News Verbraucherschutz: Sammelklage gegen Vodafones Preiserhöhungen im Festnetz

ChrisM schrieb:
Man sollte eben nicht mit dem Wort "dauerhaft" bei der Preisgestaltung werben.
Dauerhaft heißt eben FÜR EINE BESTIMMTE DAUER und nicht wie es viele interpretieren FÜR IMMER.
 
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bunghole schrieb:
Als Mieter wird die Grundgebühr für den Kabelanschluss ja neuerdings nicht mehr über den Vermieter über die Nebenkosten entrichtet.
Bisher wird sie es (möglicherweise) noch. Die Deadline für die Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabel-TV ist der 30.06.2024 (Ende Übergangsfrist).
 
Das Problem ist doch folgendes.
Man schließt sich der Klage an und wird vielleicht recht bekommen und auch das zu viel gezahlte Geld wiederbekommen.

Und jetzt folgt das große "ABER"

Was denkt ihr wird Vodafone mit diesen Verträgen machen? Man wird sie zum schnellstmöglichen Termin kündigen.

Hat man also dadurch wirklich etwas gewonnen?
 
Was hätte Vodafone dadurch gewonnen, tausenden Kunden zu kündigen? Für die paar Daten 40-50€ sind eine fürstliche Entlohnung im Vergleich zu den meisten anderen Ländern und die 5€ mehr sind einfach nur vorgeschoben, da die angeführten höheren Energiekosten sich inzwischen schon wieder relativiert haben.
 
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1&1 ebenfalls, mal abwarten ob der lächerliche clownverein da auch eine "sammelklage" anstrengt.
 
Vodafone versprach sehr viel . Das Kartellamt wurde damals 2018/2019 bestochen . Unitymedia/ KabelBW wurde leider aufgekauft von denen , und bis jetzt sehe ich keinen Fortschritt , 1GB seit 4 Jahren . Ständige Ausfälle . Preis Leistung stimm von vorne und hinten nicht . Ich wünsche das Vodafone aus Deutschland verschwindet . Hatte damals 2012 Riesen Terror mit denen .
 
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Als ich die Mitteilung über die Erhöhung bekam, rief ich bei VF an und habe meinen Vertrag zum alten Preis von 39,99 EUR für Cable Max (1 Gbit) um 2 Jahre verlängert. Alles entspannt.
 
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mrdeephouse schrieb:
Dauerhaft heißt eben FÜR EINE BESTIMMTE DAUER und nicht wie es viele interpretieren FÜR IMMER.

Wörterbuch
Definitionen von Oxford Languages

dau·er·haft
/ˈda͜uɐhaft,daúerhaft/
"eine endgültige und dauerhafte Regelung"


Finde es auch lustig in meinen Rechnungen stand:
Dauerhafter Preis 32,99€
Basispreisanpassung 5€
-> 37,99€

Gekündigt, Vodafone-Kundenrückgewinnung -> bezahle jetzt "dauerhaft" 24,99€, hat sich für Vodafone komplett gelohnt von 33 auf 38€ zu erhöhen. Das Gleiche auch noch direkt bei Mobilfunk gemacht und dort jetzt nur noch 15€ für 40GB pro Monat.
 
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Weyoun schrieb:
Ich dachte, man kann sich erst ein einigen Wochen anmelden?
Zum Newletter der mich darüber informiert, wann es losgeht :)
 
mrdeephouse schrieb:
Dauerhaft heißt eben FÜR EINE BESTIMMTE DAUER und nicht wie es viele interpretieren FÜR IMMER.
Dann sollte das "dauerhaft" aber auch deutlich definiert werden. Also "für x Monate" oder "bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit", von mir aus auch im Kleingedruckten. Wenn es aber nicht näher spezifiziert ist, gilt es nach meiner Auffassung erstmal auf unbestimmte Zeit.
 
@Ayo34

"dauerhaft"

Bedeutungen:
lange anhaltend; auf Dauer

VF hat nicht mit "permanent" geworben. Was wenn alles geändert hätte?

Bedeutungen:
bleibend, immer während, ständig, ununterbrochen
Quelle

Gruß Fred.
 
