Zweifel an französischem Three-Strikes-Gesetz

Benjamin Beckmann
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In der französische Regierungspartei UMP mehren sich Zweifel an „Loi hadopi“, das außerhalb Frankreichs gerne als „Three-Strikes“-Gesetz bezeichnet wird. Sogar der derzeitige Fraktionschef der UMP gesteht einen Meinungswandel zu diesem Thema ein.

Das „Gesetz für Kreation und Internet“ trat am 1. Januar 2010 in Kraft, nachdem es im letzten Jahr vom Parteienbündnis UMP verabschiedet wurde. Es sieht vor, dass Internetnutzer nach Urheberrechtsverletzungen in drei Stufen sanktioniert werden. Während auf den ersten Verstoß lediglich eine Verwarnung folgt, wird bei erneuter Nichtbeachtung der Rechte Anderer die Bandbreite des Anschlusses gedrosselt. Die dritte Ebene stellt dann ein Eintrag auf einer schwarzen Liste und die vorläufige Sperrung des Internetanschlusses dar.

Umstritten ist das Gesetz nicht nur aufgrund der häufig als drakonisch empfundenen Strafen, sondern auch wegen der umgekehrten Beweislast. So muss im Zweifel der Anschlussinhaber nachweisen können, dass über seine Verbindung keine illegale Handlung stattgefunden hat.

Opposition und Netzaktivisten ging das deutlich zu weit. Nun distanzieren sich aber auch Mitglieder der UMP von dem unpopulären Gesetz, so etwa der UMP-Fraktionschef Jean-François Copé, welcher im Interview mit dem französischen Magazin „Le Figaro“ erstmals von „Schwächen und ungeschickte Formulierungen im Gesetzespaket” sprach.

Dass auch seine Parteikollegen so denken, beweist wohl die vor einigen Monaten eingerichtete UMP-Arbeitsgruppe „Digitale Ethik“, welche im Mai den Bericht „Freiheiten und Regeln in der digitalen Welt“ (PDF in französischer Sprache) veröffentlichte – ein immerhin 38 Seiten umfassendes Dokument. Darin wird der französischen Gesetzgebung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Internet attestiert und behauptet, dass härtere Bestimmungen nicht automatisch zu einem Rückgang von illegalem Filesharing führen. Außerdem werde letzteres zunehmend von Streaming-Angeboten abgelöst. Der Bericht der Arbeitsgruppe enthält auch einen Appell an die Wahrung der Netzneutralität, welche „eines der Grundprinzipien des Internets ist“.

Ob und wann das Gesetz überarbeitet oder gekippt wird, ist allerdings ungewiss. Derzeit liegt „Loi hadopi“ ohnehin auf Eis, da es zwar zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, aber immer noch nicht angewandt wird. Entsprechende E-Mails oder Briefe an Anschlussinhaber wurden bis dato nicht verschickt. Denkbar, dass es dabei bleibt.