Bundeskriminalamt: Wenn der Anti-Terror-Kampf an der Datenbank scheitert

Andreas Frischholz
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Bundeskriminalamt: Wenn der Anti-Terror-Kampf an der Datenbank scheitert
Bild: John McStravick | CC BY 2.0

Unter dem Schlagwort „Terror 4.0“ fordert BKA-Präsident Holger Münch einheitliche Standards für Bund und Länder, um den Anti-Terror-Kampf in Deutschland zu forcieren. Das gelte auch für den Einsatz des Staatstrojaners bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und den Online-Durchsuchungen.

Für die Sicherheitsbehörden ist der Staatstrojaner ein Instrument, um verschlüsselte Kommunikation überwachen zu können. Seit geraumer Zeit lautet das Credo: Vor allem in Zeiten von verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp bestehe dringend Nachholbedarf. Allerdings existieren noch einige Probleme beim Einsatz. Und die Probleme bestehen nicht nur auf der technischen Ebene, sondern gelten auch für die rechtliche.

Einheitliche Regeln für Bund und Länder

So schreibt Holger Münch, Präsident vom Bundeskriminalamt (BKA), in einem Gastbeitrag für den Spiegel: Wenn die sogenannten Gefährder im Anti-Terror-Kampf bundesweit überwacht werden sollen, müsse es auch einheitliche Regeln geben. Bislang sei das aber noch nicht der Fall, so wäre die Quellen-TKÜ bislang in sechs Bundesländern gestattet und die Online-Durchsuchungen in zwei. Das müsse sich ändern.

Allerdings ist das Thema nicht nur Ländersache. Auch die Bundesregierung arbeitet derzeit noch an einem neuen BKA-Gesetz, da das alte vom Bundesverfassungsgericht als teilweise rechtswidrig eingestuft wurde. Ebenso ist ein Gesetz im Gespräch, das eine saubere Rechtsgrundlage für den Einsatz des Staatstrojaners schaffen soll. Und mit Zitis hat mittlerweile auch eine neue Behörde die Arbeit aufgenommen, die als Technologielieferant für Polizei und Geheimdienste fungieren soll.

Wenn es an den Datenbanken hakt

Als weiteres Problem in der deutschen Sicherheitsarchitektur gelten zudem die diversen Systeme, die Bund und Länder unabhängig voneinander betreiben. Es ist einer der Gründe, warum als Gefährder identifizierte Personen wie der Berlin-Attentäter durch das Netz schlüpfen konnten. Denn die unterschiedlichen Datenbank-Systeme sind oftmals nicht kompatibel zueinander, ein rascher Informationsaustausch wird damit erschwert. Verdächtige und Täter können daher vom Radar verschwinden, sofern sie den Wohnort von einem Bundesland in ein anderes verlegen.

Deswegen fordert Innenminister Thomas de Maizière nun einheitliche Standards, berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe. Das Problem ist nun: Eine Absprache zwischen den Ländern ist schwierig. Das gilt nicht nur für bestehende Systeme, sondern auch neue Instrumente wie die Predictive-Policing-Verfahren.

Gefährder analysieren mit RADAR-iTE

BKA-Präsident Münch will da nun ansetzen. Bislang gebe es etwa noch keine einheitlichen Kriterien, um die Gefahr zu bewerten, die von einzelnen Gefährdern in Deutschland ausgeht – ein juristisches Konstrukt, das übrigens umstritten ist. Deswegen will das BKA mit RADAR-iTE nun eine Analysesoftware einführen, die das Risiko von den rund 570 Gefährdern und rund 360 als relevant eingestuften Personen ermitteln soll. Ausgewertet werden dafür Daten, die laut BKA innerhalb der gültigen Rechtslage erhoben wurden. Dabei gehe es um beobachtbares Verhalten, Merkmale wie die Gesinnung oder Religiosität einer Person sollen keine Rolle spielen.

Anhand dieser Informationen analysiert RADAR-iTE, ob von Gefährdern ein hohes, auffälliges oder moderates Risiko ausgeht. Die Einstufung bestimmt dann, welche Überwachungsmaßnahmen für eine bestimmte Person angeordnet werden.

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