EU-Urheberrecht: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht kommen

Andreas Frischholz
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EU-Urheberrecht: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht kommen
Bild: Horia Varlan | CC BY 2.0

Im Juli stimmte das EU-Parlament noch gegen die EU-Urheberrechtsreform, welche die Einführung von Upload-Filtern und ein europäisches Leistungsschutzrecht vorsieht. Heute hat sich das Bild gewandelt. Der Entwurf fand gespickt mit einigen Änderungen am Nachmittag eine Mehrheit.

Die Mehrheit im Parlament war am Ende doch deutlich. 438 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 226 dagegen und 39 enthielten sich. Final beschlossen ist die Reform damit noch nicht. Nun folgen die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, dem Ministerrat sowie der EU-Kommission, die bis zu den Europawahlen im Mai 2019 abgeschlossen sein sollen. Gravierende Änderungen sind aber nicht mehr zu erwarten.

Bekannte Regeln in etwas abgeschwächter Form

Was sich mit der Reform im Kern ändert, sind die Haftungsregeln. Früher mussten Plattformen erst reagieren, wenn es Hinweise auf Urheberrechtsverstöße gab. Durch Artikel 13 sind die Betreiber künftig verpflichtet, entweder Lizenzverträge mit Rechteinhabern abzuschließen oder den Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte schon im Vorfeld zu verhindern – was ohne automatisierte Upload-Filter praktisch unmöglich ist.

Axel Voss (CDU), EU-Parlamentarier und federführend für die Reform verantwortlich, ist zufrieden mit dem Ergebnis. Das Ziel sei, Kreative an den Einnahmen großer Plattformen wie Google, Google News, Facebook oder YouTube zu beteiligen. Geschehen soll das durch Lizenzverträge, die etwa Verwertungsgesellschaften künftig einfacher durchsetzen sollen.

Abgeändert wurde der Entwurf im Vergleich zum Juli, auch mit Blick auf die damals geäußerte Kritik. So wurden etwa „kleine und kleinste Plattformen oder Aggregatoren aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen“, erklärt Voss. Nicht-kommerzielle Portale wie Wikipedia oder Open-Source-Plattformen wie GitHub sind ebenfalls nicht von den neuen Regeln betroffen.

Weitere Änderungen betreffen die Rechte der Nutzer, wenn Inhalte zu Unrecht nicht auf den Plattformen erscheinen. So sollen die jeweiligen Unternehmen zügig Beschwerdestellen einrichten. Die müssen von Mitarbeitern der Unternehmen und nicht von Algorithmen bearbeitet werden.

Europäisches Leistungsschutzrecht kommt ebenfalls

Auch das europäische Leistungsschutzrecht wurde heute vom EU-Parlament beschlossen. Presseverlage können damit Gebühren von Plattformen und News-Aggregatoren verlangen, wenn diese Anreißertexte aus den Online-Artikeln darstellen. Das Verlinken der Artikel, angereichert mit wenigen beschreibenden Wörtern, bleibe aber weiterhin von dem Leistungsschutzrecht ausgenommen. „So soll das Teilen von 'bloßen Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen' (...) frei von urheberrechtlichen Einschränkungen sein“, heißt es in der Mitteilung des Parlaments.

Ob das ausreicht, bleibt abzuwarten. In Deutschland selbst sah das 2013 beschlossene Leistungsschutzrecht eine Ausnahme für „kleinste Textausschnitte“ vor. Bis heute ist nicht klar, was genau damit gemeint ist. Ohnehin ist das Leistungsschutzrecht höchst umstritten, sowohl in Deutschland als auch Spanien sind die Gesetze praktisch gescheitert.

Wirtschaftsverbände erneuern scharfe Kritik

Selbst wenn das EU-Parlament die Reform nun angepasst hat, an der grundsätzlichen Kritik an den Vorhaben ändert sich nichts. Das gilt etwa auch für die Wirtschaftsverbände, die bereits im Sommer überraschend deutlich vor der Einführung von Zensurmechanismen warnten.

So erklärt nun etwa Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „Mit seiner heutigen Entscheidung legt das Europäische Parlament dem digitalen Teil der Kreativwirtschaft Steine in den Weg. Die digitale Transformation der Branche wird eher ausgebremst als gefördert.“ Das gelte sowohl für die Entwicklung künstlicher Intelligenzen als auch die Meinungsfreiheit im Netz.

Ähnlich äußert sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). In einer Stellungsnahme sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller, viele „vollkommen legale Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern“ könnten nun „einfach verschwinden“. „Denn Upload-Filter können nicht zwischen erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen unterscheiden. Filter wissen nicht was Parodien sind oder ob ein Inhalt zitiert wurde“, so der Verbraucherschützer.

Neben Institutionen wie der Wikipedia warnten im Vorfeld auch schon Netzaktivisten und Bürgerrechtler. „Upload-Filter sind Symbolpolitik mit nicht akzeptablen Kollateralschäden für eine offene und freiheitliche digitale Gesellschaft“, sagte Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft.

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