Roaming-Gebühren: EU besiegelt das Ende der Mehrkosten zum 15. Juni 2017

Andreas Frischholz
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Roaming-Gebühren: EU besiegelt das Ende der Mehrkosten zum 15. Juni 2017

Nun ist der finale Schritt geschafft, um das Ende der Roaming-Gebühren innerhalb der EU einzuleiten. Zusammen mit Vertretern aus dem EU-Parlament und dem Ministerrat hat sich die EU-Kommission am Mittwoch auf eine Obergrenze für die Großhandelspreise verständigt, die europäische Telekommunikationsanbieter zahlen müssen.

Das war das letzte Teil des Puzzles“, erklärte Andrus Ansip, der für die Digitalpolitik zuständige Vizepräsident der EU-Kommission. Ab dem 15. Juni 2017 sollen Europäer also durch die EU reisen können, ohne einen Aufschlag für das Roaming bezahlen zu müssen. Wie genau die Roaming-Abschaffung abläuft, hatte die EU-Kommission bereits im Herbst 2016 beschlossen.

Obergrenzen für Großhandelspreise

Offen waren allerdings noch die Kosten, die sich Netzbetreiber gegenseitig in Rechnung stellen dürfen, wenn Kunden im EU-Ausland ein fremdes Netz nutzen. Die Obergrenze für die Großhandelspreise lauten nun: Ab dem 15. Juni können sich die Provider bei einem Anruf 3,2 Cent pro Minute und 1 Cent für eine SMS in Rechnung stellen.

Beim Datenverkehr sind es zunächst 7,7 Euro pro Gigabyte, ab dem 1. Januar 2018 wird der Preis dann aber auf 6 Euro pro Gigabyte gedeckelt. Am 1. Januar 2019 soll der Preis dann auf 4,5 Euro pro Gigabyte sinken, 2020 auf 3,5 Euro und 2021 auf 3 Euro. Für das Jahr 2022 sind dann 2,5 Euro pro Gigabyte veranschlagt.

Nach Ansicht von Miapetra Kumpula-Natri, der Verhandlungsführerin im EU-Parlament, wird mit dieser Preisobergrenze sichergestellt, dass die Netzbetreiber zwar ihre Kosten decken können, der Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt aber weiterhin bestehen bleibt.

Praktisch beschlossen

Nun sind also die Details für das Ende der Roaming-Gebühren geklärt. Um den Zeitplan bis zum 15. Juni einzuhalten, müssen die Großhandelspreise nur noch vom EU-Parlament und dem Ministerrat offiziell abgesegnet werden. Das gilt aber als Formsache.

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