News Kritik an Link-Paragraphen der offiziellen Olympia-Webseite

@Cool Master: Klar sind die Lizenzen für die Übertragung usw. schon verkauft, aber was glaubst du zahlen die Sender bei den nächsten Spielen für diese Lizenzen, wenn dieses Jahr keiner einschaltet? Genau die werden auf die Lizenzen verzichten denn es will ja eh keiner sehen. Extremes Beispiel, da bestimmt immer noch genug Leute zuschauen über TV, aber wenn der Einbruch bei den Zuschauerzahlen groß genug ist, dann gibts zumindest ein kleines umdenken.
 
Herrlich, wie es manche Organisationen immer wieder schaffen, so einen Käse zu verzapfen. Man könnte echt meinen, dass auf der letzten Entscheidungsebene lediglich eine Horde Affen mit Scheuklappen herumrennt.

Die Pommes wären mir ja schon fast wurscht (praktisch gesehen), ich denke da eher voll Gräme an die WM 2006 zurück, als es nur Budweiser geben durfte oder als zur EM 2008 nur Carlsberg ausgeschenkt werden durfte (Fanmeilen, Stadien etc.).
 
@TrueAzrael

Allerdings wird das nicht passieren, nach der Rechnung müsste Sky schon lächst weg sein bei der Qualität der Sendungen und den Preisen. Olypmia ist nun mal wie Fussball da schaut einfach jeder zu und wenn mal 500 Tausend weniger zuschauen macht das den BRaten nicht fett.
 
Boum [GER] schrieb:
@MrChiLLouT

Vorsicht^^ "London 2012 ihr verstößt gegen Menschenrechte!" kann nach Strafgesetzbuch (habe leider den Paragraphen nicht zur Hand) als Verleumdung in Schrift ausgelegt werden. Maximalstrafe sind 2 Jahre Haft :D

Wichtig ist, dass man (wie du weiter oben) auf Artikel 5 GG Recht auf Freie Meinungsäußerung verweist und das es nur deine Meinung darstellt.

Sollte dieses Olympische Kommitee auch noch beweisen können, das wegen der Verleumung Umsatzausfälle entstanden sind, kanns auch Entschädigungsvorderungen geben xD

Anbei, die Luftabwehrraketen auf Wohnhäußern ohne die Genehmigung der Eigentümer zu stellen grenzt etwas an Dreistheit, meiner Meinung nach :D


Welche Person wird den beleidigt? Du kannst sogar die Polizei beleidigen als elendigen Misthaufen der gerne was wes ich macht solange du keinen Polizisten beleidigst kann dich keiner deswegen zur rechenschaft ziehen!

Das beste ist wenn man den Satz immer mit Meiner persönlichen Meinung nach... beginnt!


Zu den Luftabwehrrakten was ich persönlich übertrieben finde aber ich meine sich deswegen zu beschweren find ich dreister (meine die hausbewohner) denn beschützt werden wollen sie alle aber sobald sie selber mal was dafür tun sollen wird gemeckert...
 
@MrChiLLouT, user4base und Perry S. Hilton:
Ihr wisst schon, dass der Paragraph nur auf der London 2012-Webseite gilt und auf CB keine Sau interessiert? So schlimme Finger wie ihr gerne wärt seid ihr dann doch nicht.:p

Im Grunde gibt es hier auf ComputerBase ein paar ähnliche Verbote. Zu gewissen Herstellern von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen darf aufgrund einer vor längerer Zeit erteilten einstweiligen Verfügung nicht mehr verlinkt werden bzw. die Links werden entfernt.
Letztendlich ist das eigentlich in Ordnung. Der Betreiber hat das Hausrecht und kann gewisse Regeln aufstellen. Wobei es durchaus abstrus ist, was London 2012 da vorschreibt.
 
@Smockil
Ernst ausgelegt würde es bereits als Verleumdung gelten, wenn du ohne Beweise in einem Forum schreiben würdest "Shop XY ist scheiße". Solche Fälle denk ich mir nicht aus, das gibts wirklich.

Wie ich schon sagte, darauf hinweisen das es die eigenene Meinung ist und vielleicht auch sachlich bleiben ;)

Man kann solche Raketen aber auch auf Bürogebäude oder Freiflächen stellen. Ich würde mich nicht sicherer fühlen, mit einer Tonne Sprengstoff auf dem Dach^^
 
Die Luftabwehrraketen sind ja sowieso totaler Blödsinn. Auch wenn ein von Terroristen entführtes Flugzeug davon wirklich abgeschossen würde, wäre die Katatsrophe perfekt. Ob die brennenden Trümmer und Leichenteile dann über ganz London verteilt herunter kommen, oder gezielt in ein Stadion einschlagen, macht doch praktisch keinen Unterschied.

