Jugendschutz: Anbietern pornografischer Inhalte droht Internetsperre

Sven Bauduin
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Jugendschutz: Anbietern pornografischer Inhalte droht Internetsperre
Bild: Pornhub

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat weitreichende Maßnahmen gegen Anbieter pornografischer Inhalte im Internet beschlossen. Am 5. Juni hat das Organ der Landesmedienanstalten in einem von der Landesanstalt für Medien NRW geführten Verfahren gegen drei Anbieter aus Zypern schwerwiegende Verstöße festgestellt.

Porno-Portalen droht Internetsperre in Deutschland

In allen drei Fällen stellte die Kommission Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) fest und beschloss Maßnahmen, die bis hin zu einer Internetsperre der Inhalte in Deutschland führen kann.

Konkret machen alle drei Angebote pornografische Inhalte frei zugänglich, ohne sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

In ihrem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 5. Juni 2020 spricht die Kommission eine Beanstandung gegenüber den Anbietern aus und untersagt die Verbreitung der pornografischen Angebote in der aktuell vorliegenden Form.

Bekannten Portalen droht das Verbot

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, sind die drei großen Medienanbieter Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby betroffen, hinter denen mit MindGeek, ein und dasselbe Medien- und IT-Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Zypern steht.

Dem Anbieter wird vorgeworfen, seine pornografischen Angebote im Internet ohne entsprechende Altersverifikation und damit nicht – wie im Gesetz vorgeschrieben – ausschließlich in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene anzubieten.

Gemäß JMStV dürfen pornografische Angebote im Internet nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden, die mittels vorgeschalteter Altersverifikationssysteme hergestellt werden kann.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Während Anbieter mit Sitz in Deutschland diesen gesetzlichen Verpflichtungen in der Regel nachkommen, ist die Rechtsdurchsetzung bei Anbietern mit Sitz im Ausland grundsätzlich schwieriger“, erklärt die Kommission in ihrer Pressemitteilung.

Sperrung in Deutschland im Sommer möglich

Dem Betreiber MindGeek wird die Verfügung der Kommission für Jugendmedienschutz zeitnah zugestellt, wie er damit umgeht, bleibt ihm selbst überlassen. MindGeek kann der Aufforderung folgen und sein Angebot entsprechend anpassen, er kann untätig bleiben oder juristisch gegen die Verfügung vorgehen.

Sollte die Zugangskontrolle nicht durch entsprechende Altersverifikationssysteme sichergestellt werden, droht den drei Portalen spätestens im Sommer oder Frühherbst eine „Netzsperre“, durch die Internet- und Mobilfunkanbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland aufgefordert sind, die jetzt von der Kommission untersagten Angebote in Deutschland weder erreichbar noch zugänglich zu machen.

Wer mit der Verlagerung seines Geschäftssitzes ins europäische Ausland versucht, unsere Jugendschutzstandards gezielt zu umgehen, wird damit scheitern. Bei der Gefährdung zentraler gesellschaftlicher Schutzgüter gehen wir auch innerhalb Europas gegen entsprechende Anbieter vor. Das ist hier in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den zypriotischen Behörden geschehen.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW

Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen hatte bereits im September 2019 begonnen, die drei nach Nutzerzahlen prominentesten Portale für pornografische Inhalte zu überprüfen, woraufhin auch die Kommission für Jugendmedienschutz aktiviert wurde.