E-Books: EU einigt sich auf einheitlichen Steuersatz

Michael Schäfer
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E-Books: EU einigt sich auf einheitlichen Steuersatz

In einem seit fast zwei Jahren andauernden Prozess hat sich der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU nun einstimmig für eine einheitliche Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf gedruckte und digitale Bücher ausgesprochen. Eine bereits am 2. Juni 2017 getroffene Einigung des EU-Parlaments wurde noch von Tschechien blockiert.

Die neue Mehrwertsteuersystemrichtlinie tritt in Kraft, sobald diese in allen EU-Sprachen veröffentlicht wurde. Ab diesem Zeitpunkt können die EU-Mitgliedsstaaten digitale Bücher wie das gedruckte Pendant zukünftig mit einer Mehrwertsteuer von lediglich 7 Prozent statt wie bisher 19 Prozent belegen. Gleiches gilt auch für Hörbücher. In Deutschland sind bei der Umsetzung der neuen Regelung keine Hindernisse zu erwarten, die Bundesregierung hatte sich bereits im Koalitionsvertrag eindeutig für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen, musste sich aber der bisherigen EU-weiten Regelung beugen.

Chance auf neue nutzerfreundliche Vertriebsmodelle

Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine lange bestehende, unverständliche Ungleichbehandlung. Bücher sind Kulturgüter und decken das Grundbedürfnis an Bildung und Wissen – ob analog oder digital‟, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Seiner Meinung nach kann die nun getroffene Entscheidung „der Weiterentwicklung digitaler Buchangebote neuen Schwung verleihen und unterstützt Verlage dabei, gemeinsam mit Händlern und Autoren weiter an nutzerfreundlichen Lese- und Vertriebsmodellen zu arbeiten“.

Blockade auf der Zielgeraden

Bereits im Dezember 2016 hatte die EU-Kommission die steuerliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books vorgeschlagen, am 2. Juni 2017 stellte das EU-Parlament schließlich die Weichen für die neue Besteuerung. Damals stimmten 590 der Delegierten für eine Neuregelung, 8 stimmten dagegen und 10 enthielten sich. Die Entscheidung galt darüber hinaus auch für Zeitungen und Periodika. Damit die Regelung in Kraft treten konnte, musste diese dem EU-Rat vorgelegt und dort einstimmig angenommen werden. Dies kam aufgrund einer Blockadehaltung seitens Tschechien jedoch nicht zustande.

Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Durch die neue Einigung erhalten Verlage endlich auch Rechtssicherheit im Bezug auf Bundles aus gedruckten und digitalen Büchern. Noch im März 2015 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass E-Books mit dem vollen Steuersatz bedacht werden müssen und sandte seinerzeit mit der Entscheidung ein deutliches Signal in Richtung Frankreich und Luxemburg, welche bereits seit einiger Zeit geringere Steuern auf E-Books erhoben hatten.

In Folge dessen scheuten Verlage solche Pakete, da sowohl diese wie auch Händler beide Steuersätze auf der Rechnung ausweisen mussten. Verstöße wurden seitens der Finanzbehörden ab dem 1. Januar 2016 auch geahndet. Daraufhin stellten viele Verlage ihre Angebote, bei denen oftmals für einen geringen Obolus die digitale Variante zu einem gedruckten Buch hinzugekauft werden konnte, wieder ein. Mit der jetzt getroffenen Regelung wird es für die Verlage und Händler einfacher sein, Zusammenstellungen mit dem richtigen Steuersatz auszuweisen. Darüber hinaus sind nun auch Bundles aus Büchern und Hörbüchern denkbar.