Ich denke, die Dinger sollen nur ein Gefühl von Sicherheit bewirken. :rolleyes:

Bei mir persönlich bewirkt sowas aber das genaue Gegenteil. Mir reichen schon mit MPs bewaffnete Sicherheitskräft z.B. an einem Flughafen, um mir Angst einzujagen. Sowas will ich einfach nicht sehen, weil ich dann unweigerlich daran denken muss, was passiert, wenn die wirklich gebraucht würden.

Sicherheitsmaßnahmen sind ok bzw. notwendig, aber die müssen möglichst unsichtbar sein.

Mir gefällt der Ansatz, den man z.B. 1972 in München gewählt hat, viel besser. Da liefen die Polizisten sogar nur in quasi-Zivil und ohne (sichtbare) Waffen durchs Olympia-Gelände.
(Leider wurden diese bis da hin praktisch perfekten Spiele dann tatsächlich von einem Terroranschlag überschattet. :( Aber ich denke nicht, dass sowas mit irgendwelchen strengeren Sicherheitsmaßnahmen hätte verhindert werden können.)

Soldaten und Luftabwehrgeschütze töten bei mir jedenfalls jedes "olympische" Gefühl effektiv ab.
 
Hallo @ all,

ich denke ob jemand privates hier anonym London 2012 kritisiert und gleichzeitig verlinkt interessiert in dem Zusammenhang nicht. Anders dagegen wenn es eine gewerbliche Organisation z.B. Presse, gewerbliche Blogs u.ä. tun. Hier würde es mich doch interessieren wie die Rechtslage ist.

Ist also ein Link im gewerblichem Umfeld etwas das dem Urheberecht unterworfen ist? Hat jemand von einem Urteil gehört, das diese Problematik behandelt? Und darf man die Verlinkung auf die eigene Seite an Bedinungen knüpfen einschränken oder gar verbieten?
 
Das werden hoffentlich keine heiteren Spiele. Das letzte mal ging es gründlich schief unter dem Motto.
 
1337 g33k schrieb:
Letztendlich ist das eigentlich in Ordnung. Der Betreiber hat das Hausrecht und kann gewisse Regeln aufstellen. Wobei es durchaus abstrus ist, was London 2012 da vorschreibt.

Ja, aber nur weil ihm die Webseite gehört, hat er doch nicht das (Haus-)Recht, allen anderen die Verlinkung darauf zu verbieten, wenn ihm eine Aussage nicht passt.

Sonst könnte der Elektroladen um die Ecke ja auch sagen, dass er die Angabe seines Namens und/oder Adresse im Zusammenhang mit negativer Kritik in Zeitung, Funk und Fernsehen generell verbietet.

Und dann eine Zeitung verklagen, wenn z.B. ein Artikel mit der Überschrift "Elektro Max Mustermann verweigert Kunden Garantieansprüche" erscheint oder ein Leserbrief veröffentlich wird, in dem steht "Die Verkäufer bei Elektro Max Mustermann sind unfreundlich, ich geh lieber zum Medienmarkt".

Das ist doch einfach lächerlich :D
 
Zuletzt bearbeitet:
1337 g33k schrieb:
@MrChiLLouT, user4base und Perry S. Hilton:
Ihr wisst schon, dass der Paragraph nur auf der London 2012-Webseite gilt und auf CB keine Sau interessiert? So schlimme Finger wie ihr gerne wärt seid ihr dann doch nicht.:p
....

1. bei meinem Beitrag habe ich anscheinend die Ironie Tags vergessen :D
2. "Zudem verbittet sich das für die Nutzungsbedingungen verantwortliche olympische Komitee jegliche Kritik, wenn man auf die Webseite verlinkt. "[https://www.computerbase.de/2012-07/kritik-an-link-paragraphen-der-offiziellen-olympia-webseite/]

1337 g33k schrieb:
...
Zu gewissen Herstellern von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen darf aufgrund einer vor längerer Zeit erteilten einstweiligen Verfügung nicht mehr verlinkt werden bzw. die Links werden entfernt.
....
Dazu gibt es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgericht [nicht anfechtbar] im Falle des Heise Verlages=>
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Fehler hin überprüfen zu lassen (Az.: 1 BvR 1248/11). Der BGH hatte im Oktober 2010 entschieden, dass heise online im Rahmen der Berichterstattung einen Link zur Homepage eines Software-Herstellers setzen darf, der ein Programm zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes anbietet. Konkret ging es um die Firma Slysoft und deren Produkt AnyDVD.
http://www.heise.de/newsticker/meld...ngsbeschwerde-gegen-Heise-Urteil-1424900.html
bzw.
https://www.computerbase.de/2012-02/heise-vs-musikindustrie-heise-verlag-gewinnt-endgueltig/
 
