Profi-GPU: AMD Navi 24 wandert in drei Radeon-Pro-Modelle

Wolfgang Andermahr
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Profi-GPU: AMD Navi 24 wandert in drei Radeon-Pro-Modelle
Bild: AMD

Die kleine, im N6-Prozess bei TSMC hergestellte Navi-24-GPU findet nicht nur den Weg in die Radeon RX 6500 XT, auch die professionelle Schiene Radeon Pro wird mit gleich drei verschiedenen Modellen bedient. Zwei davon sind für Notebooks gedacht, die dritte Variante dagegen für Desktop-PCs.

Das schnellste Modell ist dabei interessanterweise nicht die Desktop-Grafikkarte, sondern die mobile Radeon Pro W6500M, die mit 1.024 aktivierten FP32-ALUs auch gleich den Vollausbau von Navi 24 erhält und damit der Radeon RX 6500 XT gleicht. Mit einem Takt von 2.600 MHz ist auch der GPU-Takt sehr ähnlich, wobei unklar ist, ob dies der maximale Boost oder nur eine Durchschnitts-Angabe ist.

Darüber hinaus nennt AMD für die Radeon Pro W6500M einen 4 GB großen GDDR6-Speicher, der mit 8.000 MHz (16 Gbps, 128 GB/s Speicherbandbreite) angesteuert wird und durch den 16 MB großen Infinity-Cache unterstützt wird. Im Notebook darf die Grafikeinheit je nach Modell zwischen 35 und 50 Watt aufnehmen.

Die W6300M ist vor allem beim Speicher kastriert

Die ebenso für mobile Geräte gedachte Radeon Pro W6300M kann dann nur noch auf 768 ALUs zurück greifen, der Takt wurde zudem deutlich auf 2.200 MHz reduziert. Und das ist erst der Anfang der Kürzungen. Der Speicher wurde auf 2 GB reduziert und zudem das Speicherinterface nochmal halbiert, das in der Tat nur noch 32 Bit breit ist (64 GB/S Speicherbandbreite. Zugleich halbiert sich auch der Infinity Cache auf 8 MB. Maximal 25 Watt darf die Radeon Pro W6300M aufnehmen.

Im Desktop gibt es weniger Leistung als im Notebook

Die Radeon Pro W6400 ist dann für einen Desktop-Rechner gedacht, allerdings bekommt das Flaggschiff-Modell mit 768 ALUs nicht den Vollausbau spendiert. Darüber hinaus ist auch der GPU-Takt mit 2.300 MHz nicht sonderlich hoch, sodass die Radeon Pro W6500M über eine klar höhere Rechenleistung verfügt.

Bei der Speichersektion hat es AMD dagegen beim Maximum belassen. Die Radeon Pro W6400 kann auf einen 4 GB großen GDDR6-Speicher zurück greifen, der mit 8.000 MHz (16 Gbps, 128 GB/S Speicherbandbreite) taktet. Der Infinity Cache weist mit 16 MB die volle Größe auf und bis zu 50 Watt darf die Grafikkarte aufnehmen. Monitore können an zwei DisplayPort1.4-DSC-Ausgängen angeschlossen werden, mehr unterstützt Navi 24 nicht.

Radeon RX 6500 XT Radeon Pro W6400 Radeon Pro W6500M Radeon Pro W6300M
GPU Navi 24
Prozess TSMC N6
Compute-Units 16 12 16 12
FP32-ALUs 1.024 768 1.024 768
RT-Beschleunigung Ja
AVG-Takt 2.600 MHz 2.300 MHz 2.600 MHz 2.200 MHz
Speicher 4 GB 2 GB
Speichergeschwindigkeit 18 Gbps 16 Gbps
Speicherinterface 64 Bit 32 Bit
Speicherbandbreite 144 GB/s 128 GB/s 64 GB/s
Infinity Cache 16 MB 8 MB
TBP 107 Watt 35 bis 50 Watt 50 Watt 25 Watt
Slot-Anbindung PCIe 4.0 ×4
UVP 199 USD 229 USD ?

Anhand der Spezifikationen ist deutlich, dass die neuen Radeon-Pro-Modelle deutlich unter der Radeon Pro W6600 und Radeon Pro W6800 angesiedelt sind. Als Einsatzgebiet nennt AMD „leichte Grafik-Auslastung“ von 2D CAD über Photo-Bearbeitung bis hin zum Web-Browsing. Für die Zielgruppe sollen laut AMD auch die zwei Display-Ausgänge und der 4 GB Speicher ausreichend sein.

Die im Low-Profile-Format gefertigte Radeon Pro W6400 hat eine unverbindliche Preisempfehlung von 229 US-Dollar, sodass die Grafikkarte nach UVP 30 US-Dollar teurer als eine hardwaretechnisch stärkere Radeon RX 6500 XT ist, der dafür der Support sowie die Zertifizierungen für professionelle Programme fehlen.

AMDs WX 3200, Nvidias T600 und T1000 sollen geschlagen werden

Als Gegenspieler für das professionelle Modell nennt AMD die Nvidia T600 und T1000, die die Radeon nach eigenen Angaben schlagen soll. Zudem soll die Grafikkarte besser als die hauseigene Radeon Pro WX 3200 abschneiden, wobei es je nach Rechenaufgabe auch nur einen Gleichstand gibt.

ComputerBase hat die Informationen von AMD vorab unter NDA erhalten. Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt. Eine Einflussnahme des Herstellers auf die Berichterstattung fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht.