News Galaxy Tab: Apple setzt sich gegen Samsung durch

In Deutschland gewinnt Apple..... in Holland gewinnt Samsung.... ist es also ne Glückssache wie es der Richter findet? Aus meiner Sicht nicht mehr nachvollziehbar.
 
Apple hat wohl seine eigenen Wurzeln vergessen?

Wie hatte Steve Jobs einst in einem Interview ziemlich selbstkritisch zugegeben: "«Wir waren ziemlich schamlos beim Stehlen grosser Ideen»" (1)

Wohl ohne Rücksprache mit seinen Rechtsverdrehern, heute würde seine Rechtsabteilung solche Wahrheiten in die Öffentlichkeit zu tragen ihm wohl untersagen. ;)

Der Konzern gräbt sich mit solchen Aktionen selbst langfristig das Wasser ab.

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(1) Artikel im tagesanzeiger : «Wir waren ziemlich schamlos beim Stehlen grosser Ideen»

http://www.tagesanzeiger.ch/digital...los-beim-Stehlen-grosser-Ideen/story/10854351
 
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kleiner_hacker schrieb:
Also ich hab mal gegoogelt, wie diese Geschmacksmuster überhaupt aussehen :
http://blog.f-200.com/2010/10/neues-ipad-design-als-geschmacksmuster/
Wenn ich mir diese isometrische Zeichnung nun anschaue, erkenne ich den hardwarebutton auf der vorderseite, den einschalter oben und ein seitenverhältnis von 4:3. Wenn ich mich nicht irre, dann hat das galaxy tab genau die selben merkmale,und dies sind ja nun wirklich die einzigen merkmale, die bei einem tablet veränderbar sind. Dieselbe form und ein display haben alle.
Das moto xoom hat aber z.B. 16:9, den Anschalter auf der Rückseite und software-homebuttons.
Die Entscheidung der Richterin ist also bei dem Geschmacksmustergesetz völlig richtig. Skandalös ist dabei nur, dass es ein solches Gesetz gibt, welches erlaubt sich solch simple Sachen wie Knopfanordnungen schuetzen zu lassen.

Das Galaxy Tab zum einen ein Seitenverhältnis von 16:10 und nicht 4:3, dann hat es auch noch keinen sichtbaren Hardwarebutton auf der Vorderseite ...

Alleine das Seitenverhältnis lässt doch eine superleichte unterscheidung zu - immer vorausgesetzt man kriegt keine gefälschten Bilder vorgesetzt. :rolleyes:


wiredcr schrieb:

(Selbst in der Verfügung, aus der es stammt, steht beispielsweise das mit den Icons noch nicht einmal ansatzweise im gleichen Unterkapitel wie das mit dem Geschmacksmuster. Irgendein Heini hat nur irgendwann mit Stolz verkündet, dass Apple sich ja bunte Icons unter einer Oberfläche bei 'nem Tablet-Computer als Geschmacksmuster hat schützen lassen, was überhaupt nicht stimmt, und seitdem plappern es alle ohne jegliche Recherche nach.)

Das Geschmacksmuster daran mag Apple wahrlich nicht haben, jedoch wird es als ein heraushebenswürdiges Alleinstellungsmerkmal des iPads bzw. der Apple-Produktfamilie im gegensatz zu allem anderen was es so gibt in dem Antrag auf einstweilige Verfügung proklamiert.

Gibts da eine Veröffentlichung des Richterspruches? (DANKE, hab schon die Info bekommen, wurde aber hier gelöscht.) Mich würd echt mal interessieren wie final mit den gefälschten Bildern und der von Samsung vorgeworfenen verpassten Frist von 4 Wochen, die für einen Eilantrag nötig ist, verfahren wurde.
Mal ganz unabhängig von der Sachlage sind das ja eigentlich schon zwei Punkte die einen Erfolg dieser Klage etwas merkwürdig erscheinen lassen.


