• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Nintendo: Switch-Emulator Yuzu zahlt 2,4 Mio. USD Strafe und hört auf

Loci2378 schrieb:
Die Kids können ja weiter Ihre Switch bekommen.
Ah, hab mich schon gefragt, wo denn der "Switch = Kids" Post bleibt. Danke.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Randnotiz
tdbr schrieb:
Spielt man dann mal Mario Kart im Split-Screen merkt man schnell das dies keinen Spaß macht, da es nur vertikalen Split-Screen gibt und man kaum die Strecke/nächste Kurve sehen kann.
Das ist uns auch sehr negativ aufgefallen. Warum man das nicht wenigstens per Option umstellen kann, ist absolut unverständlich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Randnotiz
Suspektan schrieb:
Ja, sicher
Eine einzige Duldung führt mögilcherweise zu einer Löschung des Markennamens " joycon", werd realistisch!

Das Märchen wird hier auch immer wieder in den Foren erneut niedergeschrieben, als sei der arme Hersteller doch quasi zum Handeln GEZWUNGEN!
Bist du Rechtsexperte oder warum bist du der Meinung das diese Aussage ein Märchen ist?
 
Capthowdy schrieb:
Das ist uns auch sehr negativ aufgefallen. Warum man das nicht wenigstens per Option umstellen kann, ist absolut unverständlich.
Ursprünglich sollte sogar Super Mario Kart R, also die Entwicklungsversion von Mario Kart 64, einen vertikalen Splitscreen bekommen.

Ich kann mich an beides gewöhnen, aber hätte auch lieber den Bildschirm in der Mitte geteilt, zumindest für zwei Spieler.
Sobald man eine dritte Person hat, ist das Thema ja ohnehin durch.
 
Suspektan schrieb:
Hätten sie diesen einen Fall übersehen, wären sie auch nicht zur ewigen Duldung gezwungen wie du es hier darzustellen versuchst.
Doch defakto wäre genau das der Fall. Wenn sie das Teil 5 Jahre liegen lassen und nicht dagegen vorgehen können sie danach nichts mehr machen.
 
Grimba schrieb:
....leitet sich aus dem blanken Wunsch danach und dem Besitz einer Switch ohne jede Aussage darüber, ob du auch die Spiele besitzt, schlicht kein Anrecht darauf ab.
Ja und die Emu macht es möglich. Ich spiele immer nur Singleplayer und nutze Ryujinx und habe auf deiner 1660 Super immer meine 60fps in 4k und das mit SMAA. das sieht deutlich besser aus als nativ auf der Switch.
Ich erwarte aber schon auf den Switch Nachfolger der wird dann in einem Jahr gekauft.
 
ThePlayer schrieb:
Ja und die Emu macht es möglich.
Weil sich aus dem genannten kein Anrecht ableitet, macht es der Emulator möglich?.... schwierig :freak:
ThePlayer schrieb:
Ich spiele immer nur Singleplayer und nutze Ryujinx
Ja.... und?
ThePlayer schrieb:
und habe auf deiner 1660 Super immer meine 60fps in 4k und das mit SMAA.
Dabei habe ich gar keine 1660 Super, und wenn ich eine hätte, FINGER WEG! :D
ThePlayer schrieb:
das sieht deutlich besser aus als nativ auf der Switch.
Ja... und?
ThePlayer schrieb:
Ich erwarte aber schon auf den Switch Nachfolger der wird dann in einem Jahr gekauft.
Ja... und?
 
Donnidonis schrieb:
Und wieso haben sie das verdient?
Qualität wird immer schlechter, und die meisten Releases sind irgendwelche Remakes. Da sehe ich es nicht mal für ein, den günstigen Argentinien oder Türkei-Preis zu zahlen.
 
Grimba schrieb:
Hebt "Unbedarftheit" etwa Unrecht auf?
Nein, wie oft noch, habe ich nicht geschrieben, schon gar nicht im Allgemeinen.
Abgesehen davon entscheidet im Einzelfall das Gericht und nicht ein Gesetz, zmdst. hierzulande. (Kann in den usa natürlich ganz anders sein)
Aber egal, nirgend behauptete ich, Unwissenheit schütze vor Strafe, was mir hier aber gerne unterstellt wird.
Meine Sicht auf den Fall ist offensichtlich moralisch und nicht rechtlich begründet





