WhiteShark
Admiral
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PongLenis schrieb:Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das diese Gebühr ist:
"Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt."
Nur das sich dies meiner Ansicht nach, nicht auf eine Kündigung bezieht, sondern nur gilt wenn der Anschluss auch geschaltet werden kann.
Denn im Grunde gab es keinen Umzug des Anschlusses, sondern eine Kündigung. Es wurde ja nichts bereitgestellt.
Bis auf das automatisch gekündigt wird ist das der Fall. Idr hat man in Mietverträgen eine 3-monatige Kündigungsfrist.Grundsätzlich halte ich die Regelung für Wirklichkeitsfremd, aber nun ja. Ich finde, dass ein Telefonvertrag bei einem Umzug automatisch gekündigt werden sollte, sofern man dies fristgerecht bekannt gibt, sodass man vor Ort einen neuen Anbieter wählen kann.
Diese 3-Monate hat man jetzt auch beim Provider. Normalerweise weiß man also 3 Monate vor dem Umzug bescheid und kann daher so kündigen, das man keinen Monat umsonst zahlt.
Eine Rechtsgrundlage für die Bereitstellungsgebühr sehe ich jetzt nicht. Höchstens für den Technikereinsatz, aber das müsste 1&1 auch so auf der Rechnung angeben.