Bundestagswahl 2017: Innenminister will WhatsApp überwachen

Andreas Frischholz
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Bundestagswahl 2017: Innenminister will WhatsApp überwachen
Bild: Ash Carter | CC BY 2.0

Noch befindet sich die Bundestagswahl in der Vorlaufphase, doch es zeichnet sich bereits ab: Die innere Sicherheit wird eines der dominierenden Themen – und damit geht es auch um die digitale Überwachung. Einen Ausblick auf die Debatten der kommenden Monate liefert Innenminister Thomas de Maizière (CDU).

Aktuell fordert er im Interview mit dem Tagesspiegel, deutsche Sicherheitsbehörden müssten auf Inhalte von Messenger-Diensten wie WhatsApp zugreifen können – allerdings ohne die Verschlüsselungsverfahren selbst zu schwächen. Konkret sagte der Innenminister: „Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben, damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist.“ Ähnlich wie bei SMS müsse es aber trotzdem möglich sein, die Inhalte bei Bedarf abzufangen.

WhatsApp-Überwachung: Wahlkampf trotz aktueller Gesetze

Technisch ein Dilemma, das de Maizière durch den Einsatz des Staatstrojaners lösen will. Im Kern sollen Polizeibehörden genau das können, was bei der Überwachung im analogen Bereich machbar ist. Sein altbekanntes Credo: „Das muss sie auch im Digitalen rechtlich dürfen und technisch können.“ Dabei geht es insbesondere um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), also einen Trojaner, der ausschließlich die Kommunikationsinhalte erfasst.

Dass der Einsatz des Staatstrojaners ausgeweitet werden soll, hat die Bundesregierung bereits in den letzten Wochen beschlossen. Die Reform der Strafprozessordnung liegt bereits vor, was noch fehlt, ist die finale Abstimmung im Bundestag. Das Vorhaben ist allerdings unter Juristen, Datenschützern und Netzaktivisten äußerst umstritten, und das sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht, da die Behörden für den Trojaner-Einsatz Sicherheitslücken ausnutzen müssen. Außerdem bestehen Zweifel, ob das Gesetz überhaupt mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist.

Gesetze sind also schon auf dem Weg, im Wahlkampf dürfte das Thema aber trotzdem noch eine Rolle spielen. Denn de Maizière ist nicht der erste mit solchen Aussagen, bereits vor kurzem erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann, es gebe ein Defizit bei der WhatsApp-Überwachung. „Wir wissen, dass die Terroristen WhatsApp nutzen, deshalb müssen wir die gesetzliche Kontrollmöglichkeit nach der Wahl sofort angehen“, so Herrmann in der Rheinischen Post.

De Maizière will intelligente Videoüberwachung

Ein weiterer Punkt auf der Liste de Maizières ist der Ausbau der intelligenten Videoüberwachung. Geht es nach dem Innenminister, sollen die Systeme künftig selbst erkennen, ob sich ein Verdächtiger gerade im Sichtfeld der Kameras bewegt. Denn obwohl die Videoüberwachung an Bahnhöfen schon existiert, so de Maizière, hätten Behörden noch nicht die Option, das „Bild von beispielsweise einem flüchtigen Terroristen in die Software einzuspielen, so dass ein Alarm angeht, wenn er irgendwo an einem Bahnhof auftaucht“.

Auch in diesem Bereich war die Bundesregierung aber in dieser Legislaturperiode schon tätig. Gesetze, die Ausnahmen bei den Datenschutzvorgaben enthalten, wurden auf den Weg gebracht. Zudem sind noch in diesem Sommer Probebetriebe geplant. Ein entsprechendes Projekt kündigte der Innenminister für den Berliner Bahnhof Südkreuz an.

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