News Mehrzahl der Online-Shops schließt Hochretournierer aus

van9186 schrieb:
Wenn ich als Kunde etwas kaufe und einen Teil davon oder alles zurücksende und die rücksendung von vornherein freiwillig selber bezahle, dann hat der Händler doch im Grunde keine nennenswerten unkosten, sofern ich den Versand zu mir hin auch noch bezahlt habe, oder?

Oder geht es hier in erster Linie um Verpackungen und geöffnete Waren die man nicht mehr als neu verkaufen kann???


Da muss man schon deutlich unterscheiden um was für waren es sich handelt, wie die verpackt waren usw... Bei kleidung z.B wäre das ja etwas unfair weil da muss man einfach davon ausgehen dass da öfter was zurückgeht als wie bei hardware. Bei hardware würd ich cpu's von vornherein von rückgabe ausschließen.

Wer sich eine cpu bestellt und beim einbau merkt das die nicht passt hat pech. Und geringe übertaktbarkeit zählt sowieso schonmal gar nicht.
Es geht um den Wertverlust.
Bzw kann man das schwer als neu verkaufen.
 
hallo7 schrieb:
Ich nehme an, dass es viele Gesetze gibt die du nicht kennst... ist ganz normal (nur wenn man online einkaufen geht, könnte man sich durchaus damit beschäftigen)

Ich weiß auch nicht, was daran verwerflich ist, wenn man sich mit den Gegebenheiten eines Online Händlers befasst, bevor man bei ihm bestellt.

ne, im gegenteil. die meisten gesetze muss ich aus demm "FF" kennen. Sicherlich ist nicht alles für mich relevant, aber ich kenne dieses gesetz mit den 30 tagen nicht. heißt nicht, dass du nicht recht hast.
wo steht das? kurzer quellennachweis würde mir reichen...

verwerflich ist nichts daran, zu schauen ob ein onlinehändler seriös ist oder nicht. ganz im gegenteil sogar, es sollte deine pflich sein.
aber zu sagen "auf herz und nieren prüfen2 klingt fast so als würdest du ihn auf seine kosten durchtesten.
 
poolzero schrieb:
ne, im gegenteil. die meisten gesetze muss ich aus demm "FF" kennen. Sicherlich ist nicht alles für mich relevant, aber ich kenne dieses gesetz mit den 30 tagen nicht. heißt nicht, dass du nicht recht hast.
wo steht das? kurzer quellennachweis würde mir reichen...

Müsste § 286 Absatz 3 BGB sein. Wobei Feiertage und Sonntage mitgezählt werden!
 
poolzero schrieb:
ne, im gegenteil. die meisten gesetze muss ich aus demm "FF" kennen. Sicherlich ist nicht alles für mich relevant, aber ich kenne dieses gesetz mit den 30 tagen nicht. heißt nicht, dass du nicht recht hast.
wo steht das? kurzer quellennachweis würde mir reichen...

verwerflich ist nichts daran, zu schauen ob ein onlinehändler seriös ist oder nicht. ganz im gegenteil sogar, es sollte deine pflich sein.
aber zu sagen "auf herz und nieren prüfen2 klingt fast so als würdest du ihn auf seine kosten durchtesten.

mysn schrieb:
Der Gesetzgeber schreibt deshalb eine Frist von bis zu 30 Tagen für solche Vorgänge vor.

Kannst ja den dazugehörigen Thread lesen, damit der Zusammenhang passt. Das Gesetz selbst hab ich auch nicht bei der Hand. (Ich gehe davon aus, dass mysn keine falschen Angaben macht)

Naja, ich schaue hauptsächlich darauf wie lange er existiert, wo und seit wann er gemeldet ist und ob Gefahr besteht, dass er Insolvent geht (vor allem bei teuren Bestellungen). Dazu natürlich die üblichen User Stories die sich finden lassen.

Da ich hauptsächlich auf Vorkasse kaufe, wenn auf Rechnung nicht verfügbar ist, ist mir eben wichtig, ihn, wenn nötig rechtlich belangen zu können.
Ich zahle aufgrund meiner Auswahlverfahren meist auch mehr, allerdings ist es mir die Sicherheit, dass falls etwas schief geht bzw. das Produkt anders als erwartet ist, es unkompliziert zurückgeben zu können einfach wert. Da ich allerdings meine Produkte noch penibler als die Shops auswähle, musste ich bis jetzt noch nie etwas zurückgeben.

Durch das neue Gesetz kommt allerdings wieder eine rechtliche Hürde hinzu, die Probleme machen könnte und das finde ich nicht gut.
 
trashes schrieb:
Müsste § 286 Absatz 3 BGB sein. Wobei Feiertage und Sonntage mitgezählt werden!

