1&1 geht am neuen Wohnort nicht, trotzdem Bereitstellungsgebühr?

PongLenis schrieb:
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das diese Gebühr ist:
"Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt."

Nur das sich dies meiner Ansicht nach, nicht auf eine Kündigung bezieht, sondern nur gilt wenn der Anschluss auch geschaltet werden kann.
Denn im Grunde gab es keinen Umzug des Anschlusses, sondern eine Kündigung. Es wurde ja nichts bereitgestellt.

Grundsätzlich halte ich die Regelung für Wirklichkeitsfremd, aber nun ja. Ich finde, dass ein Telefonvertrag bei einem Umzug automatisch gekündigt werden sollte, sofern man dies fristgerecht bekannt gibt, sodass man vor Ort einen neuen Anbieter wählen kann.
Bis auf das automatisch gekündigt wird ist das der Fall. Idr hat man in Mietverträgen eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Diese 3-Monate hat man jetzt auch beim Provider. Normalerweise weiß man also 3 Monate vor dem Umzug bescheid und kann daher so kündigen, das man keinen Monat umsonst zahlt.

Eine Rechtsgrundlage für die Bereitstellungsgebühr sehe ich jetzt nicht. Höchstens für den Technikereinsatz, aber das müsste 1&1 auch so auf der Rechnung angeben.
 
Der Satz oben, den ich zitiert habe, der kommt aus dem Telekommunikationsgesetz. Ich sehe also schon eine Rechtsgrundlage ;)
Mit der Frage, ob 1und1 ein "Aufwand" entstanden ist, dadurch, dass sie die Verfügbarkeit am neuen Wohnort durch einen Techniker prüfen mussten, müsste sich ein Richter beschäftigen. Ich finde aber, dass der Punkt aus dem TKG da zutrifft.

Dass man von 1&1 nicht verlangen darf, dass sie dem Kunden pauschal einfach mal glauben, wenn der sagt, dass der Anschluss bei ihm nicht funktioniert, ist selbstverständlich oder?

Letztendlich ist das ganze hin und her hier aber egal, weil die Gebühr für den Umzug in der Preisliste mit drin steht, die er bei Vertragsabschluss akzeptiert hat. http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Preisliste_DslPakete.pdf?lightbox=true&lightbox=true
 
Bezieht sich die Bereitstellungsgebühr auf die Bereitstellungsgebühr des neuen Anschlusses (nach Umzug) oder des alten (also rückwirkend für diesen)?
In diesem Fall findet ja kein Umzug des Anschlusses statt.
Ob der Aufwand des Prüfens der des "Nichtvorhandenseins" des Anschlusses durch einen Techniker vor Ort erfolgen musste, lässt sich aus dem Gesetzestext nicht eindeutig ableiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht kann der TE mal die Abschlussrechnung in hinreichend zensierter Form hier online stellen? Dann können wir uns das ganze gerate mal sparen.
 
PongLenis schrieb:
Der Satz oben, den ich zitiert habe, der kommt aus dem Telekommunikationsgesetz. Ich sehe also schon eine Rechtsgrundlage ;)
Scheinbar habe ich mich da unklar ausgedrückt. Der zitierte Satz bezieht sich nicht auf das Sonderkündigungsrecht. Das gilt nur wenn in der neuen Wohnung auch geschaltet werden kann.

Letztendlich ist das ganze hin und her hier aber egal, weil die Gebühr für den Umzug in der Preisliste mit drin steht, die er bei Vertragsabschluss akzeptiert hat. http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Prei...&lightbox=true
Dies ist ein gutes Argument. Die Anschlussgebühr bei Neuvertrag wird einem erlassen, sofern man nicht innerhalb von 24 Monaten umzieht.
Genau das ist nun wohl eingetreten, folglich ist die Bereitstellungsgebühr nicht für den neuen, sondern wirklich für den alten Anschluss (rückwirkend).

