So Arschlöcher (sorry) lieb ich. Und solche Typen kommen auch damit durch. So kann man sich auch sein Taschengeld aufbessern. Frag mich jetzt nur wie lange das dauert im Regelfall bis Post vom Anwalt kommt.

Man müsste irgendwie feststellen können das der sich öfters bei Ebay an und abmeldet. Dann könnte man seine krumme Tour beweisen. Seriös ist das nicht. Vor allem muss er ja auch erstmal den Anwalt bezahlen. Oder er hat einen wo er mit krumme Dinger macht man weiss es nicht.
Ergänzung ()

Ach so wenn man schadensersatz haben will muss man doch den Betrag leisten den er auch als höchstgebot abgegeben hat oder? Da das Angebot bei 1€ stand und er maximal 6€ geboten hat hat er doch nur Anspruch auf das höchste Gebot von ihm oder? Meine ich hab da was gelesen drüber. Den niemand und auch nicht er weiss ja zu welcher summe es weggegangen wäre und ob er überhaupt dann noch höchstbietender wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woods schrieb:
Der BGH scheint dies übrigens ähnlich zu sehen:
http://openjur.de/u/168494.html
Edit auf deinen Edit:
Wieso sollte er sich nicht auf § 275 BGB berufen können?

Gestohlen ist etwas anderes wie ein Defektes Gerät zu haben ;-)

Er kann sich nicht auf dem §275 beziehen, wenn das Gerät noch im Markt verfügbar ist und zu einem angemessen Preis gibt
 
Der bekommt doch eh nich deine daten bei ner nicht gewonnen auktion und ebay darf den nicht einfach die daten auf nachfrage übermitteln. Wenn doch machen die sich strafbar.

Der muss erstmal zum anwalt und der muss zum gericht nen beschluss holen bzw. wegen der ip / name betteln.
Die ip hat er eh schonmal nich ...

Das gericht weist den schwachsinn eh ab und das wars dann.

Der muss auch in vorkasse weil das keine rechtsschutz abdeckt.

Der wird sich nie wieder bei dir melden.

Der wollte dich nur erpressen und das geld abgreifen.
Normalerwiese solltest du deswegen anzeige erstatten.

Den ebay name haste noch? Damit kann die polizei / staatsanwalt die ip bekommen und somit die adressdaten.
Kostet dich null geld.
 
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@Ribbery
Da es um ein gestohlenes Gerät in dem Urteil ging, schrieb ich ähnlich. Aber es gibt genug Urteile, die sich auch explizit auf defekte Ware beziehen. Es steht dir frei danach zu googeln. :)

Bezüglich § 275: Wenn es um ein neues Gerät mit OVP ginge, hättest du recht. Aber es wurde ein gebrauchtes Handy angeboten. Und imho sind gebrauchte Geräte Einzelstücke und daher nicht auf dem Markt wiederzubeschaffen.
 
Doch, aber wohl kaum eins, das in Abnutzung/Zustand/Alter/Ausstattug/Zubehör/etc dem angebotenen S3 entspricht. Daher handelt es sich hierbei imho um eine Stückschuld und keine Gattungsschuld. Damit ist durch den defekt des angebotenen S3s die Unmöglichkeit eingetreten.
 
Wie kommst du drauf, dass der Käufer Anspruch auf Reparatur hätte? Was ist eine Nachlieferung?

Der Käufer hätte, wenn überhaupt, Anspruch auf Leistung (=Lieferung der Ware) aus einem womöglich geschlossenem Kaufvertrag. In diesem Fall wäre das, das eine, angebotene, gebrauchte S3. Dieses ist nun defekt. Da es sich um eine Stückschuld und keine Gattungsschuld handelt (dies wird, wenn ich mich Recht erinnere regelmäßig bei Gebrauchtwaren angenommen), ist die Erfüllung für den Verkäufer unmöglich, da dieses eine Stück nun nicht mehr existiert. Wenn überhaupt, hätte der Käufer nun Anspruch auf Schadensersatz.
 
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