Vodafone und Telefónica: Klage gegen 5G-Vergaberegeln

Update Andreas Frischholz
106 Kommentare
Vodafone und Telefónica: Klage gegen 5G-Vergaberegeln
Bild: Telefónica Deutschland

Als die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen beschlossen wurden, hatte es sich bereits angekündigt, nun ist es fix: Vodafone und Telefónica als O2-Mutter wollen gegen die Vorgaben klagen. Rechtliche Unklarheiten sind ausschlaggebend für den Schritt.

Telefónica hat die Klage kurz vor Weihnachten beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. So erklärt der Sprecher Guido Heitmann laut einem Bericht von Spiegel Online, die „von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse“.

Kritik an Roaming-Vorgaben und der Flächenversorgung

Die Unklarheiten betreffen unter andere das Roaming und die Zusammenarbeit mit Dienstanbietern. Kritisiert werden auch noch die Vorgaben für den Ausbau in der Fläche. Die Anforderungen der Bundesnetzagentur würden sich mit den bereitgestellten Frequenzen überhaupt nicht realisieren lassen, so Heitmann. Von dem Gericht erhofft sich Telefónica Klarheit in den stritten Punkten.

Von den drei großen Mobilfunk-Netzbetreibern in Deutschland klagt auch Vodafone. Dem Bericht zufolge erklärte das Unternehmen, rechtliche Bedenken gegen die 5G-Vergabebedingungen wurden frühzeitig geäußert. Nach eingehender Prüfung habe man beschlossen, gegen die Bedingungen zu klagen. Details zu dem Verfahren wollte Vodafone aber nicht mitteilen.

Auch die Deutsche Telekom hatte im Oktober angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen. Aktuell ist der Stand beim Bonner Konzern noch unklar.

Ebenso fraglich ist, wie sich die Klagen auf den Zeitplan für die Frequenz-Versteigerung auswirkt. Die ist eigentlich für das Frühjahr angesetzt. Denkbar ist, dass sich der Termin nochmals verschiebt.

Eigentlich sollen die 5G-Frequenzen im kommenden Frühjahr versteigert werden. Die Vorgaben hatte die Bundesnetzagentur Ende November verkündet. Die sehen vor, dass die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Autobahnen sowie Zugstrecken und große Bundesstraßen eine Anbindung mit mindestens 100 Mbit/s erhalten.

Sollte neben den drei großen Netzbetreibern noch ein Neueinsteiger um 5G-Frequenzen mitbieten, muss dieser niedrigere Anforderungen erfüllen. Bei der Flächenabdeckung heißt das etwa: Bis Ende 2023 müssen mindestens 25 Prozent der Haushalte versorgt werden. Bis Ende 2025 dann 50 Prozent.

Solche Erleichterungen für Neueinsteiger stoßen bei den etablierten Netzbetreibern auf wenig Gegenliebe. Darüber hinaus bezeichneten sie auch die verschärften Vorgaben für den Ausbau in der Fläche als unrealistisch.

Roaming als Dauerstreitpunkt

Ein weiterer Kritikpunkt sind potentielle Vorgaben für ein lokales Roaming. Die sehen im Kern vor: Netzbetreiber können verpflichtet werden, ihre Funkmasten mit anderen Anbietern zu teilen, um Funklöcher zu schließen. So soll der Ausbau in abgelegenen Gegenden, die kaum rentabel sind, erleichtert werden, erklären die Befürworter des Vorschlags. Die Netzbetreiber halten lokales Roaming allerdings für ein Hemmnis beim Mobilfunkausbau. Befürchtet wird, dass Konkurrenten dann keinen Anreiz für den eigenen Ausbau hätten.

Im finalen Beschluss der Bundesnetzagentur praktisch nicht mehr vorhanden waren Zugangsverpflichtungen. Um eine Zugangsverpflichtung aufzuerlegen, wäre eine beträchtliche Marktmacht eines Anbieters erforderlich. Angesichts der drei großen Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ist damit aber vorerst nicht zu rechnen.

Weiterhin im Gespräch ist aber, eine entsprechende Regelung per Gesetz nachzuschieben. Der Vorschlag kursiert seit geraumer Zeit, allerdings haben sich Vertreter der Bundesregierung dagegen ausgesprochen. Und auch die Bundesnetzagentur warnte Anfang Dezember in einem Brief an das Verkehrs- und Wirtschaftsministerium, so ein Gesetz würde mit „erheblichen Rechtsunsicherheiten“ einhergehen und könnte das 5G-Auktionsverfahren gefährden. Außerdem rechnet auch die Regulierungsbehörde damit, dass Netzbetreiber in bestimmten Regionen auf den Ausbau komplett verzichten, wenn sie damit rechnen müssen, dass andere Anbieter die Infrastruktur ebenfalls nutzen.

CSU will staatliche Mobilfunkmasten

Die Frage ist nun: Wie können die Alternativen aussehen, um vor allem die Funklöcher auf dem Land zu schließen. Dabei geht es vor allem um Regionen, in denen der Ausbau ohnehin kaum rentabel ist. Ein Vorschlag aus der CSU lautet, eine staatliche Infrastrukturgesellschaft zu gründen, die selber Mobilfunkmasten errichten soll.

Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten hervor, die vom 3. bis 5. Januar stattfindet. Das Papier liegt der Süddeutschen Zeitung vor. In diesem heißt es, die staatliche Infrastrukturgesellschaft soll an Standorten tätig werden, wo „der wirtschaftliche Ausbau nicht funktioniert oder sich private Mobilfunkbetreiber nicht in der Lage sehen, eine funktionierende Versorgung sicherzustellen“.

Für die Nutzung dieser staatlichen Mobilfunkmasten müssten dann die privaten Netzbetreiber zahlen. Konkret heißt es in dem Schreiben: „Die Mobilfunkbetreiber werden hierbei mit einer Anschlussverpflichtung belegt und entrichten Gebühren, um die staatlichen Investitionen zu refinanzieren.

Update

Wie Die Welt berichtet, verklagt nun auch die Deutsche Telekom die Netzagentur aufgrund der Vergaberegeln der neuen 5G-Frequenzen: „Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte ein Konzernsprecher gegenüber der Tageszeitung und folgt mit der Klage den Anstrengungen, die bereits im Oktober angedacht waren.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!