DAB/DAB+: Bei Audi ist digitales Radio ab Ende 2020 serienmäßig

Nicolas La Rocco
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DAB/DAB+: Bei Audi ist digitales Radio ab Ende 2020 serienmäßig
Bild: Audi

Der terrestrische Empfang von Digitalradio muss einer EU-Richtlinie zufolge ab Ende 2020 serienmäßig mit allen innerhalb der EU ausgelieferten Neuwagen möglich sein. Audi wird dabei nicht nur die Hardware verbauen, aber die Funktion erst durch ein kostenpflichtiges Update aktivieren, sondern auf eine serienmäßige Lösung setzen.

Im Rahmen der Mitte März abgehaltenen Veranstaltung „DAB+ im Dialog“ hatten sich die Autohersteller Audi und Ford zu ihrer jeweiligen Umsetzung der EU-Richtlinie für den vorgeschriebenen DAB/DAB+-Empfang geäußert. Dabei war im Falle von Audi fälschlicherweise der Eindruck entstanden, dass der Autohersteller die Richtlinie für bereits umgesetzt erachtet, sofern zumindest die Hardware für den Empfang von DAB/DAB+ verbaut ist. Der Empfang und die Wiedergabe von Digitalradio schienen hingegen erst über eine kostenpflichtige Aktivierung der Hardware möglich zu sein.

Nur Autos vor Stichtag kommen nur mit Hardware

Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber der Redaktion konkretisiert hat, ist solch eine Umsetzung ausschließlich für vor dem Stichtag ausgelieferte Fahrzeuge geplant. Bis zum 21. Dezember 2020 innerhalb der EU ausgelieferte Fahrzeuge von Audi besitzen somit bereits die Hardware für den Empfang von DAB/DAB+, wer das Feature allerdings nutzen möchte, muss wie bisher, als die Hardware noch als Sonderausstattung angeboten wurde, einen Aufpreis zahlen. Für zum oder nach dem Stichtag ausgelieferte Fahrzeuge trifft das allerdings nicht zu und DAB/DAB+ kann ohne Aktivierung genutzt werden.

Da die EU-Richtlinie einen Radioempfänger nach jeweiligem Stand der Technik vorsieht, der den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden, muss laut Audi ein voll funktionsfähiges DAB+-Radio verbaut sein. Die kostenpflichtige Freischaltung der Funktion im Nachgang sei für die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht ausreichend.

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