Opposition nun geschlossen gegen Websperren-Gesetz
Nachdem das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ mit der überraschenden Unterschrift des Bundespräsidenten vor einigen Tagen ausgefertigt wurde, haben mittlerweile alle Oppositionsparteien einen Antrag zur Aufhebung des Gesetzes eingereicht.
Den Anfang machten dabei die Linken, die bereits Ende Januar und damit vor der Unterzeichnung des Gesetzestextes durch Horst Köhler den Entwurf eines Mantelgesetzes verabschiedeten. Der Gesetzesentwurf sah für jeden der damals denkbaren Schritte eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vor. Auch die Grünen haben sich noch eine Woche vor der Unterzeichnung Köhlers auf einen eigenen Gesetzesentwurf einigen können. Keinen konkreten Antrag wieß bis vor kurzem die SPD vor, die das Zugangserschwerungsgesetz seinerzeit mitgetragen hat. In einem neueren Antrag ziehen die Sozialdemokraten nun jedoch nach und untermauern damit ihre bereits im Dezember propagierte Einstellung.
Trotz des eigentlich überfälligen Schritts – mittlerweile ist jede Bundestagspartei gegen den ursprünglichen Gesetzesentwurf – wurden die Sozialdemokraten für ihr Vorgehen vor allem von Vertretern der Unionsparteien getadelt. So verteidigte etwa Ansgar Heveling von der CDU die Absichtserklärung von CDU, CSU und FDP, das Zugangserschwerungsgesetz durch einen Erlass an das zuständige Bundeskriminalamt (BKA) auszusetzen. Das Gesetz selbst sei dabei jedoch ein richtiger Schritt, wie er meint. Demnach gehen der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet „schändliche Taten“ voraus, diese könnten „auch verhindert werden, indem man die Verbreitungswege kappt“. Ins gleiche Horn blies die CSU-Politikerin Dorothee Bär: „Jeder der damals Beteiligten wusste, dass Sperren nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Aber wir wollten einen ersten Schritt in richtige Richtung gehen.“ Auf diesen müsse nun „draufgesattelt werden“. Hinter das Beschlossene dürfe man dabei nicht zurückgehen. Der FDP-Politiker Christian Ahrendt zweifelt zwar nicht an der Ungeeignetheit des Zugangserschwerungsgesetzes, das intendierte Ziel zu erreichen, kritisierte die SPD aber dafür, die Bedenken nicht schon in der großen Koalition ernst genommen zu haben und nun „mit einem Heiligenschein durchs Land“ zu laufen.