Grimba schrieb:
Wenn du einen Controller als Marke geschützt hast, und jemand stellt einfach auch welche her, nennt sie wie deine und verkauft sie als eben solche,
Die wurden nicht nachgebaut, sondern originale optisch angepasst
Grimba schrieb:
Sagst du. Weißt du's genau?
Was weißt du denn genau?
Ich hab mit der Argumentation von einmaliger Duldung und dem damit einhergehenden möglichen Verlust des Markenrechts nicht begonnen.
Wenn es danach ginge, hätte nintendo (und natürlich viele andere Firmen) wahrscheinlich schon viele Markenrechte längst nicht mehr inne.
nille02 schrieb:
Emulation war aber nicht beanstandet worden. Es ging um das Umgehen der Sicherungsmaßnahmen die im DMCA durch aus untersagt sind. Wenn Nintendo nur wegen Emulation geklagt hätte, würde wohl jeder davon ausgehen das es Yuzu gewinnen kann. So aber hängt da ein gewaltiges Damokles Schwert über der ganzen Sache die richtig übel nach hinten los gehen kann und einen Präzedenzfall schaffen kann.
Dann hätte nintendo schon längst klagen können und wartet nicht erst den Lebenszyklus des Produkts ab, zumal sie ryujinx dann auch gleich hätten mit abschalten können.
schM0ggi schrieb:
Herzlichen Glückwunsch, du hast meinen Kommentar nicht gelesen. 🥲

Es geht um die Argumentationsgrundlage von Nintendo.
Jetzt habe ich ihn vollständig gelesen, sorry für meinen leider vorschnellen Beitrag.
Allerdings müsste man da nochmal genau untersuchen, ob und ggfls. wodurch sich die DRM Codes von gamecube/ wii und switch i.W. unterscheiden.
Soweit ich es verstanden habe, sind die notwendigen Schlüssel zur Nutzung der switch software nicht in der Weise zugänglich wie es bei gc/ wii gegeben ist.
Ich denke schon, dass es wesentliche (rechtliche) Gründe haben wird, warum dolphin auf die Einbeziehung der schlùssel nicht verzichtet, ryujinx/ yuzu aber schon.
Und wenn ein profitorientiertes Entwicklerteam eine Klage finanziell nicht tragen könnte, würde es dolphin wohl erst recht nicht.
schM0ggi schrieb:
Yuzu hat sich aber auch einige Fehltritte geleistet, zumindest wenn man der einen oder anderen Story glauben möchte. Vieles geht ja auf den Leak von TotK zurück. Fixes/Updates für ein noch nicht offiziell veröffentliches Spiel haben einen faden Beigeschmack,
Dem wurde im Thread ja eben widersprochen, auch die nighty builds sollen vor Erscheinen von totk nicht für das Spiel optimiert gewesen sein oder mit einer Unterstützung geworben haben.
Ergänzung ()

Woher weiß nintendo eigentlich angeblich, dass totk vor Erscheinen bereits 1 mio. mal heruntergeladen worden sein soll?
Ergänzung ()

Atnam schrieb:
Doch defakto wäre genau das der Fall. Wenn sie das Teil 5 Jahre liegen lassen und nicht dagegen vorgehen können sie danach nichts mehr machen.
Auf den Fall bezogen, nicht auf alle möglicherweise folgenden

Es werden übrigens auch etliche solcher Fälle übersehen, weil sie zu wenig Aufmerksamkeit generieren, deswegen verliert eine Firma noch lange nicjt mal eben die Rechte an einer Marke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Suspektan schrieb:
das Gericht und nicht ein Gesetz
Und das Gericht entscheidet nicht auf Basis des Gesetzes?
Suspektan schrieb:
Die wurden nicht nachgebaut, sondern originale optisch angepasst
Richtig, und auf den Schalen stand Joycon drauf. Aber das sind keine Joycon-Schalen in dem Sinne, als dass sie vom Markeninhaber kommen, sondern von jemand anders. Das ist nicht erlaubt, da der Begriff von Nintendo geschützt ist, und nur Nintendo darf diesen verwenden, und eben verkaufen, niemand sonst. Das ist echt ganz einfach.
Suspektan schrieb:
Was weißt du denn genau?
Ich bin kein Jurist, aber mir war auch das bekannt, was @Atnam gesagt hat. Das kam mitunter schon bei anderen Fällen auf als Hintergrund, auch bei dem von mir genanntem Fall. Damals hat das auch genauso ein Markenrechtler erklärt. Ich konnte es nur nicht so gut wiedergeben wie Atnam.
 
habla2k schrieb:
Ist doch Quatsch, warum hat Nintendo dann nicht schon vor Jahren und gegen ALLE Emulatoren einfach Klage erhoben? Dann hätten sie das Thema längst easy vom Tisch. Nein, stattdessen erst jetzt und nur gegen Yuzu, weil sie zu gierig wurden und mehr als nur den Emu angeboten haben.
Was denn?
 
getexact schrieb:
Geistiges Eigentum wird geschützt und die Entwickler von Nintendo stecken viel Liebe und Arbeit in diese Spiele, die eine Art Kunst darstellen und du und andere gehen daher und wollen das kostenlos konsumieren? Falsche Welt. Ja.
Nein, wir wollen nur nicht dazu gegängelt werden, ein Spiel mit 20-30fps auf Gurken-Hardware zu spielen, wenn man einen vernünftigen Rechner hat. Nintendo könnte auch selber auf anderen Plattformen veröffentlichen, mit den selben Preisen, und hätte viele neue, glückliche Kunden. Dann kann man aber niemanden mehr zwingen die eigene, überteuerte Billo-Hardware zu kaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bobitsch und metoer
Ich empfinde diese Diskussion hier als absolute Farce...

