News E-Books: EU einigt sich auf einheitlichen Steuersatz

mischaef

Kassettenkind
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In einem seit fast zwei Jahren andauernden Prozess hat sich der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU nun einstimmig für eine einheitliche Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf gedruckte und digitale Bücher ausgesprochen. Eine bereits am 2. Juni 2017 getroffene Einigung des EU-Parlaments wurde noch von Tschechien blockiert.

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Na endlich mal eine vernünftige Regelung, habe ja schon nicht mehr daran geglaubt :)
 
Nein, hätte man nicht. Warum steht auch im Text...
 
Im Umkehrschluss bedeutet das mal wieder mehr Gewinne für die Verlage. Wo ist das Problem, die digitalen Medien, voll zu besteuern? Da ist ja kaum noch Aufwand und Material notwendig, also einmal eintippen und speichern und nie mehr Arbeit damit. Bücher muss man erst drucken...
 
Vielleicht sollte man einfach mal den Unsinn der 2 Steuersätze endlich komplett abschaffen.
Ich erinnere nur an das berüchtigte Windeln 19%, Rennpferde und Trüffel 7%

Abgesehen davon sehe ich auch keinen Grund warum Nahrung so absurd billig sein muss wie sie es heutzutage ist.
Landet doch nur mehr im Müll wenns nichts kostet.
Der ursprüngliche Gedanke die Dinge des täglichen Lebens bezahlbar zu machen greift imho doch schon lange nicht mehr und bei 15% auf alles würden die meisten in Summe eh bei +-0 rauskommen.
 
Warum war Tschechien eigentlich damals in der Blockadehaltung?
 
@Schaby
Weil Bücher als Kutlurgut gelten - und damit ist nicht das "haptische" Buch gemeint, sondern eher der Inhalt. Und bei diesem ist die "Verpackung" erst einmal zweitrangig.

Und warum die volle Besteuerung Probleme gebracht hat, stand doch im Text.
 
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Palmdale schrieb:
Warum war Tschechien eigentlich damals in der Blockadehaltung?

tldr: Die Tschechiche Republik wollte etwas anderes umsetzen, das nicht direkt mit der E-Book-Besteuerung zu tun hatte. Da sie damit erfolglos war, verfiel sie auf eine generelle, alles erfassende Blockadehaltung (daher wohl auch passend der Begriff in mischaefs News). Nunmehr hat sie bekommen, was sie wollte, et voilà .. der Weg ist frei.
Nicht speziell, weil sie etwas gegen die geringere Besteuerung einzuwenden hatten.

Tschechien und drei weitere Staaten wollten zu der Zeit eine andere Maßnahme (die mit den E-Books im Grunde nichts zu tun hat) durchsetzen (Das Reverse-Charge-Verfahren: "Die Mehrwertsteuer schuldet gemäß Artikel 193 der MwSt-Richtlinie der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt. Mit dem Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerschuldnerschaft auf den Steuerpflichtigen verlagert, der die Lieferung oder die Dienstleistung erhält.", Meldung vom 28.10.2015).

Nachdem sie damit erfolglos blieben, blockierte die Tschechische Republik "mit einer Reihe von Anträgen und Anfragen die tägliche Arbeit der Europäischen Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer" (Maunz/Scharrer, MwStR 2016, 354).

Der geplanten Richtlinie muss der Rat der Europäischen Union zustimmen; der setzt sich in diesem Fall aus den Finanzministern der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen. Der tschechische Finanzminister war dagegen.

Inzwischen ist er es nicht mehr. Siehe dazu die Meldung vom 2. Oktober 2018:

"Mehrwertsteuerbetrug: Rat einigt sich darauf, eine befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zu gestatten (...)
Dieses sogenannte "Reverse-Charge"-Verfahren beinhaltet die Verlagerung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft vom Lieferer bzw. Dienstleister auf den Erwerber. Die Kommission hat den Vorschlag im Dezember 2016 auf Ersuchen der besonders von Mehrwertsteuerbetrug betroffenen Mitgliedstaaten vorgelegt."


Das dürfte alles erklären^^
 
Zuletzt bearbeitet: (tldr added)
Danke @Droitteur


Ach ja, eines der wenigen Konstruktionsfehler in den Gremien-Regularien. Man hätte doch nur 75% erforderliche Zustimmung vereinbaren sollen... ;)
 
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