Überwachungskamera

DERYA HOROZ

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Apr. 2022
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Hallo liebe Technikfreunde,

Ich suche für mein Ladenlokal eine Kamera. Leider habe ich vor Ort keinen Internet und habe auch nicht die Möglichkeit einen WLAN Router anzubringen ,da die richtigen Anschlüsse fehlen.
Mir bleibt somit nur die Möglichkeit eine Kamera mit einer sim Karte zu kaufen oder eine Kamera + mobiles WLAN.
Weiss jetzt aber nicht :
1. Welche Kamera ( möchte immer Zugriff drauf haben , wenn ich unterwegs bin und möchte wenn notwendig ist , jederzeit rückwirkend gucken können ) ?
2. Mobiles internet gibt es bei Vodafone beispielsweise 150 GB für ca. 40 Euro .
Reichen mir 150 GB aus ? Wie kann ich das herausfinden?
3. Kamera mit sim Karte
Auch hier , wieviel GB muss die Karte haben ?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe etwas gegoogelt allerdings bin ich kein bisschen schlauer geworden .

Deshalb , wenn jemand mir weiterhelfen möchte , bitte nicht in einer Fachsprache😀
Danke
LG Derya
 
Was soll der Spaß den maximal kosten?
Oftmals ist bei den Kameras beschrieben was für ne Bandbreite diese verursachen. Daraus lässt sich den Datenverbrauch berechnen.
 
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DERYA HOROZ schrieb:
jederzeit rückwirkend gucken können ) ?
Da brauchst du verdammt schnell schriftliches Einverständnis aller abgebildeten Personen & du musst jederzeit in der Lage sein alle Daten zu einer Person zu löschen.
Nimm dir einen lokalen Dienstleister, der dir das rechtssicher einrichtet. Und Videodaten Fremder personen durch internet schicken.. Ja, das sollte man sich rechtlich absichern lassen. Dazu auch technisch, da sosnt sehr schnell sehr unethische Dinge mit so Daten geschehen.
 
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Interessantes Thema, Entschuldigung an den TE wenn ich dazwischen grätsche. Wie sieht das aus, wenn die Kamera nur streamt, aber nicht speichert?
Und es sich bei dem Räumen um einen Pferdestall handelt, in den für gewöhnlich nur Diejenigen Zutritt haben, die dort auch ein Pferd eingestellt haben? Das ganze also nicht so öffentlich ist, wie ein Ladengeschäft. Videoüberwachung von Ladengeschäften empfinde ich als normal, ich würde denken, der Hinweis an der Eingangstür genügt, wer den Laden betritt, gibt stillschweigend seine Einwilligung.
 
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Sorry Leute,
Stimmt Datenschutz harte ich vergessen.
Nein, es werden keine Kunden aufgezeichnet. Der Laden ist nicht begehbar . Also es kommen keine Kunden rein . Und auch diese sollen garnicht aufgenommen werden.
Wir.hatten mal 2 Kameras, die sind aber kaputt gegangen. Auch da wurde lediglich die Kasse aufgenommen und der Eingang.


Mitarbeiter sind darüber aufgeklärt und haben somit kein Problem.
Auch kann ich etwas schriftliches aufsetzen über meinen Anwalt. Denke ,dass das kein Problem sein wird.


1.Kamera soll über die Kasse kommen
2. Kamera soll im Eingangsbereich kommen.
Ergänzung ()

Fujiyama schrieb:
Was soll der Spaß den maximal kosten?
Oftmals ist bei den Kameras beschrieben was für ne Bandbreite diese verursachen. Daraus lässt sich den Datenverbrauch berechnen.
Ich denke bis 400 Euro. Weiss nicht genau
Ergänzung ()

Dr. MaRV schrieb:
Interessantes Thema, Entschuldigung an den TE wenn ich dazwischen grätsche. Wie sieht das aus, wenn die Kamera nur streamt, aber nicht speichert?
Und es sich bei dem Räumen um einen Pferdestall handelt, in den für gewöhnlich nur Diejenigen Zutritt haben, die dort auch ein Pferd eingestellt haben? Das ganze also nicht so öffentlich ist, wie ein Ladengeschäft. Videoüberwachung von Ladengeschäften empfinde ich als normal, ich würde denken, der Hinweis an der Eingangstür genügt, wer den Laden betritt, gibt stillschweigend seine Einwilligung.
Kann man beim streamen auch jederzeit gucken ? Ich verstehe das nicht so ganz 🙈
 
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@DERYA HOROZ
Gucken ja, aber nicht in die Vergangenheit, weil beim Streamen nichts aufgezeichnet wird. Man hat immer nur das Livebild.
 
