Datenschutzbeauftragte: Überwachungskonzepte der Union in der Kritik

Andreas Frischholz
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Datenschutzbeauftragte: Überwachungskonzepte der Union in der Kritik
Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Mit der „Berliner Erklärung“ forderten die Innenminister der Länder von CDU und CSU in der letzten Woche erneut, eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland. Datenschützer und Internetverbände kritisieren nun eine Ausweitung der digitalen Überwachung.

So wehrt sich etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff gegen den Vorwurf, dass der Datenschutz die Arbeit der Sicherheitsbehörden unnötig erschwert. So heißt es etwa in der Berliner Erklärung (PDF-Datei), dass „besonders das überzogene Datenschutzrecht“ die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden häufig unverhältnismäßig einschränke, um die „Bürger zu schützen und die Feinde der Demokratie abzuwehren“.

Dazu erklärt Voßhoff in einer Stellungnahme, dass der Datenschutz ein Grundrecht sei. Zwar sei es unbestreitbar, dass die „Verhinderung terroristischer Angriffe“ eine große Herausforderung für Sicherheitsbehörden ist. Doch: „Datenschutz und Sicherheit sind dabei aber zwei Seiten einer Medaille und sollten nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden. Wenn wir unsere Grundrechte, d.h. auch den Datenschutz, verfassungswidrig einschränken, verlieren wir das, was unsere Demokratie auszeichnet“, so Voßhoff.

Streitpunkt Vorratsdatenspeicherung

Auch bei Internetverbänden wie dem eco stößt das Konzept der Innenminister von CDU/CSU auf wenig Gegenliebe. „Die in der sogenannten Berliner Erklärung formulierten Forderungen zeigen, dass die Unions-Innenminister wesentliche Grund- und Freiheitsrechte offenbar komplett aus den Augen verloren haben“, erklärt eco-Vorstand Oliver Süme.

Vor allem die geforderte Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist dem Verband ein Dorn im Auge. Selbst die aktuelle Regelung wäre schon ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sei zudem ein „rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider“.

Vom Staatstrojaner bis zu Informationsaustausch

Mit der Berliner Erklärung gehen die Innenminister der Bundesländer nochmals weiter als Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der vor kurzem ebenfalls ein neues Sicherheitskonzept vorgestellt hatte. Neben einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf E-Mail-Anbieter und soziale Medien wie WhatsApp forderten die Landesinnenminister etwa auch, dass die Speicherfristen von zehn Wochen auf sechs Monate verlängert werden. Ebenfalls erweitert werden soll der Katalog an Straftaten, bei denen Sicherheitsbehörden auf die Vorratsdaten zugreifen können. Neben der Terrorismusfinanzierung werden auch Wohnungseinbruchsdiebstähle als Delikt genannt.

Auf der Liste steht zudem eine Rechtsgrundlage für den Staatstrojaner. „Wir fordern den schnellstmöglichen Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung [Quellen-TKÜ] durch Polizei und Verfassungsschutz.“ Auch die über die Quellen-TKÜ hinausgehende Online-Durchsuchung soll den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ermöglicht werden.

Gefordert wird zudem der Informationsaustausch auf europäischer Ebene sowie innerhalb von Deutschland. Bei der „Abwehr von Cyberangriffen, Cyberspionage und Cybersabotage“ sollten Bund und Länder etwa die Zusammenarbeit intensivieren. Entsprechende Kompetenzen sollen beim Bundeskriminalamt (BKA) und dem Verfassungsschutz gebündelt werden.