habla2k
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Ah, hab mich schon gefragt, wo denn der "Switch = Kids" Post bleibt. Danke.Loci2378 schrieb:Die Kids können ja weiter Ihre Switch bekommen.
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Ah, hab mich schon gefragt, wo denn der "Switch = Kids" Post bleibt. Danke.Loci2378 schrieb:Die Kids können ja weiter Ihre Switch bekommen.
Das ist uns auch sehr negativ aufgefallen. Warum man das nicht wenigstens per Option umstellen kann, ist absolut unverständlich.tdbr schrieb:Spielt man dann mal Mario Kart im Split-Screen merkt man schnell das dies keinen Spaß macht, da es nur vertikalen Split-Screen gibt und man kaum die Strecke/nächste Kurve sehen kann.
Man wird es aber schwer bekommen:nille02 schrieb:Yuzu hört ja nicht auf zu funktionieren.
UPDATE: According to the proposed Final Judgement and Permanent Injunction document, Yuzu as a whole in its current form will cease to exist, meaning no further development and prohibition of any distribution of built or source code forms of it.
Bist du Rechtsexperte oder warum bist du der Meinung das diese Aussage ein Märchen ist?Suspektan schrieb:Ja, sicher
Eine einzige Duldung führt mögilcherweise zu einer Löschung des Markennamens " joycon", werd realistisch!
Das Märchen wird hier auch immer wieder in den Foren erneut niedergeschrieben, als sei der arme Hersteller doch quasi zum Handeln GEZWUNGEN!
Ursprünglich sollte sogar Super Mario Kart R, also die Entwicklungsversion von Mario Kart 64, einen vertikalen Splitscreen bekommen.Capthowdy schrieb:Das ist uns auch sehr negativ aufgefallen. Warum man das nicht wenigstens per Option umstellen kann, ist absolut unverständlich.
Doch defakto wäre genau das der Fall. Wenn sie das Teil 5 Jahre liegen lassen und nicht dagegen vorgehen können sie danach nichts mehr machen.Suspektan schrieb:Hätten sie diesen einen Fall übersehen, wären sie auch nicht zur ewigen Duldung gezwungen wie du es hier darzustellen versuchst.
Ja und die Emu macht es möglich. Ich spiele immer nur Singleplayer und nutze Ryujinx und habe auf deiner 1660 Super immer meine 60fps in 4k und das mit SMAA. das sieht deutlich besser aus als nativ auf der Switch.Grimba schrieb:....leitet sich aus dem blanken Wunsch danach und dem Besitz einer Switch ohne jede Aussage darüber, ob du auch die Spiele besitzt, schlicht kein Anrecht darauf ab.
Weil sich aus dem genannten kein Anrecht ableitet, macht es der Emulator möglich?.... schwierigThePlayer schrieb:Ja und die Emu macht es möglich.
Ja.... und?ThePlayer schrieb:Ich spiele immer nur Singleplayer und nutze Ryujinx
Dabei habe ich gar keine 1660 Super, und wenn ich eine hätte, FINGER WEG!ThePlayer schrieb:und habe auf deiner 1660 Super immer meine 60fps in 4k und das mit SMAA.
Ja... und?ThePlayer schrieb:das sieht deutlich besser aus als nativ auf der Switch.
Ja... und?ThePlayer schrieb:Ich erwarte aber schon auf den Switch Nachfolger der wird dann in einem Jahr gekauft.
Qualität wird immer schlechter, und die meisten Releases sind irgendwelche Remakes. Da sehe ich es nicht mal für ein, den günstigen Argentinien oder Türkei-Preis zu zahlen.Donnidonis schrieb:Und wieso haben sie das verdient?
Nein, wie oft noch, habe ich nicht geschrieben, schon gar nicht im Allgemeinen.Grimba schrieb:Hebt "Unbedarftheit" etwa Unrecht auf?
Die wurden nicht nachgebaut, sondern originale optisch angepasstGrimba schrieb:Wenn du einen Controller als Marke geschützt hast, und jemand stellt einfach auch welche her, nennt sie wie deine und verkauft sie als eben solche,
Was weißt du denn genau?Grimba schrieb:Sagst du. Weißt du's genau?
Dann hätte nintendo schon längst klagen können und wartet nicht erst den Lebenszyklus des Produkts ab, zumal sie ryujinx dann auch gleich hätten mit abschalten können.nille02 schrieb:Emulation war aber nicht beanstandet worden. Es ging um das Umgehen der Sicherungsmaßnahmen die im DMCA durch aus untersagt sind. Wenn Nintendo nur wegen Emulation geklagt hätte, würde wohl jeder davon ausgehen das es Yuzu gewinnen kann. So aber hängt da ein gewaltiges Damokles Schwert über der ganzen Sache die richtig übel nach hinten los gehen kann und einen Präzedenzfall schaffen kann.
Jetzt habe ich ihn vollständig gelesen, sorry für meinen leider vorschnellen Beitrag.schM0ggi schrieb:Herzlichen Glückwunsch, du hast meinen Kommentar nicht gelesen. 🥲
Es geht um die Argumentationsgrundlage von Nintendo.