Also ok , wenn ein Einbruch ist bekomme ich live die Meldung und kann aber das Material nicht verwenden, beispielsweise. Ok .. Ne, das soll schon
 
Ich lehn mich mal aus dem Fenster
Im Falle eines Einbruchs wird sich die Kripo sicherlich die Aufnahmen ansehen und diese auch zu Ermittlungszwecken nutzen. (Sonst könnte man sich die Spaß mit den Kameras auch sparen..)
Ob die Aufnahmen dann auch vor Gericht als Beweismittel herangezogen werden können steht auf einem anderen Papier. Obliegt schlussendlich auch der Staatsanwaltschaft/Richter.

Nach einem Autounfall mit Personenschaden war die Polizei auch froh über eine Dashcamaufnahme vom Unfallhergang. Radfahrer hatte die Vorfahrt missachtet.
 
Dr. MaRV schrieb:
empfinde ich als normal, ich würde denken, der Hinweis an der Eingangstür genügt
Und was machst du bei Kindern?

Aber, der TE hat ja schon geschrieben, das keine Kunden aufgenommen werden
 
andi_sco schrieb:
Und was machst du bei Kindern?

Aber, der TE hat ja schon geschrieben, das keine Kunden aufgenommen werden
Was machst du wenn du einen Supermarkt betrittst? Oder ein Einkaufszentrum? Wurdest du da schon mal nach deinem Einverständnis gefragt? Ich nicht. Entweder greift die DSGVO dort nicht, was nicht der Fall ist, oder man gibt stillschweigend sein Einverständnis beim betreten.

Informationspflichten und Hinweisbeschilderung​

Die DSGVO fordert von Unternehmen einen transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Betroffene müssen nachvollziehen können, was im Detail geschieht. Konkret sind die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO zu berücksichtigen. Es ist aufzuklären über:

  • Umstand der Beobachtung (Piktogramm, Kamerasymbol)
  • Identität des Verantwortlichen (Name mitsamt Kontaktdaten)
  • Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (soweit vorhanden, dann aber zwingend)
  • Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten
  • Angabe des berechtigten Interesses (soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DS-GVO beruht)
  • Speicherdauer der Videodaten
  • Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen, wie Auskunftsrecht, Beschwerderecht, ggf. Empfänger der Daten etc.
Neben dem Piktogramm sind auch die weiteren Pflichtinformationen am Ort der Videoüberwachung zur Verfügung zu stellen, z.B. in Form eines vollständigen Informationsblatts. Die Stelle muss für den Betroffenen zugänglich sein.

Wenn er das Piktogramm an die Eingangstür klebt und die geforderten Angaben auf einem A5 Blatt ausdruckt und dieses neben der Eingangstür einrahmt, hat er alle Pflichten erfüllt. Wer das Geschäft betritt wurde aufgeklärt und gibt sein Einverständnis.
 
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Dr. MaRV schrieb:
Was machst du wenn du einen Supermarkt betrittst? Oder ein Einkaufszentrum? Wurdest du da schon mal nach deinem Einverständnis gefragt? Ich nicht.
Privat darfst du nicht mal auf deinem Grundstück filmen, sofern da mehrere Parteien wohnen.
Öffentlicher Raum kann anders bewertet sein, da kenne ich die Rechtslage nicht.
Das obere weiß ich nur durch einen Anwalt.
 
Leider wurde bislang meine Frage nicht genau beantwortet. Die Kamera soll 8 Stunden am Tag aktiv aufnehmen und ich möchte auch jedesmal gucken können wann ich möchte . Sei es live oder im Nachhinein. Würden mir 150 GB Internet reichen?
Alles andere ist mit dem Anwalt klärbar.
 
Cloud kannst du rechtlich vergessen. Bei den dir vermutlich bekannten großen Endkunden Cloud Storage anbietern werrden die Daten die dort hochgeladen werden in allen Aspekten ausgewertet und an dritte weiter gegeben. Nachdem du sie schon an dritte weiter gegeben hast. Das macht juristisch sehr wenig spaßund ist mmmn auch ein grober Rechtseingriff, wenn man das Missbrauchspotential von Bildaufnahmen einzelner Personen bedenkt.

Ein Netzwerkspeicher vor art, am Standort der Kamera ist da erheblich simpler umzusetzen & alles in allem meist auch billiger.
Dann brauchst du auch nur eine Simkarte mit 1-2 GB/Monat, da nur die daten die du dir wirklich ansiehst übertragen werden
 
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