Test Zendure AIO 2400 im Test: AiO-Balkon­kraft­werk-Akku überzeugt mit Leistung und Design

Weyoun schrieb:
Da es vor allem in Altbauwohnungen einen "Sanierungsstau" gibt (dort herrschen nach wie vor die alten Zähler vor) und es mehr BKW-Anträge gibt als die Netzbetreiber kapamäßig die Zähler tauschen können, nehmen die Netzbetreiber dieses Thema oft sportlich und erlauben dir die Nutzung eines BKW, verzichten aber auf einen Zählertausch.
Wenn du die offizielle Erlaubnis des Netzbetreibers hast, dann ist es natürlich nicht illegal.

Ohne diese Erlaubnis ist es jedoch nicht nur ein "Kavaliersdelikt". Dann kann es sogar das als Betrug gesehen werden.
Versteh mich bitte nicht falsch, mir geht es hier nicht um Moral oder dass ich in irgendeiner Weise Mitleid mit den Netzbetreibern hätte. Es ist aber im "worst case" nicht ganz trivial.
 
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Vielen Dank für die Hilfe, wie man die Grundlast raus bekommt. Das werde ich mir über die nächsten Tage mal ansehen.
Wenn wir über eine Anlage mit Akku reden, dann ist es ja grundsätzlich so, das der Akku auch draußen stehen soll. Ist das im Winter sinnvoll? Ich meine die Kälte trägt ja negativ zur Haltbarkeit des Akkus bei.

Arne schrieb:
Wie ich weiter vorne schrieb, kann man viele Zähler so freischalten/einstellen dass sie den aktuellen Stromverbrauch in Watt anzeigen. In der Nähe des Zählers sollte dann in dem Fall eine entsprechende Anleitung zu finden sein.

Es muss ein Zwei-Richtungs-Zähler (das steht dann auch so drauf) sein oder einer mit Rücklaufsperre, da gibt es ein entsprechendes Symbol.

Welcher wäre denn der Richtige um ein BKW sinnvoll zu betreiben? Ein Zwei-Richtungs-Zähler, nehme ich an. Da einer mit Rücklaufsperre ja die eingespeiste Leistung nicht gutschreibt, korrekt?
 
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Tobi-S. schrieb:
Wenn wir über eine Anlage mit Akku reden, dann ist es ja grundsätzlich so, das der Akku auch draußen stehen soll. Ist das im Winter sinnvoll? Ich meine die Kälte trägt ja negativ zur Haltbarkeit des Akkus bei.
Ne mach bei meinem PKW auch nix außer Reichweite fressen also ist dann beim BKW Akku ähnlich im Winter hat er einfach weniger Kapazität. ;)
 

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G00fY schrieb:
Würde ja reichen wenn du einen Gesetzestext verlinkst, welcher deine Auffassung stützt. Diesen wirst du aber nicht finden und da gibts auch nichts zu diskutieren
Ich muss nichts beweisen, was es nicht gibt. Gesetze sind ja keine Blacklist.
Der Hintergrund, weshalb hier noch kein anderer intelligenter Zähler installiert ist, ist ein ganz anderer. Da geht es nämlich um den Datenschutz und den Upload von Daten, was von einem OVG höchst selbst festgestellt wurde. Genau genommen fehlt die BSI-Lizensierung.
Auch dein zitierter Text sagt nur aus: einheitliches Verfahren. Das hat jeder Zähler, ob analog oder digital.
 
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Das mit den Ladezyklen ist mir immer noch ein Rätsel. Zählt da jedes Abfallen auf 0% Ladeleistung und wieder >0%? Dann würde quasi jede dicke Wolke einen neuen Zyklus auslösen und man hätte die 30.000 innerhalb weniger Monate erreicht.
 
Tobi-S. schrieb:
oder einfach abends und morgens den Zähler ablesen und ausrechnen?
Exakt so!

Tobi-S. schrieb:
Da einer mit Rücklaufsperre ja die eingespeiste Leistung nicht gutschreibt, korrekt?
Für ein BKW bekommst du für den Überschuss sowieso keine Gutschrift so weit ich weiß.
 