Wieso muss eigentlich Samsung nun gegen das Geschmacksmuster vorgehen und zeigen, dass es ungültig ist? Und solange soll der Vertrieb in Deutschland (Ja, über Umwege gehts natürlich) verboten sein?
Wieso muss bei so etwas nicht der inhaber des Geschmacksmusters erstmal die legitimität des selbigen in einem Gerichtsprozess vorführen .... wenn das schon bei der Beantragung nicht geprüft wird.

Lösch doch nicht alles zwischen meinen Beiträgen weg!
 
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Ach fürn A.. richtiges Urteil.

Einzig und allein das Samsung Galaxy S EINS sieht einem Apple Produkt ähnlich = IP 3GS.

Sonst sind alles normale Geräte mit Ecken und Display.

Ausserdem an die hier, die sich freuen. Das gilt nur für Deutschland. Und wayne Deutschland, wenn man den Rest der Welt hat? ;)

Dann kaufen es sich die deutschen eben in Österreich, Holland oder sonst wo.
 
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maksim schrieb:
Full Quote gelöscht. Bitte die Regeln nachlesen
https://www.computerbase.de/forum/help/terms/

Ja daher wissen sie ja auch wie Groß und mächtig solche Diebe werden können, noch wie scharmlos diese später den Fortschritt und Konkurrenten durch jegliche Art von Patenverletzungen kaputt machen können bzw. klein halten können. Klein halten is ganz wichtig, nicht kaputt machen, das würde ja sonst den Eindruck eines Monopols erwecken. Damit is damals schon MS auf die Schnauze gefallen. Der interessante, viele die über MS geschimpft haben sind heute IOS Anwender und erkennen die Problematik nicht.

Aber um das mal zum abschluss zu bringen:
Egal wie es immer läuft, die Meinung von Fans kann man nicht ändern.
Das is so als würdest du ne Diskussion zwischen Dortmundern, Schalkern und Bayern beiwohnen, da glaubst du auch als nicht Fan irgendwann an Paralleluniversen oder Realitätsverlust.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Full Quote entfernt)
puntorex schrieb:
Ergänzung ()

PS.: Ich glaube unstrittig ist ja wohl, dass Apple die treibende und innovative Firma ist, und alle Anderen die Gelegenheit der neuen Produktidee aufgreifen und auf den Zug aufspringen.

Wäre mir neu, wenn das zur Diskussion stünde... Was hat das aber mit dem Thema zu tun?

@Nukleareswinterkind: Tu dir und uns bitte den Gefallen, und schau dir mal an, was Apple als Geschmacksmuster 2004 eingereicht hat...

@puntorex: Warum soll Samsung an Apple zahlen? Man wird ja sehen, wer wem Schadensersatz leisten muss...
 
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Naja, war ja sowieso im Voraus klar, Samsung hat billig das iPad kopiert und Patente und Geschmacksmuster verletzt, das war offensichtlich.

Nun bekommt diese unsympathische Fernost-Firma halt mal die Deutsche Justiz zu spüren, man muss denen halt klarmachen dass immer nur Nachbauen und Patente verletzen nicht geht.


"das apple durchkam, war NUR bei deutschen(oder EU)-gerichten möglich. kein anderes gericht ist so käuflich."

Tolle Behauptung, nur ohne Beweise oder Quellen ziemlich nutzlos.
 
Ich würde gerne mal das Geschmacksmuster was patentiert wurde einsehen...
Zurück ins Jahr 2000: Ich kenne keinen Fall, dass sich Handyhersteller, Monitorhersteller oder Tastaturhersteller verklagen weil ein Geschmacksmuster verletzt wurde...
Und Jede Tastatur, jedes (Barren)Handy und jeder Monitor sieht grundsätzlich erstmal gleich aus.
Von mir aus darf Apple gern ihr Geschmacksmuster patentieren lassen, aber bitte nicht so, dass es so allgemein gehalten ist.

Nicht ganz fern ab davon: Bei wem macht sich Apple denn beliebt wenn sie andauernd nur andere Unternehmen verklagen?
Um mal den (aus meiner Sicht ziemlich nichts aussagenden) Post #5 etwas umzugestalten:
Wer kompetent ist, findet Wege, sein Produkt durch die freie Marktwirtschaft abzusetzen und dabei erfolgreicher als Konkurrenten zu sein, indem sichergestellt wird, dass sein Produkt das beste ist.

