Vorratsdatenspeicherung: Überwachungsgesetz ist nun offiziell gültig

Andreas Frischholz
89 Kommentare
Vorratsdatenspeicherung: Überwachungsgesetz ist nun offiziell gültig
Bild: William Warby | CC BY 2.0

Am Donnerstag hat Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterschrieben, sodass es seit Freitag offiziell in Kraft getreten ist. Bis die entsprechenden Daten aber tatsächlich gespeichert werden, sollen noch rund 18 Monate ins Land gehen.

Denn laut einem Bericht von Golem wird zunächst die Bundesnetzagentur beauftragt, anhand der rechtlichen Vorgaben eine technische Richtlinie zu erstellen. Mit dieser wird dann detailliert vorgeschrieben, welche Voraussetzungen die Provider erfüllen müssen, um die Verbindungs- und Standortdaten dem Gesetz entsprechend zu speichern. Dafür hat die Regulierungsbehörde zwölf Monate Zeit. Danach erhalten die Provider nochmals eine Frist von sechs Monaten, um die Vorgaben umzusetzen.

Starten wird die Vorratsdatenspeicherung also erst Mitte 2017, sofern das Gesetz bis dahin nicht schon wieder vom Bundesverfassungsgericht abgeräumt wurde. Dass die Karlsruher Richter das letzte Wort haben werden, ist bereits absehbar, da zahlreiche Gruppen eine Klage angekündigt haben.

Vorratsdaten für den bayrischen Verfassungsschutz

Äußerst umstritten ist das Gesetz ohnehin, doch in der letzten Woche verschärfte sich die Debatte nochmals. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte gegenüber dem BR angekündigt, dass künftig auch das bayrische Landesamt für den Verfassungsschutz die Möglichkeit erhalten soll, die Vorratsdaten auszuwerten. Eigentlich hatte der für das Gesetz verantwortliche Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärt, dass die Geheimdienste bei den Vorratsdaten außen vor bleiben.

Doch die vagen Formulierungen – die schon seit Monaten regelmäßig kritisiert werden – ermöglichen nun der bayrischen Landesregierung, das Gesetz weiter auszulegen. Herrmann sieht darin auch keinen Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung. Vielmehr werde Bayern damit „seiner Vorreiterrolle in Sachen Innerer Sicherheit gerecht“ und andere Länder sollten nachziehen.

Opposition fordert striktere Vorgaben

Derweil lehnt vor allem die Opposition den Vorstoß ab. So erklärte der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz gegenüber Spiegel Online, angesichts dieses Vorstoßes werde erneut deutlich, dass die Geheimdienste klare rechtliche Vorgaben für die digitale Welt benötigten. Wie problematisch es sei, wenn Geheimdienste auf sensible Kommunikationsdaten zugreifen können, würden schon die Erfahrungen aus dem NSA-Ausschuss verdeutlichen.

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht Justizminister Maas in der Pflicht: „Das Mindeste ist, dass im Gesetz klargestellt wird, dass keine Geheimdienste Zugriff auf die Verkehrsdaten bekommen.“ Immerhin: Mit dem Vorstoß der bayrischen Landesregierung würden sich laut Leutheusser-Schnarrenberger zumindest die Chancen erhöhen, dass die Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!