WD Festplatte, wenn Produktionsdatum älter als Garantie, dann nach Kaufdatum?

Apfelorange

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Hallo,

weiß jemand, ob, wenn ein Händler versiegelte Neuware von WD verkauft und das Produktionsdatum z.B. 2012 ist, die Platte 3 Jahre Garantie hat und sie in 2016 gekauft wurde, ob dann das Kaufdatum/Rechnugn zählt und es da von WD die 3 Jahre Herstellergarantie gibt oder zählt ab Rechnung nur noch die 1 Jahr Händlergarantie (bzw. 2 Jahre Gewährleistung)?

Nebenbemerkng:
Mal ganz abgesehen vom Phenomen, dass scheinbar mittlerweile viele Händler genullte RMA-Ware als neu verkaufen. Bei geizhas gibt es bei einer Hitachi-Festplatte einen LInk zu nem aktuellen Thread hier im Forum (Januar 2016). Als ich dann für weitere HDDs (WD) bei Amazon nach Rezensionen gesucht habe, viel mir auf, dass das scheinbar eine richtige Seuche ist. Beispielsweise bei WD AV und AV-GP Serien (ein Käufer berichtete sogar, dass Schrammen mit Edding ausgebessert waren). Sowas ähnliches gab es ja früher schonmal mit Seagate Patten (2009 oder so?). Aber mir kommt es vor, als würde das überhand nehmen. Wie soll man auch wissen, ob dies Restbestände sind oder ungekennzeichnete/genullte Rückläufer? Man kauft ja manchmal auch gerne eine Vorgängerserie, weil da die Kinderkrankheiten schon ausgebessert sind, die sich bei einer neuen Serie evtl. erst noch zeigen.

Ist jetzt etwas off-topic, aber (sehen wir mal von der Unsicherheit die Ebay-Händler ohne vernünftige eigene Homepage bieten ab), so scheint das ja vor allem bei Amazon aufzutauchen (oder da durch Rezensionen nur offensichtlicher). In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf Hinweisen, dass Amazon ja auch Sachen mit Direktversand aus China anbietet. SWR/WDR oder NDR hatten da mal nen Tst gemacht, von 7 Elektronikteilen bestanden 5 den Test eines Sachverständigen nicht und hätte gar nicht in die EU eingeführt werden dürfen.
 
Erst einmal solltest Du fest stellen, ob sie überhaupt eine Herstellergarantie hat. Das haben bei weitem nicht alle. Auch Amazon verkauft ständig HDDs, die nicht für den Endkundenmarkt bestimmt sind und Null Herstellergarantie haben.

Solange die Herstellergarantie nicht in den Produktinfos mit angegeben ist, solange würde ich davon ausgehen, es gibt keine. Da handelt es sich idR nicht um RMA HDDs. Das sind einfach HDDs, die nicht für den europäischen Markt vorgesehen sind oder einfach OEM HDDs. wo der Hersteller keine Endkundengarantie gewährt.

Und dann gilt generell das Produktionsdatum. Und auf Kulanzbasis vielleicht auch das Kaufdatum. Einfach mal die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers durch lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst einmal klären ob sie überhaupt (noch) Garantie hat oder nicht. Wenn nicht, evtl. Garantiefrist bereits abgelaufen - wird einem i.d.R. dann aber auch angezeigt oder es ist ein OEM-Modell und bei letzterem gibt es von WD keine Garantie.

Ansonsten gilt Produktionsdatum oder halt Kaufbeleg. Beim Kaufbeleg sollte dann aber auch die Serien-Nr. hervorgehen, wenn es sich schon um ein so altes Schätzchen von 2012 Produktionsdatum handeln sollte.
 
Also beim Warranty-Check von WD beginnt die Garantie immer ca. 2 Monate nach Produktionsdatum, ganz egal, wann man sie gekauft hat.

Kann natürlich sein, dass man mit der Rechnung den Termin noch etwas nach hinten legen kann. Aber bei Produktionsdatum 2012 wird dich WD wahrscheinlich auslachen.


Also würde ich mal davon ausgehen, dass sie keine oder maximal Restgarantie hat (falls es eine mit 5 Jahren ist).

Jedoch solltest du Garantie oder zumindest Gewährleistung gegenüber dem Händler haben.



Neue Festplatten sind normalerweise in einem verschweißten Antistatikbeutel mit dem Logo des Produzenten und weiteren Infos drauf.