Wer allerdings inkompetent ist und sich nur auf einen "Hype" verlässt, welcher auf einem vorangegangenem Produkt basiert, der Verklagt einfach alle anderen.


Ich würde lieber tot umfallen als auch nur einen Cent an Apple abzugeben. Saftladen.

MfG
Damon
 
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Hier ist das Geschmacksmuster von 2004.

Ohne konkrete Maße, Material, Funktionsbeschreibung, gibt ja sogar Brettchen die so ähnlich aussehen ... oh wait, nvm.
 
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@tarrabas
Das ist so nicht richtig, aber es ist aber bekannt, das die Gerichte in Bonn, Köln, Düsseldorf bei Copyright fragen eher bzw. stark Richtung Kläger tendieren als andere Gerichte. Das muss jetzt aber nicht heissen das ganz Deutschalnd so ist, noch das zufällig die Kläger immer das meiste Geld und Macht haben.
Kann aber auch sein das es nur die drei Gerichte gibt, die das verhandeln.
 
@Rotax: Sind wir hier beim Nachhilfeunterreicht?

Apple hat in Düsseldorf geklagt, weil bekannt ist, dass dort "gerne" zugunsten des "Rechteinhabers" entschieden wird. Was Apple übersehen hat, ist dass Düsseldorf nicht für die EU entscheiden kann. Deshalb wurde eine ähnliche Klage in den den Niederlanden eingereicht.
Das dortige Gericht hat keine Verletzung der Geschmacksmuster, wohl aber von einem Patent erkannt.

In Deutschland wurde lediglich auf eine Verletzung des Geschmacksmusters geprüft.

Und genau jetzt kommt das gefährliche:
Ja, die Galaxy Tabs sehen den iPads sehr ähnlich was die Gestaltung angeht. Allerdings wurde ausschließlich auf eine Übereinstimmung zum Geschmacksmuster (von 2004) geprüft. Und jetzt stellt sich die Frage: Welche Tablets sind dann noch sicher?
Insofern kann ich auch die Begründung nicht nachvollziehen, Konkurrenzgeräte wären "sichtbar anders als de Apple Produkte" (frei zitiert), denn es geht ja gar nicht darum. Es geht hier ausschließlich darum:
Erfüllt ein Gerät die Bedingungen des Geschmacksmusters oder nicht.
Die Frage heißt nicht: Sehen sie den Apple-Produkten ähnlich.
Und jetzt ohne die Apple-Produkte anzuschauen, wie viele Tablets erfüllen das Geschmacksmuster und wie viele nicht?

Und das heißt: Wenn das Geschmacksmuster wegfallen sollte (was aufgrund des niederländischen Urteils zu erwarten ist), dann fällt auch die Basis der Verfügung und Schadensersatzforderungen seitens Samsung steht dann nichts mehr im Weg. Deshalb auch Rechteinhabers oben in Anführungszeichen - weil es wohl nur eine Frage der Zeit ist, wie lange Apple das sein wird.

Und dafür werde ich dir keine Quellen oder Beweise liefern, denn wenn du alt genug bist hier zu posten, dürftest du auch alt genug sein, News in ComputerBase zu verfolgen oder Google zu benutzen.
 
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@Keyser Soze

Das ist so nicht richtig, aber es ist aber bekannt, das die Gerichte in Bonn, Köln, Düsseldorf bei Copyright fragen eher bzw. stark Richtung Kläger tendieren als andere Gerichte. Das muss jetzt aber nicht heissen das ganz Deutschalnd so ist, noch das zufällig die Kläger immer das meiste Geld und Macht haben.
Kann aber auch sein das es nur die drei Gerichte gibt, die das verhandeln.

wie mein(e) beiträg(e) zuvor, welcher im aquarium landete(n) wegen (off-topic?), erläuterte ich, warum das in deutschland so ist. ja ich meine gesamthaft. dazu die beispiele in kurzform :

daten-cd-kauf. da wurde deutsches UND schweizer recht gebrochen. rechtsstaatlichkeit bedeutet aber, das einhalten der gesetze des in-und auslandes. ergo ist danach in deutschland keine rechtsstaatlichkeit vorhanden.

