FreeSync 2 HDR: AMD geht genauer auf die Voraussetzungen ein

Wolfgang Andermahr
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FreeSync 2 HDR: AMD geht genauer auf die Voraussetzungen ein
Bild: AMD

Vergangene Woche hat AMD den eigenen Standard FreeSync 2 in FreeSync 2 HDR umbenannt und ist gleichzeitig erstmals konkreter auf die Mindestvoraussetzung für eine Zertifizierung eingegangen. Doch diese sorgten für Verwirrung, die AMD mit einem neuen Kommentar – zumindest teilweise – ausgeräumt hat.

Als AMD FreeSync 2 Anfang 2017 der Öffentlichkeit präsentiert hat, gab es keine Angaben, wie hell der Monitor im HDR-Betrieb sein muss, um das Zertifikat zu erhalten. AMD sprach nur von einer „gewissen Mindestqualität“, die auch die maximale Helligkeit betrifft. Mittlerweile sind einige FreeSync-2-Monitore erschienen, die heller als 400 Nits sind, aber nicht die 600-Nits-Marke durchbrechen. Entsprechend verfügen die Monitore über eine Zertifizierung nach VESA-Standard DisplayHDR 400, aber nicht nach DisplayHDR 600.

Es kam die Vermutung auf, dass AMD die minimale Helligkeit mit 400 Nits recht niedrig angesetzt hat – oder in letzter Zeit die Anforderungen möglicherweise gar gesenkt hat, damit mehr Monitore das FreeSync-2-HDR-Label erhalten können. Dem hat AMD in einem offiziellen – und etwas verwirrenden – Statement jedoch widersprochen. Nach einiger Kommunikation zwischen AMD und ComputerBase ist die Situation nun etwas klarer.

Das Minimum von DisplayHDR 400 ist nicht ausreichend

So sind beide Zertifizierungen, AMD FreeSync 2 HDR und VESA DisplayHDR, unabhängig voneinander entstanden. Während es durchaus Gemeinsamkeiten gibt, so gibt es für FreeSync 2 HDR und VESA DisplayHDR Mindestanforderungen für Helligkeit, Schwarzwert und Farbraum, FreeSync 2 HDR geht aber über die von DisplayHDR hinaus. So müssen FreeSync-2-HDR-Monitore zum Beispiel FreeSync mitsamt LFC aufweisen. Darüber hinaus müssen die Monitore mittels einer speziellen API Daten an die Grafikkarte weitergeben können, sodass das zweistufige Tone Mapping entfällt, sodass der Input-Lag reduziert wird. Und auch noch weitere, nicht genauer spezifizierte Anforderungen werden gestellt.

Die Verwirrung kam primär deswegen auf, da AMD immer von hohen Standards gesprochen hat, jedoch bereits DisplayHDR-400-Monitore zertifiziert werden. Jedoch ist es so, dass die Anforderungen von FreeSync 2 HDR bezüglich des „HDR-Teils“ (sprich maximale Helligkeit, Schwarzwert und Farbraum) genau zwischen DisplayHDR 400 und DisplayHDR 600 liegen – wo genau, will AMD aber immer noch nicht verraten. Die Mindestanforderungen für DisplayHDR 400 sind für FreeSync 2 HDR nicht ausreichend. Solch ein Gerät würde keine Zertifizierung für FreeSync 2 HDR erhalten.

Der „HDR-Teil“ von FS2 HDR liegt offenbar zwischen 400 und 600 Nits

Die Mindestanforderungen von DisplayHDR 600 bezüglich des HDR-Parts erfüllen dagegen sämtliche Anforderungen von FreeSync 2 HDR. Da FreeSync 2 HDR diesbezüglich jedoch irgendwo in der Mitte liegt, kann es passieren, dass auch ein DisplayHDR-400-Monitor eine FreeSync-2-Zertifizierung erhält. Denn zum Beispiel auch ein Monitor mit einer Maximalhelligkeit von 590 Nits würde nur eine DisplayHDR-400-Zertifizierung erhalten, würde damit aber den FreeSync-2-HDR-Spezifikationen entsprechen (diese könnten zum Beispiel bei fiktiven 500 Nits liegen).

Allerdings betont AMD, dass ein Monitor mit DisplayHDR 600, FreeSync und LFC nicht automatisch auch eine FreeSync-2-HDR-Zertifizierung erhalten würde. Diese setzt weitere, aber unbekannte Eigenschaften voraus, sodass es genauso Monitore geben kann, die auf den ersten Blick alle Anforderungen erfüllen, dies schlussendlich aber doch nicht tun.

Das Problem: Die Anforderungen von FreeSync 2 HDR sind unklar

Auch wenn AMD die Verwirrung aufgeklärt hat, ist die Situation für den Endkunden unglücklich – vor allem, wenn dieser davon nichts weiß. Es wäre hilfreich, wenn AMD feste Mindestanforderungen von FreeSync 2 HDR nennen würde, so bleibt es bezüglich von Helligkeit, Schwarzwert und Farbraum aber undurchsichtig.

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