Müssen wir hier wirklich darüber diskutieren, ob es in Ordnung ist, dass jemand sein geistiges Eigentum schützt? Nintendo selbst entscheidet sich für einen Weg der Veröffentlichung, entscheidet Plattform, Preise und weitere Möglichkeiten des Vertriebs etc., das hat man zu akzeptieren oder man muss halt auf den Konsum dieser Produkte verzichten. Was ist so schwer daran, das zu akzeptieren?
Man kann dies gut oder schlecht finden und jeder hat seine eigenen Gründe/Meinungen etc.. Aber Nintendo als unsympathisch, gierig oder sonst was hinzustellen, aus eben diesen Gründen ist einfach nur lächerlich.

Ich frag mich echt immer mehr, was hier in den sozialen Medien und den Köpfen vorgeht, auch die Art der teilweise unsachlichen Diskussion finde ich bedenklich. Man kann ja eine Meinung haben aber man sollte eben sachlich bleiben und hier gibt es nicht viel daran zu rütteln was "richtig" oder "falsch" ist, sondern nur ob man etwas "gut" oder "schlecht" findet (aus welchen Gründen auch immer).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Floeffy, habla2k, Djura und 6 andere
Zunächst mal haben sie erreicht, dass die News durch das Internet geht und viele Leute versuchen, den Emulator noch irgendwo zu erhalten.
 
Grimba schrieb:
Und das Gericht entscheidet nicht auf Basis des Gesetzes?
Sagen wir so, hierzulande kann im Strafrecht das Strafmaß deutlich vom gesetzlich vorgegebenen abweichen.
Und ja, z.T. schützt dann sehr wohl Unwissenheit vor Strafe oder schränkt zmdst. das Ausmaß deutlich ein


Grimba schrieb:
Richtig, und auf den Schalen stand Joycon drauf
Du schriebst auf
Suspektan schrieb:
Nein, weil wie gesagt nintendo kein geldwerter Verlust entsteht, den sie hätten beziffern können.

Grimba schrieb:
Doch, von jedem Controller, der unter geschütztem Markennamen verkauft wurde.
Die original Controller wurden bereits verkauft, es handelt sich also um keinen Nachbau oder gar Fälschung, nur weil die Oberfläche farblich verändert wurde.
Also wie möchte Nintendo einen finanziellen Schaden durch verkaufte modifizierte Joycons beziffern, wenn kein solcher entsteht?

Grimba schrieb:
Wenn du einen Controller als Marke geschützt hast, und jemand stellt einfach auch welche her, nennt sie wie deine und verkauft sie als eben solche, dann sind dir natürlich die Einnahmen für die Controller entgangen, nur weil jemand anders das gleiche Produkt genauso genannt hat, wie du. Man könnte auch einfach von Verkauf von Fälschungen sprechen
Hier redest du von "Nachbauten" oder gar "Fälschung" und nun antwortest du auf meinen Beitrag
Suspektan schrieb:
Die wurden nicht nachgebaut, sondern originale optisch angepasst
Mit

Grimba schrieb:
Richtig, und auf den Schalen stand Joycon drauf. Aber das sind keine Joycon-Schalen in dem Sinne,
Natürlich sind es weiterhin vollständig joycons im Sinne der Funktion und seiner Herkunft, da von nintendo ursprünglich hergestellt und technisch nicht modifiziert.

War ja auch nicht Grund zur Abmahnung, sondern die Verwendung des geschutzten Begriffs (evtl. Logos?) "Joycon" für die Gestaltung.

Im Falle eines Nachbaus hingegen hätte nintendo einen finanziellen Schaden geltend machen können
 
Zuletzt bearbeitet:
Krik schrieb:
Wenn da in den AGB steht, dass du den Quellcode nicht dekompilieren und Keys und Firmware nicht von der Konsole ziehen darfst, dann darfst du das einfach nicht.

Für das Nutzen eines Emulators (Abseits von Yuzu/Ryujinx) brauchst Du im Allgemeinen weder irgendwelche Keys noch eine Firmware. Das wäre übrigens auch bei uns nicht erlaubt. Und zwar ganz egal, ob es in irgendwelchen EULAs (!) steht oder nicht.

habla2k schrieb:
Tut doch nicht immer so, als wären hier nur Robin Hoods unterwegs, wenn in jedem Streaming Thread sofort damit geprahlt wird wie jetzt wieder die Pirattenflagge gehisst wird.

Und wen interessiert das, was andere schreiben? Ist jeder Autofahrer automatisch ein Verkehrssünder, oder wie?
 
Zuletzt bearbeitet:
(lösch mich)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben