Pokémon Go: Niantic erhält Abmahnung von Verbraucherschützern

Andreas Frischholz
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Pokémon Go: Niantic erhält Abmahnung von Verbraucherschützern

Seit dem Start von Pokémon Go zählt der Datenschutz zu den großen Kritikpunkten. Nun reagieren auch die deutschen Verbraucherschützer: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat das Entwicklerstudio Niantic abgemahnt.

Beanstandet werden insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Das Kernproblem ist laut den Verbraucherschützern: Wer Pokémon Go spielen will, muss sich über ein Google-Konto oder den Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden. Anonymes Spielen ist also nicht möglich. Die App sammelt stattdessen Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse und dem Augmented-Reality-Prinzip entsprechend ist auch die Standortdatenfunktion aktiv.

Somit hat Niantic einen Zugang zu zahlreichen Informationen über die Nutzer. Doch der Umgang damit ist nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend. „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten“, erklärt vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Und bei Pokémon Go sehen die Verbraucherschützer noch erheblichen Nachholbedarf.

Zahlreiche kritische Punkte

Fragwürdig sind etwa die schwer verständlichen oder zu weitreichenden Einwilligungserklärungen. Dazu zählt etwa der Punkt, dass Niantic es sich vorbehält, Nutzerdaten nach eigenem Ermessen an Dritte weiterzugeben. Bei solchen Klauseln handelt es sich nach Ansicht des vzbv um einen Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht.

Ebenso kritisch bewertet der Verbraucherschützer, dass Niantic einmal geschlossene Verträge mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen kann. Das betreffe dann auch In-App-Käufe mit echtem Geld, bei denen im schlechtesten Fall eine Rückerstattung ausgeschlossen wäre. Strittig sind zudem weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse.

Die Konsequenz: Der vzbv hat Niantic abgemahnt und fordert bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sollte Niantic einlenken, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Sofern der Entwickler aber keine Unterlassungserklärung abgibt, will der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage prüfen.

Datenschutz-Debatte von Anfang an

Datenschutz-Debatten begleiten Pokémon Go seit dem Start. Anfangs wurde etwa harsch kritisiert, dass Niantic bei der iOS-Version von Pokémon Go einen vollen Zugriff auf das Google-Konto erhält. Die entsprechende Klausel hat der Entwickler aber mittlerweile als Fehler bezeichnet, der per Update behoben werden soll.