Telekommunikation: Strafen für Ausfall nach Anbieterwechsel gefordert

Michael Schäfer
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Telekommunikation: Strafen für Ausfall nach Anbieterwechsel gefordert
Bild: JESHOOTS-com | CC0 1.0

Anbieter von Internetzugängen versprechen bei einem Wechsel des Anbieters nicht selten eine Offline-Zeit von lediglich wenigen Stunden. Die Realität holt die Nutzer jedoch meist wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Jetzt soll es die Politik nach englischem Vorbild mit Strafen richten, helfen könnte eine neue EU-Richtlinie.

Anzahl der Beschwerden in den letzten Jahren unverändert

Alleine im letzten Jahr wurden der Bundesnetzagentur 2.350 Fälle gemeldet, in denen Nutzer nach einem Anbieterwechsel länger als einen Tag auf ihren Telefon- oder Internetanschluss verzichten mussten. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über welche die Saarbrücker Zeitung berichtet. Laut dem Grünen-Abgeordneten Oliver Krischer ist dieses Phänomen nicht neu, alleine in den Vorjahren soll dem Fraktionsvorsitzenden nach die Zahl der Anzeigen mit rund 3.000 ähnlich hoch gewesen sein. Für ihn stellen diese Werte jedoch lediglich „die Spitze des Eisbergs“ dar, die Dunkelziffer der Probleme dürfte seiner Meinung nach noch weit höher liegen. „Das läuft so seit Jahren ohne dass eine entscheidende Besserung in Sicht ist “, so der Grünen-Politiker.

Strafe bei zu langer Abschaltung

Seiner Meinung nach sollte jeder Ausfalltag mit einer Entschädigung von 100 Euro bemessen werden, die der Anbieter an den Kunden zahlen müsste. Nur so könne der notwendige wirtschaftliche Druck auf die Unternehmen aufgebaut werden, um die Übergangsphase besser zu organisieren. Dem deutschen Telekommunikationsgesetz nach darf die Versorgung nach einem Anbieterwechsel nicht länger als einen Tag unterbrochen werden. In England hat sich ein ähnliches System etabliert, wenn auch mit geringeren Strafzahlungen.

Verbraucherschützer zeichnen ähnliches Szenario

Krischer dürfte mit seiner Forderung offene Türen bei den Verbraucherschützern einlaufen. Bereits im März dieses Jahres ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, dass rund zwei Drittel der Befragten bei einem Anbieterwechsel innerhalb der letzten 24 Monate länger als einen Tag ohne Internet und Festnetztelefon auskommen mussten. 33 Prozent schilderten dagegen Probleme bei der Übergabe der Leitung, dass Technikertermine nicht eingehalten wurden oder dass der Anschluss nicht einwandfrei funktionierte. Für Tom Janneck, Teamleiter im Projekt Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, ist dieser Zustand nicht haltbar und die Dauer für die Problembehebung völlig inakzeptabel: „Es kann nicht sein, dass Verbraucher im Regen stehen gelassen werden und tage- oder sogar wochenlang darauf warten müssen, bis sie die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten.

EU-Richtlinie sieht ebenfalls Entschädigungen vor

Grundlage für die genannte Entschädigung könnte der kürzlich auf EU-Ebene in Kraft getretene „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ werden. Dauert der Wechselprozess länger als einen Arbeitstag oder werden vereinbarte Termine von Technikern nicht eingehalten, können Verbraucher mit der neuen Regelung zukünftig Entschädigungen geltend machen. Auch die Verbraucherschützer sind sich sicher, dass ein reibungsloser Wechselprozess aktuell nur mit genügend Druck auf die Anbieter garantiert werden kann. Doch bis dahin muss die Richtlinie mit der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes noch in nationales Recht umgesetzt werden.