Black Friday: Wortmarke in Deutschland für ungültig erklärt

Michael Schäfer
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Black Friday: Wortmarke in Deutschland für ungültig erklärt
Bild: Arastoro | CC0 1.0

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München hat die Löschung der umstrittenen Wortmarke „Black Friday“ (3020130575741) beschlossen. Die Löschung wurde neben Black-Friday.de von 13 weiteren Händlern gefordert.

Begriff nicht schützenswert

In seinem Entschluss gibt das DPMA an, dass der Bezeichnung „Black Friday“ jegliche Unterscheidungskraft fehle, womit der „Marke im Anmeldezeitpunkt und fortdauernd das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht‟. Neben der Anordnung der Löschung geht die Bundesbehörde sogar noch einen Schritt weiter und erklärt, dass die Marke mit ihrem Hintergrund niemals hätte eingetragen werden dürfen. Letzten Endes stehe der Begriff „Black Friday“ lediglich als Hinweis auf die einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen, von denen insbesondere Online-Shops Gebrauch machen.

Jahrelang ungenutzt

Jahrelang blieb die seit 2013 beim Patent- und Markenamt eingetragene Marke ungenutzt, bis im Oktober 2016 das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong diese übernahm. Unmittelbar danach begann der neue Eigentümer, Online-Händler und Portale abzumahnen, welche die Wortmarke nutzten. Die Super Union Holdings Ltd machte dabei keinen Unterschied, ob Händler den Begriff „Black Friday‟ für ihre eigenen Rabattaktionen verwendeten, oder ob andere Portale lediglich über diese berichteten.

Löschungsantrag bereits 2016 gestellt

So dauerte es nicht lange, bis auch das Portal Black-Friday.de vom besagten Unternehmen abgemahnt wurde, welches daraufhin im Oktober 2016 seinerseits einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichte. Auch wenn das Portal in diesem Fall federführend blieb, beantragten 14 weitere Parteien die Löschung der Wortmarke. Am Ende wurden 13 beschlussfähige Verfahren vom DPMA in einem Verfahren zusammengefasst und allen Anträgen entsprochen.

Löschung noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamt ist noch nicht rechtskräftig, die Super Union Holdings Ltd kann binnen eines Monats Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen. Die Betreiber von Black-Friday.de gehen in einer Pressemitteilung davon aus, „dass die chinesische Markeninhaberin die Entscheidung des DPMA nicht ohne Widerstand hinnehmen wird‟. Mit einer Entscheidung des Bundespatentgerichts soll nicht vor 2019 zu rechnen sein.