Also an alle: Kauft doch bitte einfach keine Festplatten, die sich in Antistatikbeuteln befinden, die nur mit einem Klebestreifen verschlossen wurden und kein Logo tragen! ;)
 
bei OEM Platten ist man eh immer der Dumme wenns um Garantie geht...entweder der Verkäufer lässt mit sich handeln oder nicht...

als vor jahren mal das Debakel mit den IBM Platten war..die nach einer Woche schon den Geist aufgaben...bin ich auch zum Verkäufer hin...der sagte dann OEM..Pech gehabt..neue Kaufe...so kann es halt laufen
 
BlubbsDE schrieb:
Erst einmal solltest Du fest stellen, ob sie überhaupt eine Herstellergarantie hat. Das haben bei weitem nicht alle. Auch Amazon verkauft ständig HDDs, die nicht für den Endkundenmarkt bestimmt sind und Null Herstellergarantie haben. (...)
Ich hab ja noch keine gekauft. Ich dachte mir ich frag besser vorher nach. :) Ich werd sicherheitshalber, wenn WD wieder erreichbar ist mal fragen, wie die sich in so nem Fall verhalten würden.
Ltownwriter schrieb:
Klinke Dich einfach bei uns mit rein, da wurden die meisten Deiner Fragen schon behandelt.

Neue HDDs vom Händler – wirklich unbenutzt?
Umpf, 7 Seiten. Aber ok, dann lese ich mal. Es ging mir aber auch speziell um WD.
AdoK schrieb:
Erst einmal klären ob sie überhaupt (noch) Garantie hat oder nicht. Wenn nicht, evtl. Garantiefrist bereits abgelaufen - wird einem i.d.R. dann aber auch angezeigt oder es ist ein OEM-Modell und bei letzterem gibt es von WD keine Garantie.

Ansonsten gilt Produktionsdatum oder halt Kaufbeleg. Beim Kaufbeleg sollte dann aber auch die Serien-Nr. hervorgehen, wenn es sich schon um ein so altes Schätzchen von 2012 Produktionsdatum handeln sollte.
Ja, mit OEM ist mir klar. Früher war es mal so, dass man die OEM-Platten von WD daran erkennen konnte, dass sie keine Farbkodierung hatten. Eine WD Blue, hatte dann keinen blauen Streifen und das Label komplett in weiß gehalten, bei gleicher Modellnummer. Zu IDE-Zeiten hatten die retail HDDs alle nen gelben Streifen egal welche Serie und dieser fehlte dann bei OEM (später bekam die Velociraptor ja gelb zugewiesen).

Stimmt, Kaufbeleg+Seriennummer. Sonst könnte ja jeder ankommen und einfach ne alte HDD und ne Rechnung von ner neuen nehmen. Guter Hinweis!
MrJules schrieb:
Also beim Warranty-Check von WD beginnt die Garantie immer ca. 2 Monate nach Produktionsdatum, ganz egal, wann man sie gekauft hat.

(...)

Jedoch solltest du Garantie oder zumindest Gewährleistung gegenüber dem Händler haben.



Neue Festplatten sind normalerweise in einem verschweißten Antistatikbeutel mit dem Logo des Produzenten und weiteren Infos drauf.

Also an alle: Kauft doch bitte einfach keine Festplatten, die sich in Antistatikbeuteln befinden, die nur mit einem Klebestreifen verschlossen wurden und kein Logo tragen! ;)
Garante ist nur 1 Jahr ab Kauf, dass bringt einem ja je nach Szenario auch nichts, wenn sie bei WD eigentlich noch in der 3 Jahres-Garantie drin wäre, wenn die Platte retail wäre.

Das mit dem Klebestreifen und geöffneten Beutel, sollte ja wohl keiner für neu halten. Aber so weit ich weiß sind auch alte, genullte Platten mit dem Logo versehen und eingeschweißt. Da hilft dein TIp also recht wenig ;)

Das mit den 2 Wochen, weißt du das sicher? Dann brauch ich bei WD nicht nachfragen.

Ich glaub, ich spar mir aber den Aufriss und werd einfach ein Modell nehmen, dass erst seit 3 Jahren auf dem Marlt ist. :)
Ergänzung ()

PS: im anderen Thread schon fündig geworden. https://www.computerbase.de/forum/t...ler-wirklich-unbenutzt.1565010/#post-18544718

Holt schreibt, HGST sagt, dass die Festplatten höchstens 1 Jahr zw. Hertsellung und Verkauf liegen dürfen, weil sie sonst überlagert sind.

Weiter schriebt Holt auch, dass Garantie ab Verkauf und nicht ab Herstellung geht, allerdings verstehe ich den Satz nicht genau, da scheint aber die HErstellergarntie nicht zu greifen, was ja dann logisch ist.
"Aber sie sind immer aus Vorbesitz und haben daher keine Herstellergarantie, denn die beginnt ab dem Verkaufs- und nicht ab dem Herstellerdatum, auch wenn in den Systemen ein Garantieende hinterlegt ist, welches vom Herstellungsdatum abhängt, weil der Hersteller ja selbst das reale Verkaufsdatum nicht kennt."
Werde das im anderen Thread wieter thematisieren.
 