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Genau, was du mit einem vereinfacht angemeldeten Balkonkraftwerk ins Netz einspeist, schenkst du in der Regel dem Netzbetreiber. Daher ist es für dich egal ob du einen Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler hast - nur rückwärts drehen soll/darf er sich halt nicht. Aber selbst wenn du die 8ct Einspeisevergütung bekommen würdest, hättest du kaum was davon, daher ist Einspeisung gar nicht das Ziel und wiederum deshalb ist es ja für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wichtig dass du deine Grundlast kennst bzw. deinen Verbrauch tagsüber einschätzen kannst, weil du den Sonnenstrom sofort selbst verbrauchen möchtest - oder alternativ eben mit einem Akku zwischenspeichern, aber da wirds schon komplizierter mit der Wirtschaftlichkeit. ;)
 
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@MUC
Es werden Volladezyklen angegeben. Ein Ladezyklus ist wenn man die Kapzität des Akkus geladen hat (hier 2400Wh).
Hier werden also 3000 solcher Zyklen bis 80% Restkapazität angegeben.
 
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SaxnPaule schrieb:
Für ein BKW bekommst du für den Überschuss sowieso keine Gutschrift so weit ich weiß.
Dein Wissen ist falsch. Je nach lokalem Netzbetreiber ist das ohne große Hürden einfach bei der Anmeldung möglich (ein BKW ist eine Erzeugungsanlage nach EEG). Meist ist der Verzicht auf die EEG-Umlage aber die Regel, da die Betreiber Kosten und Aufwand natürlich scheuen und hier gerne Steine in den Weg legen.
 
Un gibt es dazu schon Urteile, mir sind keine bekannt. Shätzungsweise sind 70% der BKW in Deutschland nicht angemeldet. Der Umstand das hier dann die Zähler Rückwärts laufen ist also sehr hoch und dennoch gibt es keine Klagewelle bzw sitzt keiner deswegen im Knast.
 
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@G00fY Okay, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ja es ist möglich, rechnet sich aber vorn und hinten nicht.

https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-einspeisung schrieb:
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und die Einspeisevergütung trotzdem beanspruchen möchte, muss dies dem Netzbetreiber mitteilen. Denn anschließend wird ihm ein Stromzähler installiert, der die eingespeiste Strommenge misst. Die Kosten hierfür betragen meist über 100 Euro. Dazu kommen nochmals 20 Euro Messstellengebühr pro Jahr.

Ist halt fraglich, ob der im Zitat genannte Zähler, der gleiche ist, der sowieso bereits installiert ist. Dann wären die Zusatzkosten natürlich irrelevant und man kann tatsächlich 5 EUR im Jahr verdienen.

Ich hab dieses Jahr schon ganze 4kWh eingespeist. Was mir da an Kohle verloren gegangen ist :(
 
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SaxnPaule schrieb:
@G00fY Okay, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ja es ist möglich, rechnet sich aber vorn und hinten nicht.
Für wen rechnet es sich nicht? Wenn ich als Betreiber für den Überschuss was bekomme ist das doch toll. Kannst dir ja ausrechnen wie viel Geld da zusammen kommen bei 8ct pro kWh (im PV Forum hat jemand fürs Vorjahr 26€ Gutschrift vom Netzbetreiber erhalten). Wenn die einzige Bedingung hierfür das Ankreuzen im Anmeldungsformular ist, wieso sollte sich das "nicht rechnen"?
d3nso schrieb:
Der Umstand das hier dann die Zähler Rückwärts laufen ist also sehr hoch und dennoch gibt es keine Klagewelle bzw sitzt keiner deswegen im Knast.
Achso, wenn wegen eines Gesetzes niemand im Knast gelandet ist, kann man es ignorieren und sich mit dem Verstoß sogar hier in einem öffentlichen Forum brüsten? Ich denke niemand ist ein Heiliger und viele Gesetze sind fragwürdig. Dennoch muss man sich mit sowas nicht profilieren und Leute, die sich in diesem Fall ans Gesetz halten, indirekt herabstufen.
 
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Mcr-King schrieb:
Dafür gibt es Versicherungen WGB und Hausrat und ja eine Richtige PV ist nartürlich besser als ein BK nur in der Stadt ist es die Lösung schlecht hin.
Die Versicherungen zahlen allerdings nicht. Einfach mal nach den Fällen googeln. Hier werden die geschädigten gern hängen gelassen.
 
G00fY schrieb:
Wenn die einzige Bedingung hierfür das Ankreuzen im Anmeldungsformular ist, wieso sollte sich das "nicht rechnen"?
Wenn das die einzige Bedingung ist, dann gebe ich dir Recht. Wenn deswegen aber weitere Hürden und Kosten dazukommen, dann eben nicht. Daher habe ich ja das Zitat bzgl. der "Messstelle" gepostet.

