Recht auf Vergessen: Google will Suchergebnisse nur für Europa löschen
Mit dem Recht auf Vergessen besteht die Möglichkeit, unliebsame Links aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen wie Google zu löschen. Doch dabei handelt es sich nur um ein europäisches Recht, erklärt Google nun in einem Blog-Beitrag. Daher sollen die Links auch nur in den hiesigen Versionen der Suchmaschine entfernt werden.
Diese Stellungnahme erfolgte, weil Google von der französischen Datenschutzbehörde CNIL aufgeforderte wurde, die beanstandeten Links nicht nur in der französischen Version zu löschen, sondern sie auch aus dem globalen Index zu entfernen. Diese Forderung vertreten europäische Datenschützer schon seit geraumer Zeit, doch Google lehnt dies seit jeher ab.
Dementsprechend heißt es nun auch in dem Blog-Beitrag: „Während das Recht auf Vergessen mittlerweile ein europäisches Gesetz sein mag, ist es kein globales Gesetz.“ Dementsprechend erklärt Google, dass kein Staat entscheiden dürfe, welche Inhalte die Nutzer aus einem anderen Staat zu sehen bekommen. Denn das Problem ist: In zahlreichen Staaten werden bestimmte Inhalte als illegal betrachtet, die anderswo auf der Welt vollkommen legitim sind. Sollte der Vorstoß der französischen CNIL nun zum Standard für die Internet-Regulierung werden, würde letztlich das Land mit dem geringsten Freiheitsrechten entscheiden können, welche Inhalte global verfügbar sind.
Dilemma um das Recht auf Vergessen
Hintergrund des Streits ist das „Recht-auf-Vergessen“-Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014. Demnach haben Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google die Links zu Webseiten mit persönlichen Daten aus den Ergebnislisten entfernen – zu diesen Webseiten zählen unter anderem auch Medienberichte. Solange kein öffentliches Interesse an den jeweiligen Inhalten besteht, müssen die entsprechenden Links auf Anfrage von den Suchmaschinenbetreibern gelöscht werden.
Das Problem in diesem Fall ist allerdings: Die Löschanfragen der jeweiligen Nutzer gelten nur für europäische Domains wie etwa Google.de, Google.fr oder Google.co.uk – auf Google.com sind die Ergebnisse immer noch verfügbar. Wäre die entsprechenden Suchergebnisse also trotz der Löschung erhalten will, muss dementsprechend nur auf die internationale Variante von Google ausweichen.
Aus diesem Grund erfolgte auch der Vorstoß der europäischen Datenschützer, den Google nun kritisiert. Neben den genannten Gründen wäre dieser nach Ansicht des Konzerns ohnehin unnötig. Laut Angaben des Unternehmens verwenden etwa 97 Prozent der Google-Nutzer in Frankreich eine europäische Version der Suchmaschine. Dementsprechend würden die gelöschten Links bei einem Großteil der Nutzer ohnehin nicht angezeigt werden.