Dem wurde im Thread ja eben widersprochen, auch die nighty builds sollen vor Erscheinen von totk nicht für das Spiel optimiert gewesen sein oder mit einer Unterstützung geworben haben.schM0ggi schrieb:Yuzu hat sich aber auch einige Fehltritte geleistet, zumindest wenn man der einen oder anderen Story glauben möchte. Vieles geht ja auf den Leak von TotK zurück. Fixes/Updates für ein noch nicht offiziell veröffentliches Spiel haben einen faden Beigeschmack,
Auf den Fall bezogen, nicht auf alle möglicherweise folgendenAtnam schrieb:Doch defakto wäre genau das der Fall. Wenn sie das Teil 5 Jahre liegen lassen und nicht dagegen vorgehen können sie danach nichts mehr machen.
Und das Gericht entscheidet nicht auf Basis des Gesetzes?Suspektan schrieb:das Gericht und nicht ein Gesetz
Richtig, und auf den Schalen stand Joycon drauf. Aber das sind keine Joycon-Schalen in dem Sinne, als dass sie vom Markeninhaber kommen, sondern von jemand anders. Das ist nicht erlaubt, da der Begriff von Nintendo geschützt ist, und nur Nintendo darf diesen verwenden, und eben verkaufen, niemand sonst. Das ist echt ganz einfach.Suspektan schrieb:Die wurden nicht nachgebaut, sondern originale optisch angepasst
Ich bin kein Jurist, aber mir war auch das bekannt, was @Atnam gesagt hat. Das kam mitunter schon bei anderen Fällen auf als Hintergrund, auch bei dem von mir genanntem Fall. Damals hat das auch genauso ein Markenrechtler erklärt. Ich konnte es nur nicht so gut wiedergeben wie Atnam.Suspektan schrieb:Was weißt du denn genau?
Was denn?habla2k schrieb:Ist doch Quatsch, warum hat Nintendo dann nicht schon vor Jahren und gegen ALLE Emulatoren einfach Klage erhoben? Dann hätten sie das Thema längst easy vom Tisch. Nein, stattdessen erst jetzt und nur gegen Yuzu, weil sie zu gierig wurden und mehr als nur den Emu angeboten haben.
Nein, wir wollen nur nicht dazu gegängelt werden, ein Spiel mit 20-30fps auf Gurken-Hardware zu spielen, wenn man einen vernünftigen Rechner hat. Nintendo könnte auch selber auf anderen Plattformen veröffentlichen, mit den selben Preisen, und hätte viele neue, glückliche Kunden. Dann kann man aber niemanden mehr zwingen die eigene, überteuerte Billo-Hardware zu kaufen.getexact schrieb:Geistiges Eigentum wird geschützt und die Entwickler von Nintendo stecken viel Liebe und Arbeit in diese Spiele, die eine Art Kunst darstellen und du und andere gehen daher und wollen das kostenlos konsumieren? Falsche Welt. Ja.
Wer ist denn zu irgendwas gezwungen?^Q^ schrieb:Dann kann man aber niemanden mehr zwingen
Sagen wir so, hierzulande kann im Strafrecht das Strafmaß deutlich vom gesetzlich vorgegebenen abweichen.Grimba schrieb:Und das Gericht entscheidet nicht auf Basis des Gesetzes?
Du schriebst aufGrimba schrieb:Richtig, und auf den Schalen stand Joycon drauf
Suspektan schrieb:Nein, weil wie gesagt nintendo kein geldwerter Verlust entsteht, den sie hätten beziffern können.
Die original Controller wurden bereits verkauft, es handelt sich also um keinen Nachbau oder gar Fälschung, nur weil die Oberfläche farblich verändert wurde.Grimba schrieb:Doch, von jedem Controller, der unter geschütztem Markennamen verkauft wurde.
Hier redest du von "Nachbauten" oder gar "Fälschung" und nun antwortest du auf meinen BeitragGrimba schrieb:Wenn du einen Controller als Marke geschützt hast, und jemand stellt einfach auch welche her, nennt sie wie deine und verkauft sie als eben solche, dann sind dir natürlich die Einnahmen für die Controller entgangen, nur weil jemand anders das gleiche Produkt genauso genannt hat, wie du. Man könnte auch einfach von Verkauf von Fälschungen sprechen
MitSuspektan schrieb:Die wurden nicht nachgebaut, sondern originale optisch angepasst
Natürlich sind es weiterhin vollständig joycons im Sinne der Funktion und seiner Herkunft, da von nintendo ursprünglich hergestellt und technisch nicht modifiziert.Grimba schrieb:Richtig, und auf den Schalen stand Joycon drauf. Aber das sind keine Joycon-Schalen in dem Sinne,
Krik schrieb:Wenn da in den AGB steht, dass du den Quellcode nicht dekompilieren und Keys und Firmware nicht von der Konsole ziehen darfst, dann darfst du das einfach nicht.
habla2k schrieb:Tut doch nicht immer so, als wären hier nur Robin Hoods unterwegs, wenn in jedem Streaming Thread sofort damit geprahlt wird wie jetzt wieder die Pirattenflagge gehisst wird.
schlechter vergleichpumuck| schrieb:Sagst du das auch bei Windows oder Office?