<entfällt wegen edit>

ich kenne nämlich nur den zeitraum der im allgemeinen als empfehlung/orientierung gilt. dieser wird mit 30 tagen angegeben


das ist so wie beim finanzkauf im offline-shop, wo kunden denken 14 tage widerrufsrecht zu haben heißt auch den artikel zurückgeben/umzutauschen -.- (kaufvertrag bleibt bestehen)

edit: §286 könnte man echt annehmen. nur weiß ich nicht ob der greifen würde, weil hier ein anderer bestandteil des kaufvertrages gemeint ist, also bei abschluss. rückwärts sieht es durch prüfung der ware wieder anders aus...
(hatte zuvor einen falschen paragrafen gelesen).

glücklicherweise gibt es juristen die sich mit der materie auskennen.
 
Zuletzt bearbeitet: (edit...)
Dann schau in die Richtlinie 2000/35/EG durch die wurde das Gesetz in das BGB geschrieben.
 
längst editiert ;)

wobei ich eher der abschluss eines kaufvertrages gemeint ist und der eintrentende verzug. retouren sind was anderes...
 
Luxuspur schrieb:
naja sry die Ware will geliefert werden ... die Ware will bezahlt werden ... man kann vielleicht seinen Free Account einfach mal so wechseln, seine Identität aber nicht ...



gibt's doch schon lange ... die bekannteste ist die SCHUFA ;p aber nicht die einzigste ...

Nur das die SCHUFA halt mit sowas nix zu tun hat sondern nur Bonitätsauskünfte erteilt die völlig an den Haaren herbeigezogen sind.
 
Auch ich finde diese Zecken und Mitesser total bescheuert die sowas ausnutzen. Bei einem Größentausch oder einer Rekalamtion würde ja kein Händler was sagen aber diese Leute mit ihren Spaßbestellungen kosten einem Unternehmen richtig viel Geld. Bei Bekleidung gibt es das schon seit Erfindung der Versandhäuser, da wurde die Ware auch oft bezüglich Größe retourniert aber das Geld blieb beim Versandhaus und solche Retouren waren schon im Kaufpreis kalkuliert.

Bei Hardware sehe ich das ein wenig anders, dort weiß ich ja was ich bekomme. Da kann man sich im I-Net schon ein gutes Bild über die Qualität machen aber viele können ja kaum noch drei zusammenhängende Sätze lesen bzw. verstehen. Bei der Hardware geht es nur darum ob sie so funktioniert wie es in den Spezifikationen aufgeführt ist oder eben nicht. Wenn ich in einigen Rezis auf Amazon lese das sich der Autor mal eben vier verschiedene 5.1 Soundanlagen gekauft hat und jede 14-Tage getestet hat kann ich nur mit dem Kopf schütteln, Bei solchen Leuten kann ich verstehen das man ihnen den Account sperrt.
 
poolzero schrieb:
längst editiert ;)

wobei ich eher der abschluss eines kaufvertrages gemeint ist und der eintrentende verzug. retouren sind was anderes...

Wenn du eine Rückabwicklung meinst beim Onlinehandel.

6 Abs. 2 S. 3 FARL
Die Bundesregierung geht davon aus das der § 286 ausreichend ist, weil >§ 271, für die Beschreibung einer 30 Tage Frist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
trashes schrieb:
Wenn du eine Rückabwicklung meinst beim Onlinehandel.

6 Abs. 2 S. 3 FARL
Die Bundesregierung geht davon aus der § 286 ausreichend ist für die Beschreibung einer 30 Tage Frist.

habe eben mal nachgefragt und du hast recht....
 
trashes schrieb:
Es geht um den Wertverlust.
Bzw kann man das schwer als neu verkaufen.

Bei ausgepackter hardware kann man das nachvollziehen, aber bei kleidung nicht. Es sei denn es wird gebraucht.

Anprobieren und zurückgeben muss ok sein. Kein mensch weiß vorher ob einem kleidungsstück xy passt oder nicht, aber bei hardware weiß man das vorher wenn man sich informiert, obs zum eignene system passt oder nicht usw.

Daher würd ich das nicht verkehrt finden wenn man bei HW zum teil kein rückgaberecht hat und darüber hinaus den rückversand auch selber zahlt bei dingen die in bulk verpackung geschickt werden. Wobei HDD's usw sollte man auch nicht testen und zurückgeben.
 
Das Aussperren asozialer Kunden und die evtl. bald folgende Übernahme der Rücksendekosten finde ich vollkommen okay.
Nur befürchte ich, dass dann auch MM die freiwillige Rücknahme innerhalb von 14 Tagen wieder abschaffen wird.
 
Oh ja, dass kenne ich auch zu gut aus dem Betrieb in dem ich arbeite. Bin zu Retoure-Hochzeiten selbst aktiv in unserer Retoure tätig. Wenn ich da manche Pakete im 1000€ Wert auf mache, und der Kunde schickt wirklich alle 20 bestellten Teile zurück, dann wundert es mich schon, ob diese Bestellung wirklich ernst gemeint war. Ich arbeite nicht bei Zalando, oder anderen riesen Versandhäusern, sondern in einem 100Leute Betrieb, und da nerven solche Rücksendungen schon enorm. Auch wenn Kunden die Waren tragen und diese als "zu klein" retournieren. Die Klamotte stinkt nach Rauch oder Schweiß, und die schicken es zurück und wir müssen es zurück nehmen... Grrr
 
Wo ist denn jetzt genau das Problem.. ?

Ich denke mal bei der NSA gibt es eine vollständige Liste der letzten 10 Jahre, wer was wann zurückgeschickt hat. Dann kann das ganze Datengesammle auch einmal nützlich eingesetzt werden ;-)
Ergänzung ()

Warum schließen sich dann nicht einfach ein paar große Händler zusammen, und gründen eine Datenbank.. Bei der ich mich freiwillig registrieren kann, und diese Daten bei der Bestellung dann mit angebe ? Und ich denke mal, das da auch schon im eigenen sinne viele kleine Händler mitziehen werden.

- Wer bestellt, und bei dieser Datenbank registriert ist, bekommt die Ware z.b. 5% Billiger, wenn er eine gute Bonität hat..

- Wer bestellt, und nicht registriert ist, der bekommt die Ware 10% teurer... Weil davon auszugehen ist, das er Sachen zurücksenden wird.


Das System mit dem zurücksenden hat schon seine Berechtigung, sicher kann ich bei Hardware die technichen daten vorher lesen, ich hatte mit aber auch schon von sony einen dvd recorder bestellt, das ding hatte eine Reaktionszeit von ca 10s wenn ich etwas auf der Fernbedienung gedrückt hatte.. Eingepackt, und dann ging der Schrott zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mich schon oft gefragt, wie Onlinehändler das finaziell machen, da das Problem mit den Rücksendungen ja bekannt ist. Besonders bei großen und schweren Gütern kann so eine Sendung richtig teuer werden. Bin jedoch davon ausgegangen, dass das schon alles in den Verkaufspreisen einkalkuliert ist.

Fair finde ich es nun nicht gerade, dass mit dem neuen Gesetz in Zukunft alle Kunden darunter leiden müssen wegen denen, die dieses System völlig missbrauchen.
Da finde ich die bisherige Methode wesentlich besser, dass man einfach die Leute vom Kauf aussperrt, die als Hochretournierer erkannt werden.
 
Gajel schrieb:
Ich hab schon geschichten gehört da haben sich leute ein brautkleid für die hochzeit gekauft und danach wieder zurückgeschickt oder TV für die WM ...

Das ist reiner müll, brautkleider sind vom Widerruf ausgeschlossen.. Sogar wenn man es in einem geschäft kauftund ne Stunde später zurück geben will, klappt das nicht..

Was soll denn eine widerrufserklarung bringen?
 
find ich gut so...das die Leute die immer fleißig bestellen und dann nach 14 Tagen alles wieder zurückschicken , weil die in Wirklichkeit eh nicht das Geld hätten die Ware zu bezahlen.. aus den Shops verbannt werden !


sieht man ja auch bei Ebay..die ganzen Vollpfosten ala Spaßbieter und Sofort Besteller .. solche Leuten müsste man dazu noch verklagen die Ware zu bezahlen...da würden die richtig blöde aus der Wäsche schauen... und danach den Account sperren !!!

wenn ich Händler wäre...ich hätte die Leute nach 3 verschieden Rücksendungen angemahnt was das immer soll...und danach von denen keine Bestellung mehr entgegengenommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
derjeck schrieb:
brautkleider sind vom Widerruf ausgeschlossen..
Nur, wenn es eine Maß-/Sonderanfertigung war, ansonsten gilt online das gleiche Widerrufsrecht wie bei allen anderen Klamotten.

derjeck schrieb:
Sogar wenn man es in einem geschäft kauftund ne Stunde später zurück geben will, klappt das nicht..
Da gibts auch kein Widerrufsrecht; wenn der Händler es zurücknimmt, dann aus Kulanz, oder eben nicht.
 
Leider ist die News hier bzw. die Erhebung dahinter vollkommen nutzlos weil die wichtigste Information überhaupt fehlt:
Ab wann wird ein Kunde überhaupt als Problemfall eingestuft ?
Wie viel % der Bestellungen / der Positionen / des Umsatzes müssen zurückgehen und ab wie vielen absolut stufen die ein ?


Ansonsten denke ich eh, dass sich nicht viel ändern wird.
Amazon wird weiterhin Marktanteile gewinnen und der Rest verlieren, weil die als einer der wenigen den Kunden nicht als Problem betrachten sondern als Kunden und dementsprechend als König.
Und die Shops mit lausigem Service, die bei geizhals 2 Euro günstiger sind, werden auch weiterhin in regelmäßigen Abständen pleite gehen.

Ein Blick in die Geizhals-Liste und da stehen teilweise über 100 Händler, ein Dutzend dürfte jeweils erst ein paar Monate existieren.
Wer 5 CPUs ordern und testen will und schon bei 20 Händlern geblockt ist, nimmt halt die nächsten Händler.
Da ändert es auch nichts dran wenn die den Kunden nach x Rücksendungen blocken.
 
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