Und genau ab da werden dann evtl. Speicherlösungen wieder interessant. Wenn da jemand 26 EUR im Jahr zurückbekommen hat, dann entspricht das 325kWh bei 8 Cent Einspeisevergütung. Im Umkehrschluss 97,50 EUR Ersparnis, wenn er diese in einen Akku gespeichert hätte. Noch ein bisschen an der Panelleistung schrauben und schon rechnet sich ein Akku mehr als die Einspeisevergütung.

Andererseits, wenn man es "schafft" mit einem BKW über 300kWh einzuspeisen hat man irgendwie falsch geplant.

Mit dem Solarpaket 1 entfällt ja dann auch die Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber, womit dieses "Kreuzchen" dann auch fraglich wird. Oder gibt es das bei der BNetzA auch?
 
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schniposa2019 schrieb:
Fällt angeblich unter Steuerhinterziehung.


"Aktuell gilt es als Straftat, Stromzähler rückwärts laufen zu lassen, das kann sogar als Versuch der Steuerhinterziehung geahndet werden." Quelle
Noch ein Blogger, der es nicht verstanden hat. Gut auch, wenn man sich direkt selbst widerspricht:

"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein rückwärtslaufender Zähler an sich kein Grund zur Sorge sein muss, solange die Einspeisung ordnungsgemäß angemeldet und registriert ist. Im Gegenteil, es kann sogar ein Zeichen dafür sein, dass Ihr Balkonkraftwerk effizient arbeitet und Sie aktiv zur erneuerbaren Energieerzeugung beitragen.

Aber darf man Stromzähler rückwärtslaufen lassen? Die Antwort lautet: Nein!"

Völliger Unsinn, was auch darunter steht. Das Manipulieren des Zählers selbst ist strafbar. Das ist hier auch nicht der Fall.
 
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d3nso schrieb:
Un gibt es dazu schon Urteile, mir sind keine bekannt. Shätzungsweise sind 70% der BKW in Deutschland nicht angemeldet.
Ich selbst sprach von "worst case".

Auch hier steht z.B.:

Droht Strafe, wenn der Zähler rückwärts läuft?

Wenn bei der Einspeisung von Strom aus dem Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts läuft, kann das strafbar sein − zumindest theoretisch. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In der Praxis scheint eine solche Strafe im Zusammenhang mit einem Balkonkraftwerk allerdings unwahrscheinlich. Zumal es sich um relativ geringe Strommengen handelt. Unserer Redaktion ist auch kein Fall bekannt, in dem eine solche Strafe verhängt wurde.
Herr Habeck müsste doch kein Gesetz zur Diskussion stellen, das (übergangsweise) das Rückwärtslaufen gestattet, wenn das aktuell nicht untersagt wäre.

Nachtrag:
Letztendlich geht es um § 268 StGB, der hier bisher Anwendung fand.
 
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Der Zählertausch geht auf Kosten des Netzbetreibers und die Messstellengebühr zahlt man für den alten Zähler auch schon, sind nur vielleicht wenige Euro weniger pro Jahr. Das sollte einen von der korrekten Anmeldung wirklich nicht abhalten.
Wenn der Netzbetreiber vom rückwärts drehenden Zähler weiß bzw. das BKW angemeldet wird und er sagt der Zähler muss nicht getauscht werden, kann ich hier keinen Betrugstatbestand erkennen. Die wissen ganz genau welche Zähler wo verbaut und und welche rückwärts drehen können. Manche nehmen das halt hin, andere nicht (mein Netzbetreiber hier tauscht die Zähler relativ zügig nach Anmeldung gegen Zweirichtungs-MME).

Hexenkessel schrieb:
Die Versicherungen zahlen allerdings nicht. Einfach mal nach den Fällen googeln. Hier werden die geschädigten gern hängen gelassen.

Mag sein dass es hier gelegentlich Schwierigkeiten gibt, aber ganz ehrlich: Immer wenn ich mit Versicherungen zu tun hatte, habe ich von denen bekommen was mir zustand. Meine Wohngebäudeversicherung weiß allerdings auch dass ich eine Solaranlage und eine Wärmepumpe haben, ich hatte extra nachgefragt ob und wofür hier Versicherungsschutz besteht - wenn man denen das aber nicht mitteilt und dann plötzlich irgendwann den Diebstahl meldet, kann ich mir schon vorstellen dass man da skeptisch ist.
 
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