Der Techniker wurde dann nicht berechnet und hat mit der Gebühr nichts zutun.
 
Ich blick das nicht mehr ganz glaub ich :D

So wie ich das verstanden habe hat der TE vor 3 Monaten gekündigt, diese 3 Monate aber weiterhin bezahlt (schließlich wurde die Kündigung jetzt erst akzeptiert).

Der TE hat 1&1 mitgeteilt, dass sie da kein DSL schalten können.

Das sie das durch nen Techniker überprüfen is ja O.K. aber dürfte nicht in Rechnung gestellt werden.
Gleiches gilt für mich für ne neue "Bereitstellung"

Der TE hat (wenn ich nix falsch verstanden habe) das getan, was ihm möglich war, um Zusatzaufwand/Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
 
Der Techniker wurde ja auch nicht berechnet.
Bei Vertragsabschluss wurde die Bereitstellungsgebühr erlassen, allerdings mit der Bedingung, dass man nicht innerhalb der 24 Monate umzieht.
Da umgezogen wurde, wurde die Bedingung nicht erfüllt und die Bereitstellungsgebühr für die alte Wohnung wird fällig.
 
Ah, so macht das Sinn.
Dann is das zwar blöd, aber wohl O.K.
Rückwirkende Bereitstellungsgebür kannte ich bisher nicht - gut zu wissen.
 
PongLenis schrieb:
Ach ja, man sollte seine Verträge auch kennen:
http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Preisliste_DslPakete.pdf?lightbox=true&lightbox=true
Einmaliger Bereitstellungspreis: 59,95 € (fällig nur bei Umzug innerhalb der ersten 24 Vertragsmonate)

Dann ist die Bereitstellungsgebühr aus meiner Sicht aber immer zu zahlen, sofern innerhalb der Vertragslaufzeit ein Umzug stattfindet. Unabhängig von der Möglichkeit, am neuen Wohnort einen Anschluss zu schalten oder nicht. Und dies wird ja auch mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. D.h. in diesem Fall würde ich es bezahlen, mich ärgern und gut ist es. Aber finde die Ausgangslage hier sehr eindeutig.
 
Yes :D Ich habe Antwort von 1&1 bekommen.

Auszug aus der Mail:
Herr ***, Sie haben Recht. Für einen nicht zu Stande gekommenen Umzug darf keine Bereitstellungsgebühr berechnet werden. Ich habe diese Gebühr bereits für Sie storniert. 59,95 EUR werden Ihnen demnächst auf Ihre bei 1&1 hinterlegte Kontoverbindung ausgezahlt.

@PongLenis,
Ich bin vor 1,5 Jahren von der Telekom zu 1&1 gewechselt und habe damals 50 Euro für den Providerwechsel gezahlt.
Wahrscheinlich ist der Punkt aus der Preisliste bei mir eh nichtig gewesen, weil ich damals bereits eine Gebühr für die Anschlussschaltung bezahlt habe. Ist aber nur eine Theorie von mir...
 
Ich freue mich für dich!
Die Kundenzufriedenheitsabteilung ist einfach nur super :) Superschnell war sie auch. Ich kann nur immer wieder empfehlen sich da hin zu wenden wenn es ein Problem, egal welcher Art, gibt.
 
Ich bin vor 1,5 Jahren von der Telekom zu 1&1 gewechselt und habe damals 50 Euro für den Providerwechsel gezahlt.
Wahrscheinlich ist der Punkt aus der Preisliste bei mir eh nichtig gewesen, weil ich damals bereits eine Gebühr für die Anschlussschaltung bezahlt habe.
Das die Anschlussgebühr erlassen wird, ist bei 1&1 normalerweise immer nur ein zeitabhängiges Angebot.
Ich habe vor 2 Jahren gewechselt und musste keine Bereitstellungsgebühr bezahlen.
Als du gebucht hast, gab es dieses Angebot wohl nicht, weswegen du das damals bezahlt hast.
 
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