Finanzamt droht obwohl nur 450€

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hamju63 schrieb:
Kann aber locker auch sein, dass eine Partei arbeitet (in diesem Fall sogar lediglich Teilzeit) und die andere Partei satt Vermögen besitzt und sich als Hausmann ein 'faules Leben' macht.
Klar kann das sein, aber wie Du schon schreibst: dann dürfte in den meisten Fällen (wenn das Geld nicht in großen Bündeln unter der Matratze liegt sondern im Besten Fall noch irgeneinen Gewinn erwirtschaftet) eine Steuererklärung nötig sein.

Auch bei der Konstellation könnten natürlich alle Freibeträge korrekt aufgeteilt sein, es gab keine anzugebende Rückerstattung/sonstigen Einnahmen und auch in der Vergangenheit nichts, was u.U. steuerlich "interessant" sein könnte. Und wenn es nur ein paar Aktien sind, die im Ausland Dividenden erzielt haben könnten ohne dass die entsprechende Bank dies automatisch melden muss.

Daher würde ich entweder eine Steuererklärung machen oder zumindest mal beim FA anrufen.
 
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Außerdem musst Du gemäß Paragraf 149 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen immer eine Steuererklärung abgeben.
 
SpookyFBI schrieb:
Frage:
hat das Finanzamt dich dann nicht einfach geschätzt, als du dann das eine Jahr keine Steuererklärung gemacht hast?
Kann ich dir nicht sagen. Ich habe nichts wieder gehört. Im Jahr darauf habe ich wieder eine Steuererklärung gemacht.
 
Idon schrieb:
Deine Frau verdient 450 Euro und du bist Hausmann?

Wovon bestreitet ihr euer Leben?

Irgendwo muss da noch Geld fließen.

6x450 € sind 2.700 Euro.

Damit kommt man als Ehepaar nicht weit.

Wodurch wurde der Rest bezahlt?
Welche Einnahmen sind noch geflossen?

Krankengeld?
Berufsunfähigkeitsrenten?
Arbeitslosengeld?
 
Das FA kennt sich mit sowas eigentlich aus. Im Zweifel haben sie recht also mach die Steuererklärung.
 
Bei nur ein paar Monate im Jahr 450 Euro würde ich als FA auch eine Einkommenssteuererklärung haben.

Würde mich auch interessieren, von was diese Familie lebt.
 
Die Daten von einem 450 EUR Job werden vom Arbeitgeber an das Finanzamt etc. übertragen. Die Frage ist doch vielmehr, ob die Pauschalbesteuerung (Pauschsteuer) angewendet wird oder nicht. Bei der Pauschale von 2% ist keine Steuererklärung erforderlich. Es gibt auch eine Pauschale von 20%. Dafür müssen allerdings mehrere Mini-Jobs vorhanden sein, die die Einkunftsgrenze überschreiten. Einfach mal den Link ansehen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/...uerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
 
Was ist wahrscheinlicher? Das FA mit ausgebildeten Mitarbeitern, die sich seit Jahren mit dem Zeug beschäftigen, irrt sich oder der TE übersieht etwas?
 
Beides ist möglich. Lies Dir bitte erst mal den Link richtig durch. Erst bei einer Pauschale von 20% ist die Steuererklärung interessant. In diesem Fall bist Du für eine Steuererklärung verpflichtet und das Thema wird mit Steuerklasse VI versteuert.
 
So jetzt ist alles geklärt. Meine Frau hat gleich angerufen und dort wurde sie abgewimmelt. Die Telefonnummer auf dem Zettel ist nicht für sie zuständig. Auch kann man ihr keine Infos geben, das muß jemand der zuständig ist machen. Heute kam der Anruf. Es war ein Versehen. Meine Frau wurde gleich aus dem System genommen.
Jetzt könnt ihr euch ein Bild machen wie es hier in unserem Ort zugeht. Nix mit schnell mal anrufen.
 
Damit können wir hier ja abschließen, nachdem einige warum auch immer noch Diskussionsbedarf über alles mögliche hatten...
 
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