Apfelorange schrieb:
wenn ein Händler versiegelte Neuware von WD verkauft und das Produktionsdatum z.B. 2012 ist, die Platte 3 Jahre Garantie hat und sie in 2016 gekauft wurde, ob dann das Kaufdatum/Rechnugn zählt und es da von WD die 3 Jahre Herstellergarantie gibt oder zählt ab Rechnung nur noch die 1 Jahr Händlergarantie (bzw. 2 Jahre Gewährleistung)?
Händler können zwar auch ein Garantieversprechen abgeben, aber i.d.R sind sie nur an die Gewährleistungspflicht gebunden, denn Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und eben i.d.R. des Herstellers aufgrund dessen Garantieversprechen und deckt dann auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab. Auf diese Garantiebestimmungen kommt es eben auch an, ab wann die Garantie beginnt und wie lange sie läuft, meist steht dort ab Kaufdatum des Erstkäufers und da ist bei so alten HDDs eben i.d.R. der Knackpunkt, wenn sie aus Vorbesitz stammen, ob wirklich gebraucht oder nicht, dann hat man eben in alle Regel keine Garantie mehr.

Apfelorange schrieb:
Bei geizhas gibt es bei einer Hitachi-Festplatte einen LInk zu nem aktuellen Thread hier im Forum (Januar 2016). Als ich dann für weitere HDDs (WD) bei Amazon nach Rezensionen gesucht habe, viel mir auf, dass das scheinbar eine richtige Seuche ist. Beispielsweise bei WD AV und AV-GP Serien (ein Käufer berichtete sogar, dass Schrammen mit Edding ausgebessert waren).
Zumindest bei den RE4 gab es schon sehr verdächtige Angebote wo ich wetten würde, dass man dort dann zumindest beim günstigsten Anbieter wirklich nur Gebrauchtware bekommen wird. Klare Warnzeichen sind günstige Preise für HDDs mit sehr guten Eigenschaften wie Dauerbetriebszulassung und langer Garantiedauer die schon länger am Markt sind und nun knapp über den Preisen der billigsten Desktop-HDDs angeboten werden. Man sollte man bei Händlern wie Conrad oder Reichelt nach diesen Modellen Ausschau halten, die schreiben dann auch wohl ehrlich, dass es Gebrauchtware ist bzw. führen sie im Falle von Conrad in der Kategorie der Gebrauchten HDDs. Findet man so ein Modell dann woanders günstiger, sollte man sehr misstrauisch werden, mehr noch als wenn man einen gebrauchten 200D in hellelfenbein mit dunklen Kunstledersitzen von Gebrauchtwarenhändler als Rentnerwagen mit ganz wenig km angeboten bekommt :evillol:

Außerdem sollte man um ältere Modell meiden, die der Hersteller selbst gar nicht mehr so in der Kapazität im Programm führt und erste recht wenn auch noch ein Produktionsdatum angegeben ist.
Apfelorange schrieb:
Sowas ähnliches gab es ja früher schonmal mit Seagate Patten (2009 oder so?).
So in der Form kann ich mich daran nicht erinnern, es gab und gibt immer mal wieder Refurbished HDDs im Handel die als Neuware verkauft werden und dann gibt es die klassischen "Hersteller" von Gebrauchtware mit eigenen Label, wie i.Norys, Mediamax und früher auch MD, aber deren HDDs haben andere Etiketten und geben auch andere Kennungen aus als die Originale, da steht dann z.B. statt WDxxx WLxxx wenn man sich die S.M.A.R.T. Werte in CrystalDiskInfo ansieht. Da musst man eben einfach wissen, dass z.B. eine neue i.Norys schon mal ein Leben als Hitachi, Samsung, Seagate oder WD hinter sich hat, die Medimax (auf auch WD Medimac genannt) waren wohl alle vorher WD.
Apfelorange schrieb:
Aber mir kommt es vor, als würde das überhand nehmen.
Mir auch und eben bisher vor allem von den Hitachi Ultrastar und WD und vor allem in 2TB von HDD mit Zulassung für Dauerbetrieb. da hat wohl jemand die "Entsorgung" von Festplatten aus Rechenzentren umorganisiert :evillol:
Apfelorange schrieb:
Wie soll man auch wissen, ob dies Restbestände sind oder ungekennzeichnete/genullte Rückläufer?
Durch auslesen der Loginformationen mit smartctrl -a unter Linux oder Windows, denn das gibt es auch für Windows oder eben mit GSmartControl, was eine graphische Oberfläche dafür ist.
Apfelorange schrieb:
Man kauft ja manchmal auch gerne eine Vorgängerserie, weil da die Kinderkrankheiten schon ausgebessert sind, die sich bei einer neuen Serie evtl. erst noch zeigen.
Genau das würde ich bei HDDs nicht machen, da man dann entweder überlagerte oder aufbereite Altware bekommt.

