Wanderer101
Lt. Commander
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Thor79 schrieb:...Was wäre gewesen wenn ich direkt gesagt hätte ist kaputt gegangen, und hätte es ohne Angaben von Gründen beendet. Dann hätter er ein gebrauchtes S3 verlangt.
Dann hättest Du
a) Die Wahrheit gesagt statt einer echt saudoofen (sorry höflicher kann ich es nicht verpacken) Antwort
b) Für ein Stück Elektroschrott immerhin noch 1€ + Versand bekommen statt nix
c) keine Probleme am Hals
Kann echt nicht verstehen, wie man es schaffen kann in solche Probleme zu kommen und was Dich dazu bewogen hat statt stumpf den Sachverhalt darzulegen mit so einer ungenauen Teenie-Antwort zu antworten.
Deine Frage nach Ratenzahlung lässt darauf schließen, dass bei Dir finanziell im Grunde genommen längst das Ende der Fahnenstange erreicht ist (oder noch weiter) wie man so schön sagt. Vielleicht wäre hier auch mal angebracht, dass Du dir einen Gesamtüberblick über deine Ausgaben und alle Ratenzahlungen verschaffst um die Chance zu haben den Kopf mal wieder über Wasser zu kriegen imho.
Sollte tatsächlich ein Anwaltsschreiben kommen würde ich dem Anwalt den Sachverhalt klipp und klar darlegen was mit dem Handy passiert ist, wann du es entsorgt hast und das du angeboten hattest den Ausgleich von 80 € zu bezahlen allerdings aufgrund der finanziellen Lage in 2 Raten von 40 €.
Die Anwaltskosten würde ich ablehnen, da von Deiner Seite grundsätzlich Bereitschaft auf Schadensersatz bestand und es somit eigentlich keine Grundlage für den Anwalt und die damit entstandenen Kosten gibt. Wenn er darauf nicht eingeht hast Du das "Vergnügen" dir auch einen Anwalt zu nehmen, was ohne Rechtsschutzversicherung (gehe mal davon aus das keine da ist) sehr schnell sehr teuer wird.
In manchen Bundesländern gibt es bei den Arbeitnehmerkammern für 10 € Rechtsberatung, vlt. ist das ja bei Dir auch der Fall? Prüfen schadet nicht.
Kannst ja mal berichten wie es weiter geht.
PS: Soll jetzt keine Rüffel-Rede sein aber es ist unglaublich wie oft Leute hier Probleme haben, weil sie nicht in der Lage sind einen eigentlich einfachen Sachverhalt vernünftig zu kommunizieren.