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Was mich mal interessieren würde: Wen muss man eigentlich in das Register eintragen? Denjenigen, welcher den Vertrag zahlt und nutzt oder denjenigen, welcher als Vertragsinhaber bei Vodafone gemeldet ist? Seit frühesten Kabel-Deutschland-Zeiten läuft unser Vertrag über unseren Vater, obwohl er seit vielen Jahren nicht mehr bei uns im Haus wohnt. Grund dafür damals: Beim kompletten Neuvertrag hätten sie uns damals unsere 8 Rufnummern, die wir ursprünglich mal zu ISDN-Zeiten hatten und dann zu KDG umgezogen haben, weggenommen.

Ich möchte eigentlich vermeiden, meinen Vater in diese Sache reinzuziehen. Was ist das Schlimmste, was passieren könnte, wenn man in dem Register steht?
 
HeidBen schrieb:
Könnte man so jetzt argumentieren, in der Zwischenzeit steigen die Mitarbeiterinnen aber wieder, also lässt man die Erhöhung drin, weil runter und wieder hoch keinen sinn ergibt. Zumal ja erstmal das Defizit durch die "Wartezeit" (Ankündigung Preis Steigt zu Inkrafttreten) raus geholt werden muss und das hätte man bei den Löhnen dann auch erstmal.
Das stimmt an sich, angeführtes Argument für die Preiserhöhung waren allerdings gestiegene Energiepreise. Die sind mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit zwei Jahren - und weiter sinkend.

Und VF hat 22/23, wenn ich Statista glauben darf, 11 Mrd. Gewinn weltweit gemacht. Da ist also auch Luft nach oben was die Gehälter bzw. Einstellungen angeht ;)
 
Weyoun schrieb:
Wen muss man eigentlich in das Register eintragen? Denjenigen, welcher den Vertrag zahlt und nutzt oder denjenigen, welcher als Vertragsinhaber bei Vodafone gemeldet ist?
Die Frage beantwortet sich meiner Meinung nach von selbst. Nur der Vertragspartner von Vodafone kann dagegen klagen. Die anderen Beteiligten haben ja mit dem Vertrag selber nichts zu tun.
 
Entscheidend dürfte schlicht sein, auf wenn der Vertrag läuft.
 
mibbio schrieb:
Dann sollte das "dauerhaft" aber auch deutlich definiert werden. Also "für x Monate" oder "bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit", von mir aus auch im Kleingedruckten. Wenn es aber nicht näher spezifiziert ist, gilt es nach meiner Auffassung erstmal auf unbestimmte Zeit.
Genau. Wobei man eigentlich davon ausgehen sollte dass diese "unbestimmte Zeit" mindestens 24 Monate dauert, also die Mindestvetragslaufzeit. Dass Vodafone das anders sieht ist glaube ich der Hauptpunkt beim Rechtsstreit.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit werden Verträge monatlich kündbar, und da kann natürlich jeder Vertragspartner entscheiden dass er den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen nicht weiterlaufen lassen möchte.
 
Andy schrieb:
Vodafonea begründet die verteuerten Tarife unter anderem mit dem Anstieg der Energiepreise, die die Kosten für den Betrieb der Netze erhöhen würden.
Bei Vodafone ist ein a zu viel.
 
T1984 schrieb:
Dass Vodafone das anders sieht ist glaube ich der Hauptpunkt beim Rechtsstreit.
Oben schrieb ja schon jemand, er zahle weiterhin seinen dauerhaften Preis, nur eben eine zusätzliche 'Basispreisanpassung'. Das ist sicher ein mit den Justitiaren der Firma Vodafone ausgeklügelter Trick, an der Bezeichnung 'dauerhaft' vorbeizukommen. Wenn das dann vor Gericht doch keinen Bestand hat, dann wird sich die Klage gelohnt haben, ansonsten eben nicht.
Allgemein ist das hier aber wirklich Klagen auf hohem Niveau, fast jeder sagt, dass er bei anderen Anbietern teils wesentlich mehr für weniger Leistung zahlen müsste, und daher nicht wechseln möchte, aber es wird sich wegen 5€ monatlich aufgeregt.
 
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