Fiberdays 19: Lokales 5G für das Fußball-Stadion

Andreas Frischholz
11 Kommentare
Fiberdays 19: Lokales 5G für das Fußball-Stadion
Bild: ComputerBase

Aktuell versteigert die Bundesnetzagentur auf der 5G-Auktion die Frequenzen für die Mobilfunk-Zukunft. Die zum Verkauf stehenden Frequenzen sind aber nicht die einzigen, die für künftige Anwendungen bereitstehen. Denn 5G lässt sich auch im lokalen Raum mit privaten Netzen realisieren.

Konkret geht es um den Bereich zwischen 3,7 GHz und 3,8 GHz sowie 26 GHz, der für die lokale Nutzung reserviert ist. Das heißt: Gemeinden oder Firmen können auf ihren Grundstücken eigene 5G-Systeme betreiben, die unabhängig von den Netzen der großen Mobilfunkbetreiber laufen. Es geht dabei sowohl um Inhouse-Anwendungen in Betrieben als auch auch Gewerbegebiete oder Ackerlandflächen. Details zu diesen Netzen schilderte Ulrich Plate vom Breitbandbüro des Bundes auf den Fiberdays 19, der Glasfasermesse vom alternativen Provider-Verband Breko, die am 27. und 28. März in Wiesbaden stattfand.

Zunächst bleibt es wie gehabt: Bei den 5G-Anwendungen gibt es viele Versprechen und Hoffnungen, im Kern bleibt man aber vage. Das gilt auch für das lokale Frequenz-Band. So können etwa Firmen ein betriebseigenes Netz aufbauen, das präzise auf die interne Maschinen-zu-Maschinen-Anwendungen ausgelegt ist. So lässt sich beispielsweise automatisch überwachen, ob Betriebsanlagen wie gewünscht laufen. Wird ein Fehler registriert, wird das auf den Kontrollmonitoren angezeigt. Mitarbeiter müssen also nur noch bei Bedarf losziehen.

Interessant ist es auch für weitere Bereiche. Landwirtschaftsbetriebe könnten die viel zitierten Milchkannen vernetzen, zudem sind Anwendungen für Schulen oder etwa Fußballstadien möglich. So wäre etwa das 26-GHz dazu geeignet, ein Fußballspiel mittels Drohnen zu Filmen und die Aufnahmen in hoher Qualität und in Echtzeit bereitzustellen.

Lokale oder regionale Netze?

Vergeben wird der für das Lokale reservierte Frequenzbereich nicht per Auktion. Stattdessen müssen die Kommunen oder Grundstücksinhaber einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Die entscheidet dann und vergibt die Frequenzen, bezahlt wird via Gebühr. Verbunden ist das mit einigen Auflagen, so müssen die lokalen 5G-Netzbetreiber drauf achten, nicht das Mobilfunknetz zu stören. Und: Sie dürfen selbst keine kommerziellen Telekommunikationsangebote betreiben. Konkurrenz zu den Mobilfunkanbietern ist also untersagt.

Unumstritten sind die Vorgaben allerdings nicht: Im letzten Jahr hieß es zunächst noch, die privaten 5G-Netze müssen nicht nur lokal begrenzt sein, sondern wären auch regional möglich. Das heißt: Es geht nicht mehr nur um Grundstücke und Betriebsgelände, sondern auch um ganze Städte oder Landstriche. Mit so einer Regionalklausel wären die privaten 5G-Netze also eine vielversprechende Option für lokale Anbieter wie Stadtwerke, um eigene 5G-Anwendungen auf den Markt zu bringen. Würden zudem noch Mobilfunkangebote erlaubt werden, wäre das mittels National Roaming – also dem Teilen von Infrastruktur zwischen Anbietern – sogar eine Möglichkeit, um regional Funklöcher zu schließen.

Das wurde allerdings aus dem Entwurf gestrichen, den die Bundesnetzagentur im Januar präsentierte. Doch die Debatte läuft diesbezüglich noch weiter. Branchengrößen setzen sich aber dafür ein, dass es bei den aktuellen Vorgaben bleibt – um die Mobilfunkbetreiber vor Wettbewerbern zu schützen. So forderte der IT-Branchenverband Bitkom erst vor rund einer Woche, die Bundesnetzagentur müsse „nun verbindlich erklären, dass sie diese Regel ohne Änderungsvorbehalt dauerhaft umsetzen wird“. Denn nur wenn die für das Lokale reservierte Frequenzen ausschließlich für private 5G-Netze genutzt werden dürfen, die „auch zukünftig keinen Anspruch auf National Roaming haben, kann die notwendige Planungssicherheit erreicht werden“.