@DrToxic:
Der Elektroladen ist ein gutes Beispiel. Er kann zwar nicht grundlos die Zeitungen verklagen und verbieten lassen. Er kann allerdings sehr wohl entscheiden, ob er die Zeitung in seinem Laden auslegen möchte oder nicht. Genau das dürfen Seitenbetreiber auch.

@user4base:
Okay, da muss ich dir Recht geben, das habe ich anders interpretiert. Ich dachte, die Seite hätte ebenfalls ein Forum und will darin die Verlinkung zu sich selbst in einem guten Licht sehen. Das wäre ja in Ordnung, Stichwort Hausrecht. Aber es geht denen tatsächlich um Verlinkungen auf fremden Seiten/Blogs/Foren. Das ist natürlich Blödsinn.

Ebenfalls stimmt es, dass ich das Urteil vergessen habe. Dennoch besteht die Regelung hier auf ComputerBase immer noch:
https://www.computerbase.de/forum/threads/abmahnung-gegen-computerbase-de.78424/
Eine Passage über die Ungültigkeit fehlt und soweit ich es beurteilen kann werden Links nach wie vor entfernt.
 
1337 g33k schrieb:
@DrToxic:
Der Elektroladen ist ein gutes Beispiel. Er kann zwar nicht grundlos die Zeitungen verklagen und verbieten lassen. Er kann allerdings sehr wohl entscheiden, ob er die Zeitung in seinem Laden auslegen möchte oder nicht. Genau das dürfen Seitenbetreiber auch.

Das wäre dann aber doch der umgekehrte Fall, also ob die offizielle Olympia-Website auf andere Websites mit mehr oder weniger kritischer Berichterstattung verlinkt oder nicht.
Es geht hier aber um Links, die "von Außen" auf die Olympia-Websites zeigen.

Ich höre das erste mal davon, dass jemand sowas verbieten kann/will.

Es gibt ähnliche Fälle im Urheberrecht, z.B. einem vom Heise-Verlag, die in einer Newsmeldung auf eine Website verlinkt haben, wo man ein Programm herunterladen konnte, das dazu geeignet ist, einen "wirksamen Kopierschutz" zu umgehen. Das Verfahren hat Heise letztendlich Recht bekommen. Pressefreiheit geht in dem Fall vor Urheberrecht.
Wobei auch eine Rolle spielte, dass auch ohne Link jeder einfach über den Namen des Programms bzw. der Herstellerfirma z.B. über Google zu dieser Website kommen kann.

In anderen Fällen durfte sogar auf Websites von verfassungsfeindlichen Organisationen, z.B. Neonazis verlinkt werden. Auch das ist durch die Pressefreiheit gedeckt.

Und Google darf z.B. mit seiner Bildersuche auch vollautomatisch urheberrechtlich geschütze Inhalte verlinken, denn der jeweilige Rechteinhaber kann durch einen entsprechenden Eintrag in der Website Suchmaschinen wie Google aussperren.

Aber sowas wie die Forderdung der Olympia-Organisatioren hat es meines Wissens noch nicht gegeben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein einseitiges Verlinkungsverbot vor Gericht Bestand hätte. In den oben aufgezählten Beispielen hat das jeweilige Gericht immer die Ansicht vertreten, dass Verlinkungen nunmal zu den elementaren Eigenschaften des Internets gehören.
Wer etwas online stellt, muss damit rechnen, von anderen verlinkt zu werden und andersherum darf man auch auf alles mögliche verlinken, ohne sich dabei automatisch den Inhalt der anderen Seite zu Eigen zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
Wer etwas online stellt, muss damit rechnen, von anderen verlinkt zu werden und andersherum darf man auch auf alles mögliche verlinken, ohne sich dabei automatisch den Inhalt der anderen Seite zu Eigen zu machen.

Richtig, das sehe ich nicht anders.

Im optimistischen Glauben an den Verstand der zuständigen Richter denke ich jedoch, dass so etwas im Zweifel vor Gericht keinen Bestand haben würde :)
 
Zensur = Sittenwidrig = hinfällig

Punkt.
 
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