ein beispiel aus der vergangenheit : datenträger-abgabe. war eines der male, als OHNE beweise geurteilt wurde. das nennt man auch nicht recht.

greez
 
Zuletzt bearbeitet: (es wurde mehrzahl...)
das wirklich traurige an der Geschicht ist, wie leicht sich offenbar die deutsche Justiz um den Finger wickeln lässt. :( Es schien als ob Apple das Gericht die ganze Zeit an der Nase rumgeführt hätte. Alle juristischen Sicherungen und Schutzmechanismen (sofern es überhaupt welche gab) haben hier kläglich versagt, so daß sie Apple freie Bahn zum Patentmissbrauch verschafft haben. Es wird nur eine Frage der Zeit sein bis sich Apple das nächste Opfer aussucht und versucht es mit der selben Masche auszuschalten.:o
 
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Super, Samsung muss für die entsprechenden Märkte ein anderes Design entwerfen.
Die Geräte bleiben technisch trotzdem überlegen.
Leiden tut darunter aktuell hauptsächlich der Endkunde.
Wer sich darüber freut, hat nicht mehr alle angebissenen Äpfel im Schrank.
 
fReAkgoesCB schrieb:
is mir jetzt egal

Eben was über das Toshiba AT200 gelesen. Samsung kann mir ab Heute gestohlen bleiben und Apple scheiß ich drauf,
Das Gerät fetzt beide wech und das reicht mir ^^

Dir is schon aufgefallen, dass das AT200 genauso unter das Geschmacksmuster von Apple faellt wie das GalaxyTab? Wenn es wirklich haelt was die Daten versprechen wird es nur eine Frage der Zeit sein bis Apple dagegen vorgeht...
 
Also sollte Apple wirklich Wert drauf legen das es um ihr Geschmacksmuster geht dann müssen sie auch andere Hersteller verklagen.

Sollte das nur bei Samsung der Fall sein kann man sich schon denken das einfach nur ein Konkurent vom Markt geklagt wird..

Mal schaun wies denn weitergeht..
 
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Bei diesem ganzen Patentstreit-Brimborium wundert es mich, dass sich Apple nicht schon die Rechtecks-Form hat patentieren lassen. So langsam nimmt das ganze ja echt lächerliche Ausmaße an.

Gruß
Ergänzung ()

P.S.: Bei der Verstellung, wie dann im Matheunterricht Rechtecke mit einem angebissenen Apfel beschriftet werden, musste ich grad lachen XD
 
Eingaben von Samsung bezüglich Tablet-Studien, die vor dem Geschmacksmuster angefertigt wurden, ließ das Gericht nicht gelten.
Natürlich nicht, sonst würde die Beteiligten ja auch keine neue Vollausstattung bekommen. Von anderen Entscheidungshilfen mal ganz zu schweigen... :rolleyes:
PS: Nein! Ich unterstelle niemandem etwas. Ich erwähne lediglich einen sehr wahrscheinlichen Hergang der Dinge... ;)

Naja, was erwartet man sich eigentlich? Ich vermute mal, dass da auch genug Apple-Opfer drin sitzen, die glauben, dass Apple Multi-Tasking und den Lithium-Akku erfunden habe und die sich für schlau halten, weil sie ein iPhone bedienen können... :rolleyes:

@Jens_M@ul: Is ganz einfach! Dafür gibt's dann eine Schablone! Alternativ kannst auch, wenn der Lehrer ein Rechteck auf die Tafel zeichet ein Apfel anbeißen und so fest du kannst gegen die Tafel werfen! Vorraussetzung: der Abdruck muss dem Apple-Logo ähnlich sehen! Wenns nicht aussieht, wie das Logo, musste zum Direktor wegen Disziplinarverfahren (Das heißt dann in wenigen Jahren "Terroristisches Attentat auf Lehrkräfte" um auf den Terrorismus-Zug der Medien aufzuspringen)

MfG, Thomas
 
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