Apfelorange schrieb:
(sehen wir mal von der Unsicherheit die Ebay-Händler ohne vernünftige eigene Homepage bieten ab), so scheint das ja vor allem bei Amazon aufzutauchen (oder da durch Rezensionen nur offensichtlicher). In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf Hinweisen, dass Amazon ja auch Sachen mit Direktversand aus China anbietet.
Das Problem ist die Logistik, zumindest bei Amazon werden die Waren der Händler die diese gemeinsame Logistik nutzen und die gleiche Identifikationsnummer habe, einfach zusammengeworfen. Egal wer die eingeliefert hat und wer sie verkauft, alle Kunden werden dann aus dem Lagerbestand beliefert und wenn nur ein Händler solche Ware aus unseriösen Quellen einliefert, bekommt man sie als Kunden eben u.U. auch geliefert.

Amazon und eBay sollte man daher eben meiden und ich kaufe meine HDDs auch nur im Laden, z.B. in Ladengeschäften der großen Internethändler.
Apfelorange schrieb:
Umpf, 7 Seiten. Aber ok, dann lese ich mal. Es ging mir aber auch speziell um WD.
In dem Thread geht es um das Thema allgemein, den solltest Du schon lesen.

Apfelorange schrieb:
Garante ist nur 1 Jahr ab Kauf, dass bringt einem ja je nach Szenario auch nichts, wenn sie bei WD eigentlich noch in der 3 Jahres-Garantie drin wäre, wenn die Platte retail wäre.
Wobei die Frage ist, wer diese Garantie gibt und zu welchen Bedingungen, denn von WD haben die Platten ja entweder 3 Jahre oder gar keine Garantie.

Apfelorange schrieb:
Holt schreibt, HGST sagt, dass die Festplatten höchstens 1 Jahr zw. Hertsellung und Verkauf liegen dürfen, weil sie sonst überlagert sind.
Und Seagate das ebenfalls in einigen der Product Manuals 1 Jahr bei Originalverpackung und kontrollierten Bedingungen stehen.

Apfelorange schrieb:
Weiter schriebt Holt auch, dass Garantie ab Verkauf und nicht ab Herstellung geht, allerdings verstehe ich den Satz nicht genau, da scheint aber die HErstellergarntie nicht zu greifen, was ja dann logisch ist.
Die konkreten Garantiebedingungen sollte man immer beim jeweiligen Hersteller nachlesen, aber es ist eben i.d.R. so, dass die Garantie ab Kaufdatum gilt und natürlich dem Datum des erstmaligen Verkaufs der Neuware.
 
Brötchenesser schrieb:
als vor jahren mal das Debakel mit den IBM Platten war..die nach einer Woche schon den Geist aufgaben...bin ich auch zum Verkäufer hin...der sagte dann OEM..Pech gehabt..neue Kaufe...so kann es halt laufen

Da hat er Dich aber beschissen. Denn auch wenn OEM und keine Herstellergarantie, 2 Jahre Gewährleistung vom Händler muß er Dir geben. Davon musst Du die ersten 6 Monate nicht mal beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag. ER hätte Dir die auf jeden Fall tauschen oder erstatten müssen.
 
Damals gab es diese Regelung mit den 2 Jahren Gewährleistungspflicht so noch nicht, die beruhen auf der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und die wurde erst im Januar 2002 mit der Schuldrechtsreform des BGB in Deutschland umgesetzt. 2002 hat IBM seine Festplattensparte an Hitachi verkauft und die Hitachi HDDs haben heute noch einen sehr guten Ruf. Als Deathstar war vor allem die Deskstar 75GXP aus dem Jahr 2000, also vor der Schuldrechtsreform. Aber in der Zeit haben viele hier im Forum wohl nur geschrien, weil ihre Windel voll war :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, hätt drauf gewettet daß das mit der Schuldrechtsreform schon länger her ist. Aber gabs da nicht vorher auch schon eine Gewährleistungsfrist, wenn auch wesentlich kürzer? Ich finde momentan nur keine Quelle, wo das genau steht, wie das vorher geregelt war.

IBM Platten hab ich früher öfter verbaut und auch selbst im Einsatz gehabt. Zur fraglichen Zeit hab ich aber glaub ich keine damals aktuellen gehabt, die Deathstar ist an mir vorbei gegangen. Aber ich glaub ich dürft noch IBM Platten bis maximal so 40 GB in irgendwelchen Retro-PCs haben.
 
Aber selbst, wenn das damals in KRaft gewesen wäre. Wie Holt schon im anderen Thread sagte, musst du ja bei Gewährleistung nach 6 Monaten selber beweisen, dass die Platte an einem Produktionsfehler verreckt ist und nicht du selber Schuld hattest.
 
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