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Die Bundesnetzagentur hat die Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk veröffentlicht, mit denen Kunden eine Minderung oder gar ein Sonderkündigungsrecht erwirken können sollen. Die Regelungen treten am 20. April in Kraft. Dann steht auch eine App für das Nachweisverfahren zur Verfügung.
Zur News: Bundesnetzagentur: App zum Nachweis von zu langsamem Mobilfunk startet
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