Google und Microsoft betreiben Prism-Klage weiter
Microsofts Chef-Syndikus Brad Smith teilt in einem Eintrag im Technet-Blog mit, dass beide Unternehmen, auch wenn sie ansonsten vieles trennt, in einer Sache zusammenstehen. Es geht um die Weigerung der Regierung, die Regeln zu lockern, unter denen Unternehmen die Öffentlichkeit über behördliche Datenabfragen informieren dürfen.
Beide Unternehmen hatten im Juni, nach Bekanntwerden der ersten Dokumente der Prism-Affäre, Klage eingereicht mit dem Ziel, die Öffentlichkeit differenzierter über Datenanfragen seitens der Regierung informieren zu dürfen. Damit wollten sie den im Raum stehenden Generalverdacht, die Unternehmen würden willfährig Daten ihrer Kunden herausgeben, entkräften. Das US-amerikanische Justizministerium hat seitdem sechs Fristverlängerungen für die Klageerwiderung erbeten. Gespräche zu einer außergerichtlichen Einigung verliefen bisher fruchtlos.
Vorgestern hatte in dieser Sache die Regierung verkündet, die Gesamtzahl der Anfragen im Rahmen der nationalen Sicherheit auf Herausgabe von Kundendaten der letzten 12 Monate veröffentlichen zu wollen und das künftig einmal jährlich zu tun. Smith bezeichnet dies als ersten richtigen Schritt, schränkt jedoch ein, die Bürger verdienten mehr Informationen, die ihnen die Verfassung sogar garantiere. So hält Smith eine Unterscheidung für wichtig, die die Anfragen nach reinen Metadaten etwa von Anfragen nach Inhalten von E-Mails trennt.
Da über die letzten Wochen in den Gesprächen mit Regierungs-Anwälten keine Fortschritte erzielt werden konnten, werden beide Unternehmen den Rechtsstreit forcieren und erhoffen sich von den Gerichten, dass mehr Informationen nach außen kommuniziert werden dürfen. Gleichzeitig gibt Smith angesichts zunehmender kontroverser Diskussionen in Regierungskreisen der Hoffnung Ausdruck, die Mitglieder des Kongresses mögen weiter Druck machen, um zukünftig mehr Informationsfreiheit zu gewährleisten.
Die Unternehmen sehen sich seit dem Bekanntwerden der Affäre großem Vertrauensverlust gegenüber und würden dem gerne mit weitergehenden Informationen entgegenwirken. Daran hindert sie der Maulkorb (Gag Order), dem Unternehmen unterliegen, die einen NSL erhalten haben. Die Verschwiegenheitsanordnung hindert sie nicht nur daran, über den Inhalt des NSL zu sprechen, sondern auch generell über dessen Erhalt. Somit standen viele große Unternehmen nach den ersten Enthüllungen im Verdacht der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit der NSA. Das einzige Mittel zu ihrer Verteidigung war das Leugnen der Presseberichte, was natürlich ohne weitere Erläuterungen wenig glaubwürdig wirkt.
Ebenfalls von einer „Gag Order“ bedroht sieht sich derzeit der ehemalige Chef des E-Mail-Dienstes Lavabit, der freiwillig seine Firma schloss, um die Daten seiner Kunden zu schützen. Auch er klagt derzeit gegen die Verschwiegenheitsklausel, die ihn mit Haft bedroht, falls er über die Vorfälle spricht, die ihn zur Aufgabe seiner Existenz bewegten.